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Archive für 27.10.2011
„Ethische Basta-Politik“ der BÄK in Sachen ärztlicher Sterbebegleitung unerträglich!
27.10.2011 von Moderator.
Der Mediziner Michael de Ridder, der mit seiner bemerkenswerten Publikation „Wie wollen wir sterben“ (2010 DVA) ein leidenschaftliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin gehalten hat, hat es vortrefflich auf den Punkt gebracht. In einem Interview* vor dem mittlerweile zurückliegenden 114. Deutschen Ärztetag hat der Berliner Arzt de Ridder die „ethische Bastapolitik“ der BÄK bei der Frage nach der Legitimität der ärztlichen Suizidbeihilfe scharf kritisiert und hierbei seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Diskussion hierüber weitergehen wird. „Es kann nicht sein, dass die deutsche Ärzteschaft sich in dieser Weise insbesondere von Herrn Montgomery bevormunden lässt“, so Michael de Ridder und in der Tat bleiben gewichtige Fragen offen, die die Ärzteschaft in einem offenen Dialog insbesondere mit anderen Wissenschaftsdisziplinen zu beantworten hat. Ist die ärztliche Suizidbeihilfe tatsächlich unärztlich oder kann hierin eine letzte Option erblickt werden, die im Zweifel unter der Annahme besonderer Voraussetzungen als ethisch geboten gelten muss?
Fragen, die immer noch einer Klärung bedürfen und hierbei die Erwartung gehegt wird, dass auch die BÄK sich endlich darauf einlässt, entsprechende Argumente für das nunmehr beschlossene Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe in der ärztlichen Musterberufsordnung zu liefern. Es darf und muss an dieser Stelle daran erinnert werden, dass nicht wenige Medizinethiker bereits in den vergangenen Jahren die BÄK mehr oder minder direkt aufgefordert haben, eine Begründung für die standesethische Werthaltung und damit des standesethischen Verdikts über die Begleitung der Ärztinnen und Ärzte zu geben. Es dürfte insoweit nicht zureichend sein, hier an Hippokrates oder Hufeland und an solche Autoren zu erinnern, die gleichsam auf den Spuren der beiden Herrschaften zu wandeln gedenken, um auch aus intraprofessioneller Perspektive ein entsprechendes Verbot rechtfertigen zu können.
Die BÄK hat mit dem Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung nicht nur den Weg in einen Sterbetourismus weiter geebnet, sondern sich zunehmend dem Verdacht ausgesetzt, im Zweifel die „Medizinethik“ im Interesse einer höheren Mission zu instrumentalisieren, um so die verfasste Ärzteschaft zu „guten Ärztinnen und Ärzte“ erziehen zu können. Hierbei bleibt völlig unklar, was die BÄK im Einzelfall dazu veranlasst haben könnte, der verfassten Ärzteschaft eine „ethische Gewissensentscheidung“ vorgeben zu können, die eben nicht von allen Ärztinnen und Ärzten geteilt wird.
Insbesondere die Patientinnen und Patienten werden sich künftig die Frage stellen müssen, warum „ihre“ Ärztinnen und Ärzte keine individuelle Gewissensentscheidungen treffen dürfen, wenn es doch hinreichend klar zu sein hat, dass die Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf nach ihrem Gewissen ausüben dürfen?
Mehr als ein Drittel der bundesdeutschen Ärzteschaft könnte sich vorstellen, bei einem frei verantwortlichen Suizid zu assistieren und da dem so ist, stellt sich die Frage, ob künftig diese Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden sollen, an einem „ethischen Oberseminar“ teilzunehmen, um so gleichsam „ethisch und moralisch“ geläutert werden zu können?
Keine gute Aussichten für ein „Medizinethik“, die im Begriff ist, sich selbst zu beweihräuchern und da nimmt es nicht wunder, wenn schon mal das Wort von der „heiligen“ medizinischen Indikation geredet wird, die keinesfalls zu „verraten“ sei. Mit Verlaub: Es findet derzeit eine Re-Dogmatisierung des an sich als überwunden geglaubten ärztlichen Paternalismus statt, der weniger von der Ärzteschaft an der Basis als vielmehr von den Ärztefunktionären propagiert wird und der aufgrund der „Normsetzungsmacht“ der Kammern zu allem Überfluss auch noch berufsrechtlich abgesichert werden soll.
Von einer solchen „Verklärung der Arztethik“ gehen mehr Gefahren denn ein Segen für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Ärztinnen und Ärzte aus, werden doch ungeniert bedeutsame Grundrechte „zu Grabe getragen“, bevor der Patient eine selbstbestimmte Entscheidung und die Ärztinnen und Ärzte eine individuelle Gewissensentscheidung treffen konnten.
Der 114. Deutsche Ärztetag hat mit seinem beschlossenen Verbot der ärztlichen Suizidassistenz ein Signal ausgesendet, das unsäglicher nicht sein kann: Die bundesdeutsche Ärzteschaft ist mit einem ethischen „Zwangsdiktat“ überzogen worden, dass dem freien Berufsstand nicht zur Ehre gereicht und so dürfen wir wohl dann – hoffentlich nicht resignierend - feststellen, einstweilen „ethischen Überzeugungstätern“ mit ihren fragwürdigen Botschaften ausgesetzt zu sein, in der die ständige Rede vom „selbstbestimmten und würdevollen Sterben“ endgültig zur Farce wird. Sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten als auch die Grundrechte der verfassten Ärzteschaft sind „Werte an sich“, die um ihrer Bedeutung und letztlich Höchstrangigkeit willen zu verteidigen sind, auch und gerade gegen eine „Berufsethik“, bei der die tragenden Achsen einer „Ethik“ verlustig gegangen zu sein scheinen und der Gesetzgeber war, ist und bleibt aufgefordert, einer geradezu entfesselten „Medizinethik“ der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften deutliche Grenzen zu setzen.
Lutz Barth (27.10.11)__________________________* Chefarzt: Todkranken aussichtsloses Leiden ersparen / Mediziner kritisiert “ethische Bastapolitik” bei der ärztlichen Hilfe zum Suizid / Michael de Ridder im Gespräch mit Jan-Christoph Kitzler, in Deutschlandradio Kultur v. 31.05.11 >>> http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1470766/ <<<
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