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- 22.11.2011: Ärztliche Suizidbeihilfe: Wo ist es geblieben, das berühmte Drittel der bundesdeutschen Ärzteschaft?
- 22.11.2011: Verbot der ärztlichen Sterbebegleitung - Luther wäre wohl „not amused“
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Archive für Juni 2011
Eid des Hippokrates – Novellierung scheint angezeigt!
17.6.2011 von Moderator.
Angesichts der Tatsache, dass die BÄK als private Arbeitsgemeinschaft den Anspruch erhebt, gleichsam eine „moralische Autorität“ darzustellen, könnte es Sinn machen, den Eid des ehrwürdigen Hippokrates entsprechend zu erweitern.
Ich schwöre und rufe Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygeia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen sowie den Präsidenten der Bundesärztekammer als auch solche der Landesärztekammern zu Zeugen an, dass ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde und dort, wo mir die Einsicht fehlt, ich mich der rechten Unterweisung durch die Obergelehrten in unserem Berufsstand unterziehen werde, auf dass ich entsprechend geläutert bin. Ich befehle mein Gewissen in all die Hände derjenigen, die da wissen, was für mich und den hoch stehenden ärztlichen Berufsstand gut ist.
So dann kann der Text unverändert übernommen werden, wenngleich es Sinn macht, künftig den Eid des Hippokrates auch dergestalt zu beherzigen, dass künftig die verfasste Ärzteschaft für ein konsequentes Verbot des Schwangerschaftsabbruchs eintritt und die Position zur PID nochmals überdenkt!
Hippokrates wäre angesichts der ethischen Dilemmata mehr als ungehalten, genießt doch der Schutz des Lebens durch die Ärzteschaft absolute Priorität und auch hier gilt: Du sollst keine anderen „Götter“ neben mir haben und insofern mag der Eid des Hippokrates in all seinen Facetten ernst genommen werden. Die Sachwalter des Hippokratischen Erbes hier auf „Erden“ sind also aufgefordert, dass Arztethos zur verbindlichen Richtschnur allen ärztlichen Denkens und Handeln zu überhöhen, damit einer Verrohung der individuellen ärztlichen Moral deutliche Grenzen gezogen werden können.
Bei der BÄK könnte im Interesse einer ethischen Gleichschaltung und damit dem Erfordernis der Einheit einer ethischen und moralischen Wertordnung der verfassten Ärzteschaft auch in den verschiedenen Kammerbezirken ein Gremium eingerichtet werden, dass vergleichbar mit einer „Inquisitionsbehörde“ darüber wacht, dass die verirrten Schäflein zurück zur Herde geführt werden.
Die Ärzteschaft geht mit gutem Beispiel voran; könnte es Sinn machen, nicht nur ein Organspendeausweis als Beilage in einer Kammerzeitung zu verteilen, sondern die Organspende als Pflicht für die verfasste Ärzteschaft auszugestalten? Hippokrates wäre sicherlich angenehm überrascht, wenn weitere arztethische (Hiobs?)Botschaften, die erkennbar in seinem Sinne liegen könnten, Eingang in das Standesrecht der Ärztinnen und Ärzte finden würden.
Na dann…
Lutz Barth
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Nun „schlägt es aber wahrlich Dreizehn“: BÄK nimmt „aktiv“ am Meinungskampf teil!
8.6.2011 von Moderator.
Es ist ein Novum: Die BÄK hat auf ihren Webseiten eine „Mitteilung“ unter dem Titel
SWR-Tamtam um das Thema SterbehilfeFAZ-Blog “Biopolitik” kritisiert “Report Mainz”-Beitrag
Quelle: BÄK v. 08.06.11 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.8899.9327.9433 <<< (html)
eingestellt und damit ohne weitere Erläuterung auf den BLOG v. O. Tolmein verwiesen. Soweit ich es überblicken vermag, ist dies das erste Mal, dass die BÄK jedenfalls in einem brisanten Ethikdiskurs auf eine „andere Stimme“ verweist.
