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Archive für 2.6.2011

Ein schwarzer Tag für die Ärzteschaft und Patienten

Eigentlich verspüre ich derzeit keinen großen Drang, dass auf dem Deutschen Ärztetag beschlossene Verbot zur ärztlichen Suizidassistenz zu kommentieren. 

Es zeigt sich, dass ethische Überzeugungstäter unbelehrbar sind und das notwendige Maß an Toleranz vermissen lassen. Dies gilt in erster Linie für Ärztefunktionäre aber auch für diejenigen Delegierten, die das Verbot beschlossen haben. Es hätte der verfasste Ärzteschaft gut zu Gesichte angestanden, eine Regelung anzustreben, die sich vom „Schwarz-Weiß-Denken“ verabschiedet und da muss es sich als zynisch erweisen, wenn zugleich auf dem Ärztetag dafür eingetreten wird, die Palliativmedizin weiter auszubauen. Dies zu betonen mag ehrenhaft sein, wenngleich doch hiermit lediglich Selbstverständlichkeiten eingefordert werden, die allerdings in keinem Widerspruch zu einer ärztlichen Suizidassistenz stehen. 

„Der Präsident der Gesellschaft für Palliativmedizin, Friedemann Nauck, tritt vehement für Verbesserungen hierbei ein - bessere Bekämpfung von Symptomen, Luftnot, Schmerzen, Ängsten in flächendeckenden Angeboten. Ein Patient mit Lebermetastasen habe ihn gebeten, tödliche Medikamente anzuhängen. Wie er ihn sonst um «normale» Medikamente gefragt habe. «Ich habe ihn gefragt, ob ich ihn aufwecken soll, wenn er tot ist.» (Quelle: welt-online v. 01.06.11 >>> http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/hamburgschleswigholstein_nt/article13408210/Aerzte-liefern-sich-hartes-Ringen-um-Sterbehilfe.html <<<). 

Was für eine Frage, die da ein Palliativmediziner seinem Patienten gestellt hat! 

Mit Verlaub – auch wenn der Mediziner meint, über „die Ängste sprechen zu müssen“, wäre ich persönlich – sofern mir dann noch möglich – aus dem „Krankenbett“ und der „Haut“ gefahren und dabei auch noch meinte gute Erziehung vergessen. 

Das Maß an Selbstherrlichkeit der Ärzteschaft ist gerade in Ethikdebatten kaum noch zu überbieten und es zeigt sich einmal mehr, dass der staatliche Gesetzgeber gerade aufgrund seiner Neutralitätsverpflichtung mehr denn je gehalten ist, die Fragen der Sterbebegleitung selbst zu regeln. Die Ärztefunktionäre und ein Großteil der Delegierten auf dem Ärztetag haben dazu beitragen, dass die ohne zähe Debatte einstweilen abrupt beendet ist, auch wenn diese nunmehr irrtümlicherweise davon ausgehen, dass es künftig keinen Diskussionsbedarf mehr über diese Frage geben wird. 

Die berufsrechtliche Norm bedarf der Überprüfung und es steht nachhaltig zu bezweifeln an, ob diese auf Dauer Bestand haben wird. 

Lutz Barth

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