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Archive für 8.6.2011

Nun „schlägt es aber wahrlich Dreizehn“: BÄK nimmt „aktiv“ am Meinungskampf teil!

Es ist ein Novum: Die BÄK hat auf ihren Webseiten eine „Mitteilung“ unter dem Titel 

SWR-Tamtam um das Thema SterbehilfeFAZ-Blog “Biopolitik” kritisiert “Report Mainz”-Beitrag 

Quelle: BÄK v. 08.06.11 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.8899.9327.9433 <<< (html) 

eingestellt und damit ohne weitere Erläuterung auf den BLOG v. O. Tolmein verwiesen. Soweit ich es überblicken vermag, ist dies das erste Mal, dass die BÄK jedenfalls in einem brisanten Ethikdiskurs auf eine „andere Stimme“ verweist. 

Ohne Frage, als ein liberal denkender Mensch weiß ich selbstverständlich um den hohen Wert unserer Kommunikationsgrundrechte, die schlechthin für unser Gemeinwesen und für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess konstituierend sind. 

Der „geistige Meinungskampf“ scheint also gewünscht zu sein und da wird denn auch ungeniert angefragt, ob die BÄK sich auch künftig dazu bereit erklärt, ggf. in einem Pressespiegel das Meinungsbild entsprechend widerzuspiegeln? Dies beinhaltet freilich auch die Bereitschaft, ein objektives Bild von der „Nachrichtenlage“ zu skizzieren oder soll es zunächst darauf ankommen, die verfasste Ärzteschaft einseitig zu informieren? 

Auch die „einseitige Information“ freilich ist verfassungsrechtlich zulässig, wenngleich vor dieser insoweit nachhaltig „zu warnen“ ist, weil damit nicht selten der Eindruck entstehen könnte, als stehe die eigene Mission im Vordergrund, mal abgesehen davon, dass es einem Diskurs unwürdig ist, ggf. über die einseitige Berichterstattung denselben zu „verkürzen“ und im Zweifel „Meinungsmache“ zu betreiben und „Stimmung“ zu erzeugen. 

Wir werden künftig die Berichterstattung der BÄK verfolgen und zwar auch unter dem Aspekt, ob die BÄK willens ist, den von ihr repräsentierten Berufsstand umfassend zu informieren, zumal wenn es sich um Stimmen aus der eigenen Profession handelt! 

Lutz Barth

Offener Brief an die Landesärztekammern! “Nehmen Sie bitte Ihre BÄK-Präsidenten beim Wort“!

Verehrte Damen und Herren Präsidenten. 

Angesichts des zurückliegenden Deutschen Ärztetages und der dort getroffenen Beschlüsse insbesondere zu ärztlichen Sterbebegleitung bitte ich Sie eindringlich, nichts zu überstürzen. 

Nehmen Sie Ihren neu gewählten Präsidenten der Bundesärztekammer beim Wort: 

„Ein solcher höchster Schiedsspruch wäre das einzige Votum, das Frank Ulrich Montgomery akzeptieren würde. »Wenn uns dann ein staatliches Obergericht klar sagt, dass es anders zu sein hat, dann werden wir uns dem unterwerfen – das ist schließlich unsere Pflicht als Staatsbürger.«  

(Quelle: ZEIT online v. 30.05.11, Seite 2 >>> http://www.zeit.de/2011/22/Sterbehilfe/seite-2 <<< html) 

Nun – ob es gleich eines Richterspruchs bedarf, gebe ich ausdrücklich zu bedenken, denn neben der Pflicht als Staatsbürger dürfte es unbestritten sein, dass auch die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts in einer besonderen Weise den Grundrechten verpflichtet sind (Art. 1 Abs. 3 GG). 

Ich hielte es daher angesichts des Status der Landesärztekammern für sinnvoll, wenn nicht gar unumgänglich, sich nochmals der Bedeutung der Grundrechte auch Ihrer verfassten Mitglieder bewusst zu werden, bevor Sie das ärztliche Berufsrecht zu ändern gedenken. 

Jenseits der widerstreitenden ethischen Grundsatzpositionen sollten Sie in Erwägung ziehen, eine externe professionelle Expertise einzuholen, die speziell unter verfassungsrechtlichen Aspekten betrachtet das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz einer Prüfung unterzieht und ggf. den Auftrag erhält, geeignete, der Verfassung im Übrigen entsprechenden Alternativen aufzuzeigen. 

Ich bin der festen Überzeugung, dass es Ihnen die Basis der Ärzteschaft danken wird, wenn gerade unter dem Aspekt der individuellen Gewissensfreiheit das Verbot einer umfassenden Prüfung unterzogen wird. 

Nehmen Sie sich bitte die entsprechende Zeit, denn nach Jahren endloser Debatten kommt es auf die wenigen Monate nicht an, um ggf. renommierte Verfassungsrechtler zur Thematik zu befragen und dann über die Verbotsnorm im ärztlichen Berufsrecht zu entscheiden. 

In diesem Sinne könnte es sinnvoll sein, wenn die Landesärztekammern untereinander sich verständigen und ggf. zwei unabhängige Gutachter mit der Fragestellung beauftragen, bei denen aufgrund ihrer bisherigen Verlautbarungen absehbar ist, dass diese nicht zwingend einer Meinung sind. Die Vorteile eines solchen Vorgehens sind unübersehbar: Es streiten zunächst unterschiedliche Argumente miteinander und sofern dann der Gutachtenauftrag daran gekoppelt wird, dass das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG zu überprüfen ist, lässt sich möglicherweise ein gemeinsamer Konsens ablesen, der Ihnen als Richtschur für Ihre Entscheidung, ggf. die Verbotsnorm im Landesberufsrecht aufzunehmen, dienen könnte. 

Insofern werbe ich um eine außergerichtliche Lösung, bietet dieser Weg doch den Ärztekammern die Möglichkeit, mit Bedacht einen innerärztlichen Konflikt gelöst zu haben, der gerade auch mit Blick auf die drittbezogenen Patienteninteressen als angemessen und aus meiner Sicht auch notwendig erscheint. 

Ich glaube, dass es keinen Sinn (mehr) macht, dass die Fronten weiter verhärten und demzufolge hoffe ich, dass Sie meinen Vorschlag wohlwollend in Erwägung ziehen. 

Diejenigen, die diesen offenen Brief lesen und den „Vorschlag zur Güte“ unterstützen möchten, sind herzlich dazu eingeladen, ihn mit zu unterzeichnen. 

Der nachfolgende Link führt Sie zu einem „Formular“; die Unterzeichner werden dann in einer gesonderten Liste namentlich ausgewiesen. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht! 

>>> Hier geht es zur Unterzeichnung <<<   

Den vorstehenden offenen Brief habe ich vorab den Landesärztekammern in einer Mail direkt übermittelt und hierbei die BÄK mit einbezogen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Lutz Barth

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