Ohne Frage, als ein liberal denkender Mensch weiß ich selbstverständlich um den hohen Wert unserer Kommunikationsgrundrechte, die schlechthin für unser Gemeinwesen und für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess konstituierend sind.
Der „geistige Meinungskampf“ scheint also gewünscht zu sein und da wird denn auch ungeniert angefragt, ob die BÄK sich auch künftig dazu bereit erklärt, ggf. in einem Pressespiegel das Meinungsbild entsprechend widerzuspiegeln? Dies beinhaltet freilich auch die Bereitschaft, ein objektives Bild von der „Nachrichtenlage“ zu skizzieren oder soll es zunächst darauf ankommen, die verfasste Ärzteschaft einseitig zu informieren?
Auch die „einseitige Information“ freilich ist verfassungsrechtlich zulässig, wenngleich vor dieser insoweit nachhaltig „zu warnen“ ist, weil damit nicht selten der Eindruck entstehen könnte, als stehe die eigene Mission im Vordergrund, mal abgesehen davon, dass es einem Diskurs unwürdig ist, ggf. über die einseitige Berichterstattung denselben zu „verkürzen“ und im Zweifel „Meinungsmache“ zu betreiben und „Stimmung“ zu erzeugen.
Wir werden künftig die Berichterstattung der BÄK verfolgen und zwar auch unter dem Aspekt, ob die BÄK willens ist, den von ihr repräsentierten Berufsstand umfassend zu informieren, zumal wenn es sich um Stimmen aus der eigenen Profession handelt!
Lutz Barth
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Offener Brief an die Landesärztekammern! “Nehmen Sie bitte Ihre BÄK-Präsidenten beim Wort“!
8.6.2011 von Moderator.
Verehrte Damen und Herren Präsidenten.
Angesichts des zurückliegenden Deutschen Ärztetages und der dort getroffenen Beschlüsse insbesondere zu ärztlichen Sterbebegleitung bitte ich Sie eindringlich, nichts zu überstürzen.
Nehmen Sie Ihren neu gewählten Präsidenten der Bundesärztekammer beim Wort:
„Ein solcher höchster Schiedsspruch wäre das einzige Votum, das Frank Ulrich Montgomery akzeptieren würde. »Wenn uns dann ein staatliches Obergericht klar sagt, dass es anders zu sein hat, dann werden wir uns dem unterwerfen – das ist schließlich unsere Pflicht als Staatsbürger.«
(Quelle: ZEIT online v. 30.05.11, Seite 2 >>> http://www.zeit.de/2011/22/Sterbehilfe/seite-2 <<< html)
Nun – ob es gleich eines Richterspruchs bedarf, gebe ich ausdrücklich zu bedenken, denn neben der Pflicht als Staatsbürger dürfte es unbestritten sein, dass auch die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts in einer besonderen Weise den Grundrechten verpflichtet sind (Art. 1 Abs. 3 GG).
Ich hielte es daher angesichts des Status der Landesärztekammern für sinnvoll, wenn nicht gar unumgänglich, sich nochmals der Bedeutung der Grundrechte auch Ihrer verfassten Mitglieder bewusst zu werden, bevor Sie das ärztliche Berufsrecht zu ändern gedenken.
Jenseits der widerstreitenden ethischen Grundsatzpositionen sollten Sie in Erwägung ziehen, eine externe professionelle Expertise einzuholen, die speziell unter verfassungsrechtlichen Aspekten betrachtet das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz einer Prüfung unterzieht und ggf. den Auftrag erhält, geeignete, der Verfassung im Übrigen entsprechenden Alternativen aufzuzeigen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es Ihnen die Basis der Ärzteschaft danken wird, wenn gerade unter dem Aspekt der individuellen Gewissensfreiheit das Verbot einer umfassenden Prüfung unterzogen wird.
Nehmen Sie sich bitte die entsprechende Zeit, denn nach Jahren endloser Debatten kommt es auf die wenigen Monate nicht an, um ggf. renommierte Verfassungsrechtler zur Thematik zu befragen und dann über die Verbotsnorm im ärztlichen Berufsrecht zu entscheiden.
