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Eid des Hippokrates – Novellierung scheint angezeigt!
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 17.6.2011 @ 09:09 In Uncategorized | 2 Kommentare
Angesichts der Tatsache, dass die BÄK als private Arbeitsgemeinschaft den Anspruch erhebt, gleichsam eine „moralische Autorität“ darzustellen, könnte es Sinn machen, den Eid des ehrwürdigen Hippokrates entsprechend zu erweitern.
Ich schwöre und rufe Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygeia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen sowie den Präsidenten der Bundesärztekammer als auch solche der Landesärztekammern zu Zeugen an, dass ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde und dort, wo mir die Einsicht fehlt, ich mich der rechten Unterweisung durch die Obergelehrten in unserem Berufsstand unterziehen werde, auf dass ich entsprechend geläutert bin. Ich befehle mein Gewissen in all die Hände derjenigen, die da wissen, was für mich und den hoch stehenden ärztlichen Berufsstand gut ist.
So dann kann der Text unverändert übernommen werden, wenngleich es Sinn macht, künftig den Eid des Hippokrates auch dergestalt zu beherzigen, dass künftig die verfasste Ärzteschaft für ein konsequentes Verbot des Schwangerschaftsabbruchs eintritt und die Position zur PID nochmals überdenkt!
Hippokrates wäre angesichts der ethischen Dilemmata mehr als ungehalten, genießt doch der Schutz des Lebens durch die Ärzteschaft absolute Priorität und auch hier gilt: Du sollst keine anderen „Götter“ neben mir haben und insofern mag der Eid des Hippokrates in all seinen Facetten ernst genommen werden. Die Sachwalter des Hippokratischen Erbes hier auf „Erden“ sind also aufgefordert, dass Arztethos zur verbindlichen Richtschnur allen ärztlichen Denkens und Handeln zu überhöhen, damit einer Verrohung der individuellen ärztlichen Moral deutliche Grenzen gezogen werden können.
Bei der BÄK könnte im Interesse einer ethischen Gleichschaltung und damit dem Erfordernis der Einheit einer ethischen und moralischen Wertordnung der verfassten Ärzteschaft auch in den verschiedenen Kammerbezirken ein Gremium eingerichtet werden, dass vergleichbar mit einer „Inquisitionsbehörde“ darüber wacht, dass die verirrten Schäflein zurück zur Herde geführt werden.
Die Ärzteschaft geht mit gutem Beispiel voran; könnte es Sinn machen, nicht nur ein Organspendeausweis als Beilage in einer Kammerzeitung zu verteilen, sondern die Organspende als Pflicht für die verfasste Ärzteschaft auszugestalten? Hippokrates wäre sicherlich angenehm überrascht, wenn weitere arztethische (Hiobs?)Botschaften, die erkennbar in seinem Sinne liegen könnten, Eingang in das Standesrecht der Ärztinnen und Ärzte finden würden.
Na dann…
Lutz Barth
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