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Engagement der DGHS verdient volle Unterstützung!

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 17.7.2011 @ 10:08 In Uncategorized | Keine Kommentare

Aus voller Überzeugung unterstütze ich persönlich mit der soeben vorgenommenen Online-Zeichnung die >>> [1] Aktion der DGHS <<<, die in einer Wertedebatte zuvörderst Selbstverständlichkeiten einfordert.: 

„Auf dem Deutschen Ärztetag wurde am 1. Juni 2011 die Berufsordnung neu und rigoroser als bisher formuliert: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“  

Was darf der Arzt denn tun, wenn er den Willen des Patienten beachten soll? Welche Handlungsmöglichkeiten bleiben dem Arzt in Deutschland jetzt noch in Bezug auf Freitod- und Sterbehilfe? Wann stößt er an Grenzen? Welche Risiken geht er ein, wenn er sie überschreitet? Noch haben die meisten Landesärztekammern nicht entschieden, ob und wie weit sie diese neu formulierte Berufsordnung in ihr Landes-Berufsrecht übernehmen wollen.  

Die Delegierten der BÄK mögen ihre Gründe gehabt haben, so rigorose Beschlüsse zu fassen. Uns bleiben sie verschlossen. Wir nehmen sie wahr als Zeugnis einer unerträglichen Arroganz und Weltfremdheit von Funktionären, denen das Leiden eines Sterbenden, seine Schmerzen und seine deprimierende Hilflosigkeit angesichts des fortschreitenden Verlustes seiner Lebensqualität und seiner Menschenwürde offenbar fremd, vielleicht sogar gleichgültig ist.  

Die DGHS ruft die Landesregierungen, die Landespolitiker, die vernünftigen und am Patientenwohl orientierten Kräfte in diesem Land auf, die in seriösen Umfragen immer wiederkehrenden Wünsche des Volkes ernst zu nehmen und solche diskriminierenden Praktiken nicht zuzulassen.  

Fordern auch Sie mit Ihrer Unterschrift Gewissensfreiheit für Ärzte!“ 

Die BÄK muss sich im Kern die Frage gefallen lassen, wie es ihr in der Folge gelingt, die verfasste Ärzteschaft von ihrem „ethischen Grundkurs“ überzeugen zu wollen, wenn doch bisher immer davon ausgegangen werden konnte, dass die Ärztin und der Arzt ihren Beruf nach ihrem (!) Gewissen ausüben. 

Der BÄK mag es einstweilen unbenommen sein, nach „moralischer Autorität“ zu streben, wenngleich ethische Zwangsdiktate auf ein mangelndes Toleranz- und Grundrechtsverständnis schließen lassen, das aufs Schärfste zu kritisieren ist. 

Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass der Aktion der DGHS ein voller Erfolg beschieden wird. In einer offenen und pluralen Wertegemeinschaft, zu denen freilich auch die Ärztinnen und Ärzte zählen, ist es mehr als nur bedenklich, wenn Standesfunktionäre und ihnen folgend die Delegierten eine Berufsethik verabschieden, aus der es kein Entrinnen mehr für die verfasste Ärzteschaft gibt, weil diese Gesinnungsethik in einer berufsrechtlichen Norm mündet. 

Insbesondere die Ärzteschaft ist aufgerufen, über dass Ansinnen der BÄK, eine verbindliche Ethik vorschreiben zu wollen, intensiv nachzudenken und hiergegen ihre Bedenken vorzutragen. 

Es kann und darf nicht sein, dass im aufgeklärten 21. Jahrhundert das Gewissen der Ärzteschaft durch berufsrechtliche Normen gebeugt wird! 

Lutz Barth


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