In diesem Sinne könnte es sinnvoll sein, wenn die Landesärztekammern untereinander sich verständigen und ggf. zwei unabhängige Gutachter mit der Fragestellung beauftragen, bei denen aufgrund ihrer bisherigen Verlautbarungen absehbar ist, dass diese nicht zwingend einer Meinung sind. Die Vorteile eines solchen Vorgehens sind unübersehbar: Es streiten zunächst unterschiedliche Argumente miteinander und sofern dann der Gutachtenauftrag daran gekoppelt wird, dass das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG zu überprüfen ist, lässt sich möglicherweise ein gemeinsamer Konsens ablesen, der Ihnen als Richtschur für Ihre Entscheidung, ggf. die Verbotsnorm im Landesberufsrecht aufzunehmen, dienen könnte.
Insofern werbe ich um eine außergerichtliche Lösung, bietet dieser Weg doch den Ärztekammern die Möglichkeit, mit Bedacht einen innerärztlichen Konflikt gelöst zu haben, der gerade auch mit Blick auf die drittbezogenen Patienteninteressen als angemessen und aus meiner Sicht auch notwendig erscheint.
Ich glaube, dass es keinen Sinn (mehr) macht, dass die Fronten weiter verhärten und demzufolge hoffe ich, dass Sie meinen Vorschlag wohlwollend in Erwägung ziehen.
Diejenigen, die diesen offenen Brief lesen und den „Vorschlag zur Güte“ unterstützen möchten, sind herzlich dazu eingeladen, ihn mit zu unterzeichnen.
Der nachfolgende Link führt Sie zu einem „Formular“; die Unterzeichner werden dann in einer gesonderten Liste namentlich ausgewiesen. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht!
>>> Hier geht es zur Unterzeichnung <<<
Den vorstehenden offenen Brief habe ich vorab den Landesärztekammern in einer Mail direkt übermittelt und hierbei die BÄK mit einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
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„Christliches Schwarzbrot“ – eine geeignete Schonkost?
6.6.2011 von Moderator.
Der Fernsehmoderator Peter Hahne hat in Anbetracht seiner neuerlichen „Heilsbotschaften“
(Quelle: factum v. 06.06.11, Die Gebote Gottes sind “dramatisch aktuell” >>> http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/aktuell/2011_06_06_Demokratie-Hahne.php <<<)
offensichtlich zu viel „christliches Schwarzbrot“ gegessen.
„Wer die Lösung in Abtreibung und Sterbehilfe sieht, verabschiedet sich von den Grundgesetzidealen derer, die im Abfall von Gott die Ursache der Nazi-Barbarei sahen“, so Hahne. Er warnte davor, die Weisungen Gottes zu missachten: „Wer Gottes Gebote in den Wind schlägt, erntet Sturm“, so Hahne beim Jahresfest des CVJM Langenaubach an Christi Himmelfahrt.
Nun – in der Tat wird Herr Hahne jedenfalls von hier aus einen „Sturm der Entrüstung“ ernten, denn seine Äußerungen lassen darauf schließen, dass es allein mit einer Schonkost im Wertediskurs nicht getan ist und er künftig gut beraten ist, sich den Mühen eines intensiven Lese- und damit Literaturstudiums zu unterziehen.
Als ein Vertreter der Liberalisierung der Sterbehilfe (einschließlich einer partiell zulässigen aktiven Sterbehilfe) verwahre ich mich gegen derart unqualifizierte Angriffe, die die Befürworter einer humanitären Sterbehilfe auf höchst moralisch verwerfliche Weise diskreditieren und offensichtlich er die Notwendigkeit sieht, auf despektierliche Art und Weise an die deutsche Vergangenheit erinnern zu müssen.
Dem Fernsehmoderator sollte bekannt sein, dass unsere Verfassung gegenüber einem „sozialverträglichen Frühableben“ durchaus verfassungsfest ist, vgl. dazu hier im BLOG L. Barth, „Dammbruch-Argument und Sterbehilfe – Was will uns das BVerfG sagen.
