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- 22.11.2011: Verbot der ärztlichen Sterbebegleitung - Luther wäre wohl „not amused“
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Verbot der ärztlichen Sterbebegleitung - Luther wäre wohl „not amused“
Am 31. Oktober 2017 jährt sich der Thesenanschlag Luthers zum 500. Mal und da dem so ist, wurde aus diesem Anlass die sog. “Lutherdekade” ausgerufen, die bis 2017 mit zahlreichen Veranstaltungen begangen wird. “Reformation und Freiheit” heißt das Motto des Themenjahrs 2011 in der Lutherdekade und wie es scheint, ist dieses Motto leider bei den Delegierten der Sächsischen Landesärztekammer nicht angekommen.
Hierüber zu „klagen“, macht derzeit keinen rechten Sinn, hofft doch die Kammer insgeheim darauf, dass die zuständige Aufsichtsbehörde das ethische Zwangsdiktat mit dem Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung ungehindert „passieren lässt“. Nun – wir werden spätestens unter dem Zeitpunkt gewahr werden, wenn und soweit die geänderte ärztliche Berufsordnung offiziell veröffentlicht wird und zwar nicht durch einen „Anschlag an die Türen“ der Praxen der sächsischen Ärztinnen und Ärzten oder anderen Gesundheitseinrichtungen, sondern in dem dafür vorgesehen Kammerblatt.
Luthers Geschichte konnte nicht dramatischer sein, als er den Widerruf verweigert hatte.
„Da … mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, ich kann und will nichts widerrufen, weil es gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen.“
Nur durch Flucht ist er wohl dem Scheiterhaufen entkommen, nachdem einige in ihm einen Ketzer gesehen haben und insofern konnte er sich glücklich schätzen, dass ihm der Sächsische Kurfürst Friedrich der Weise nach der Reichsacht Schutz bot.„Deshalb und aus vielerlei weiteren Gründen darf Sachsen als ein Ursprungsland der Reformation angesehen werden“ resümiert Prof. Dr. G. Schneider an dieser Stelle in seiner Rede zum Antrag der Koalition “Lutherdekade 2008 bis 2017 – Die Bedeutung der Reformation für Sachsen darstellen und erlebbar machen” (>>>http://www.schneider-guenther.de/Default.asp?dtlpresse2=T&lid=49&iid=21&mid=7&uid=0&jahr=2011 <<<) und insofern bleibt nach der Kammerversammlung der Sächsischen Ärztekammer jedenfalls ein fader Beigeschmack in der Lutherdekade des Jahres 2011 mit dem Thema „Reformation und Freiheit“ bestehen.
Gerade in diesem Jahr hätte es der Sächsischen Ärztekammer gut zu Gesichte angestanden, dem Beinamen des seinerzeitigen Sächsischen Kurfürsten nachzueifern und eine „weise“ Entscheidung zu treffen, die eben nicht in einer „Re-Dogmatisierung“ eines zunehmend verblasstes Arztethos besteht, sondern darin, dem Wandel der Zeit zu entsprechen und ihre Kolleginnen und Kollegen aus der „ethischen Zwangshaft“ zu entlassen, die sich schwer mit einer frei verantwortlichen Gewissensentscheidung verträgt.
Was also bleibt?
Wir brauchen im 21. Jahrhundert keine „Ethikfürsten“, sondern die Ärztinnen und Ärzte bleiben auch in der Lutherdekade aufgerufen, ihre Freiheit des Gewissens zu verteidigen, mag ihnen auch Unbill durch übereifrige Standesgenossen drohen und die staatliche Aufsichtsbehörde sollte darum bemüht sein, weiteren „Schaden“ von den Ärztinnen und Ärzten abzuwenden, in dem diese ganz im Geiste und im Sinne Luthers ihre Rechtsaufsicht wahrnehmen und sich ihrer „Verantwortung“ erinnern, auch für einen gebotenen Schutz nicht nur der Gewissensfreiheit der verfassten Ärzteschaft, sondern auch für das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten zu leisten.
In diesem Sinne könnten die letzten Wochen des sich langsam neigenden Jahres ganz im Sinne der „Freiheit“ (!) in lebhafter Erinnerung bleiben und „Luther“ würde dann auch im 21. Jahrhundert einen „Meilenstein“ gesetzt haben, so dass insbesondere auch die Ärzteschaft mittels eines „aufrechten Ganges“ einen „rechten Weg“ eingeschlagen hat, der die Freiheit des Gewissens nicht nur als bloße Metapher, geschweige denn als ein „reanimiertes Gewissen“ einiger - sicherlich zu ihrer Zeit großer und verdienstvoller - Ärzte und Philosophen erscheinen lässt, sondern als dass, was sie ist: ein bedeutsames Grundrecht!
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