Sie befinden sich aktuell in den Ärztliche Assistenz beim Suizid Blog-Archiven für den folgenden Tag 25.11.2011.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Okt | Dez » | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
| 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
| 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
| 28 | 29 | 30 | ||||
- Uncategorized (205)
- 8.5.2012: Ärztliche Suizidassistenz: „Medizinischer oder rechtsethischer Supergau?“
- 25.4.2012: Sterbehilfe-Problematik: Chance zur Debatte nutzen!
- 18.4.2012: Sterbehilfe - Ethische „Basta-Politik“ der BÄK gibt Anlass zu größter Sorge!
- 18.4.2012: Ärzte ohne Gewissen?
- 4.4.2012: Droht der Streit um die ärztliche Suizidassistenz zu eskalieren?
- 13.3.2012: Sächsische Landesärztekammer befindet sich in einem beklagenswerten Irrtum!
- 8.3.2012: Schluss mit Sonntagsreden!
- 7.3.2012: Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Mensch haben sich hohe Ziele gesteckt!
- 6.3.2012: Schwersterkrankte sollten sich nicht an der Nase herumführen lassen!
- 9.2.2012: Nicht nur „Ärzte für das Leben“ sind zur Toleranz aufgerufen! – Wider dem deutschen arztethischen Neopaternalismus!
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2009
- April 2009
- März 2009
Archive für 25.11.2011
An die Delegierten der Kammerversammlungen!
25.11.2011 von Moderator.
Ärztliche SuizidbegleitungDie individuelle Gewissensentscheidung der Ärztinnen und Ärzte sollte respektiert werden!
Am morgigen Samstag finden in unterschiedlichen Bezirken Kammerversammlungen statt und es steht zu vermuten an, dass dann über eine Umsetzung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages zur ärztlichen Musterberufsordnung diskutiert wird.
Im wohlverstandenen Interesse der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen und den unmittelbar berührten Interessen der Patientenschaft werden die Delegierten zu den Kammerversammlungen ersucht, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.
Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen dürfen ein Bekenntnis der Delegierten zur vorbehaltlosen Gewährung der Gewissensfreiheit erwarten – ein Grundrecht in unserer Verfassungsordnung, dass von überragendem Wert ist.
Die Ärztinnen und Ärzte fühlen sich in besonderer Weise der Arztethik verpflichtet und von daher sollte diesen auch das entsprechende Vertrauen gerade von den Delegierten als Kolleginnen und Kollegen entgegengebracht werden, wonach sie eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Entscheidung am Ende eines sich neigenden Lebens treffen werden.
Es wäre geradezu furchtbar, wenn eine freie Gewissensentscheidung der Ärztinnen und Ärzte über den Weg des ärztlichen Standesrechts in eine „Unfreiheit“ überführt wird und diese sich ernsthaften Gewissenskonflikten ausgesetzt sehen.
Die Delegierten der anstehenden Kammerversammlungen in den einzelnen Bezirken mögen dem Beispiel ihrer bayerischen Kolleginnen und Kollegen folgen und von der Aufnahme einer ausdrücklichen Verbotsnorm zur ärztlichen Suizidbeihilfe absehen.
Ihre Kollegenschaft hat nicht nur Ihr, sondern auch das Vertrauen der Patientenschaft verdient. Die Arzt-Patienten-Beziehung ist mehr, als nur eine „Vertragsbeziehung“ und ihre Qualität ist untrennbar mit dem „Gewissen“ der Ärztinnen und Ärzte verbunden.
Eingriffe über das Standesrecht werden dazu führen, dass eben diese vertrauensvolle Beziehung zwischen der Ärzte- und Patientenschaft in einem Maße belastet wird, die einem hoch stehenden Berufsstand nicht zur Ehre gereicht.
In diesem Sinne würde ich Sie als Delegierte bitten wollen, die Gewissensfreiheit ihrer Kolleginnen und Kollegen zu respektieren und von einer Aufnahme des Verbots der ärztlichen Suizidassistenz im jeweiligen Standesrecht abzusehen.
Ich bin mir sicher: Ihre Kolleginnen und Kollegen werden es Ihnen danken, so wie Sie persönlich darauf bauen können, dass auch Ihre höchstpersönliche Gewissenentscheidung von den Kolleginnen und Kollegen respektiert und gewahrt bleibt!
Über Sie bitte Ihr Mandat auch “treuhänderisch” für all diejenigen Kolleginnen und Kollegen aus, denen an einer freien Gewissensentscheidung gelegen ist: in dubio pro libertate!
Geschrieben in Uncategorized | Drucken | Keine Kommentare »