Mit solchen markigen Sprüchen aus der „transzendenten Glaskugel“ hat Peter Hahne sich selbst keinen Gefallen getan und in der Tat: „Du sollst kein falsch Zeugnis reden“ und er sollte sich zumindest der Mühe unterziehen, halbwegs nachvollziehbar zu argumentieren statt zu diskreditieren!
Es zeigt sich einmal mehr, dass sich der vorgeblich „bioethische Hochdiskurs“ eher durch seine Trivialität denn durch eine nüchterne Analyse auszeichnet und da darf denn einstweilen nachgefragt werden, ob wir die Debatte nicht kurzerhand einfach beenden sollten und uns alle in die „Hände derjenigen“ begeben sollten, die da „wissen“, was für uns alle „gut“ ist.
Nur in Parenthese sei angemerkt, dass neben dem Schwarzbrot auch Hülsenfrüchte und andere Nahrungsmittel wie Kohl, Zwiebeln, Schwarzwurzeln durchaus gesund sind, letztlich aber aber blähend wirken (vgl. dazu statt vieler: IKK gesund plus, Hilfe bei Aufstoßen und Blähungen >>> http://www.ikk-gesundplus.de/gesund-leben/ernaehrungstipps/aufstossen-und-blaehungen/ <<<).
Nun – ich werde überlegen müssen, ob ich künftig noch „Schwarzbrot“ esse, besteht der ungehemmte Genuss u.a. in der möglichen Konsequenz, den Blick für das in einem Diskurs Gebotene zu verlieren, zumindest aber zu befürchten ansteht, dass sich eine Art “geistiger Meteorismus” manifestiert, der einer geeigneten Therapie bedarf.
Angesichts derartiger Botschaften darf man/frau denn auch mal „gereizt“ sein, geht es doch um fundamentale Grundrechte, der Sinn und Zweck nicht auf Anhieb von Jedem erkannt, geschweige denn sachgerecht interpretiert werden.
Es mag sein, dass „Christen (…) „keine religiösen Leckerbissen, sondern biblisches Schwarzbrot – auch kein Wohlfühlchristentum“ (brauchen)“, so Hahne – dies zu glauben, ist auch dem Fernsehmoderator aufgrund des Art. 4 GG ausdrücklich gestattet, während demgegenüber der säkulare Verfassungsstaat darüber zu wachen hat, dass ansonsten Grundrechte nicht über Gebühr „versenkt“ werden und uns allen „nur“ als „Schonkost“ zugeteilt werden.
Lutz Barth
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Aufruf an alle Landesärztekammern! „Wehret weiteren Schaden ab!“
6.6.2011 von Moderator.
Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat in der vergangenen Woche ein „ethisches Zeichen“ gesetzt, dass verheerender nicht sein kann: Es wurde ein moralisches Zwangsdiktat verabschiedet, dass einem hoch stehenden Berufsstand unwürdig ist und überdies in empfindlicher Weise Grundrechte der Ärztinnen und Ärzte und aufgrund der Drittbezogenheit des Verbots der ärztlichen Suizidassistenz auch diejenigen der Patienten berührt.
Das Ansehen der deutschen Ärzteschaft hat durch die Verbotsnorm erheblichen Schaden genommen und die Kammern sind daher aufgefordert, dergestalt den eingetretenen Schaden zu minimieren, in dem diese das Verbot in ihren Landesgesetzen nicht (!) übernehmen!
Die Folgen wären geradezu katastrophal und bei all dem muss sich in der Öffentlichkeit der Eindruck einstellen, als bestehe seitens der BÄK kein Vertrauen in die moralische und ethisch-sittliche Integrität der einzelnen Ärztinnen und Ärzte. Die Landesärztekammern sind daher gut beraten, diesem moralischen Autoritätsanspruch der BÄK als eine „private Arbeitsgemeinschaft“ eine unmissverständliche Absage zu erteilen.
Ihre Kammer ist als eine öffentlich-rechtliche Körperschaft rechtlich verfasst und somit an „Recht und Gesetz“ gebunden. Der BÄK bleibt es unbenommen, jenseits eines solchen Status für sich zur Erkenntnis zu gelangen, ggf. moralischen Druck auf die verfasste Ärzteschaft aufbauen zu können und zu müssen.
Indes obliegt Ihnen die ohne Frage schwierige Aufgabe, den zwingend erforderlichen Spagat zwischen dem einzufordernden Grundrechtsschutz, der Wertepluralität und der gleichsam für existentiell gehaltenen Berufspflichten des ärztlichen Berufsstandes zu vollziehen.
Bei der Frage der Übernahme des Verbots der ärztlichen Suizidassistenz sollten Sie sich im Gegensatz zur BÄK durch ein Toleranzverständnis auszeichnen, so dass es gilt, „ethische Zwangsfesseln“ zu vermeiden. Mindestens ein Drittel der Ärzteschaft wird es Ihnen danken, auch wenn insoweit eigentlich ein Anlass zu Dank nicht besteht: Auch Ärztinnen und Ärzte sind Bürgerinnen und Bürger, denen der volle Grundrechtsschutz zuteil wird und da finde ich es mehr als irritierend, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht die Grenzen ihrer Normsetzungskompetenz erkennt und im Begriff ist, fundamentale Grundrechte ohne erkennbare Not mit „Schranken“ zu versehen, die einem entfesselten ethischen Neopaternalismus entsprungen sind.
Was also könnte geboten sein?
Nun – bevor die Kammern sich dazu entscheiden, ggf. das Verbot in ihrem Landesrecht zu übernehmen, sollten diese die Möglichkeit nutzen, hierzu externen Sachverstand zu befragen. Namhafte Verfassungsrechtsgelehrte werden Ihnen sicherlich eine Orientierung anbieten können, wie im Zweifel eine dem Toleranzprinzip gerecht werdende berufsrechtliche Regelung auf den Weg gebracht werden kann, ohne dass sich die Kammer dem Verdacht aussetzen muss, sich als „Inquisitionsbehörde“ gerieren zu wollen. Die BÄK scheint diesbezüglich unbelehrbar zu sein und da setze ich persönlich denn alle Hoffnung in all diejenigen Landesärztekammern, die sich durch ein besonderes Vertrauen in ihre Mitglieder und deren moralische und ethische Integrität, aber auch Seriosität auszeichnen.
Wie mögen sich nach dem Beschluss all diejenigen Ärztinnen und Ärzte fühlen, die in Einzelfällen eine Liberalisierung der ärztlichen Sterbehilfe für sinnvoll erachteten?
Nun – ich hoffe, dass diese Ärztinnen und Ärzten nicht das Gefühl haben, „moralisch verroht gewesen zu sein“, denn eines ist aufgrund der Debatte deutlich geworden: Mindestens ein Drittel der Ärzteschaft verfügt intuitiv über ein Verfassungsverständnis, dass in höchstem Maße als liberal gewertet werden muss und als besonders tugendhaft gilt, auch und gerade in einer säkularen Gesellschaft mit seinen fundamentalen Freiheiten!
Das die BÄK und damit wohl die Mehrheit der Vorstandsfunktionäre es an einer notwenigen Toleranz und einem Vertrauen in die ethische Seriosität ihrer Kolleginnen und Kollegen ermangeln lassen, ist zutiefst bedauerlich und offenbart, warum „Überzeugungstäter“ keine fachlich guten Berater sind. Sie neigen zur ungezügelten Machtausübung über moralische Diktate, an denen zu „glauben“ dem Überzeugungstäter durchaus gestattet ist, aber sofern ein universeller Geltungsanspruch damit verknüpft wird, erweisen sich eben diese Oberethiker als höchst „gefährlich“ in einem Verfassungsstaat, der gerade mit seinem Grundrechtskatalog eine solchen „Herrschaftswillen“ zu bändigen versucht.
In diesem Sinne bleibt also zu hoffen, dass die Landesärztekammern im Gegensatz zur BÄK Augenmaß walten lassen, anderenfalls der Gesetzgeber verpflichtet ist, sich endlich des Problems auch unter dem Aspekt der „Einheit der Rechtsordnung“ anzunehmen.
Nicht „moralisches Autoritätsdenken“ ist gefordert, sondern Toleranz und Respekt vor nicht minder überzeugenden Gewissensentscheidungen Ihrer Berufskolleginnen und Kollegen! Allein dies zeichnet eine „gute Ärztin“ und einen „guten Arzt“ aus und nicht der vermessene Anspruch so mancher Obergelehrter – frei nach dem Motto: „Ihr sollt keine anderen Ethiker und Moralisten neben mir haben“!
Lutz Barth
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Ein schwarzer Tag für die Ärzteschaft und Patienten
2.6.2011 von Moderator.
Eigentlich verspüre ich derzeit keinen großen Drang, dass auf dem Deutschen Ärztetag beschlossene Verbot zur ärztlichen Suizidassistenz zu kommentieren.
Es zeigt sich, dass ethische Überzeugungstäter unbelehrbar sind und das notwendige Maß an Toleranz vermissen lassen. Dies gilt in erster Linie für Ärztefunktionäre aber auch für diejenigen Delegierten, die das Verbot beschlossen haben. Es hätte der verfasste Ärzteschaft gut zu Gesichte angestanden, eine Regelung anzustreben, die sich vom „Schwarz-Weiß-Denken“ verabschiedet und da muss es sich als zynisch erweisen, wenn zugleich auf dem Ärztetag dafür eingetreten wird, die Palliativmedizin weiter auszubauen. Dies zu betonen mag ehrenhaft sein, wenngleich doch hiermit lediglich Selbstverständlichkeiten eingefordert werden, die allerdings in keinem Widerspruch zu einer ärztlichen Suizidassistenz stehen.
„Der Präsident der Gesellschaft für Palliativmedizin, Friedemann Nauck, tritt vehement für Verbesserungen hierbei ein - bessere Bekämpfung von Symptomen, Luftnot, Schmerzen, Ängsten in flächendeckenden Angeboten. Ein Patient mit Lebermetastasen habe ihn gebeten, tödliche Medikamente anzuhängen. Wie er ihn sonst um «normale» Medikamente gefragt habe. «Ich habe ihn gefragt, ob ich ihn aufwecken soll, wenn er tot ist.» (Quelle: welt-online v. 01.06.11 >>> http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/hamburgschleswigholstein_nt/article13408210/Aerzte-liefern-sich-hartes-Ringen-um-Sterbehilfe.html <<<).
Was für eine Frage, die da ein Palliativmediziner seinem Patienten gestellt hat!
Mit Verlaub – auch wenn der Mediziner meint, über „die Ängste sprechen zu müssen“, wäre ich persönlich – sofern mir dann noch möglich – aus dem „Krankenbett“ und der „Haut“ gefahren und dabei auch noch meinte gute Erziehung vergessen.
Das Maß an Selbstherrlichkeit der Ärzteschaft ist gerade in Ethikdebatten kaum noch zu überbieten und es zeigt sich einmal mehr, dass der staatliche Gesetzgeber gerade aufgrund seiner Neutralitätsverpflichtung mehr denn je gehalten ist, die Fragen der Sterbebegleitung selbst zu regeln. Die Ärztefunktionäre und ein Großteil der Delegierten auf dem Ärztetag haben dazu beitragen, dass die ohne zähe Debatte einstweilen abrupt beendet ist, auch wenn diese nunmehr irrtümlicherweise davon ausgehen, dass es künftig keinen Diskussionsbedarf mehr über diese Frage geben wird.
Die berufsrechtliche Norm bedarf der Überprüfung und es steht nachhaltig zu bezweifeln an, ob diese auf Dauer Bestand haben wird.
Lutz Barth
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