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Archive für 27.5.2011

Klare ethische Grundhaltung der Ärzte gefordert – Wie aber soll das gelingen?

„Ungebrochenes Vertrauen ist Voraussetzung für jede erfolgreiche  Arzt-/Patientenbeziehung“, unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach. „Dazu gehört in besonderem Sinne eine klare ethische Grundhaltung der Ärztinnen und Ärzte, die auch gegenüber dem Gesetzgeber zu vertreten ist. Diese Grundhaltung bezieht sich auf den Menschen in allen Phasen seines Daseins, d.h. auch am Beginn und am Ende des Lebens“, so der der Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, in einer Pressemitteilung der LÄK Hessen v. 25.05.11 (>>> http://www.laekh.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pms/2011_05_25_aerzteschaft_muss_flagge_zeigen.html  <<< html) 

In der Tat: die ethische Grundhaltung der Ärzte und insbesondere ihr Bekenntnis zum Toleranzprinzip und zum Selbstbestimmungsrecht der Patienten sind Garanten für eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung.  

Diese Grundhaltung ist allerdings nicht nur gegenüber dem Gesetzgeber, sondern auch gegenüber den Ärztekammern zu vertreten, die ganz aktuell im Begriff sind, die freie individuelle Gewissensentscheidung der Ärztinnen und Ärzte mit einem moralischen Zwangsdiktat zu beugen.  

Die Folgen für das Arzt-Patienten-Verhältnis können nicht fataler sein: Der Arzt hat eine für sich verpflichtende Gewissensentscheidung getroffen, die er zwar seinem Patienten mitteilen kann, aber letztlich nicht hiernach handeln darf. Eine Verbotsnorm im ärztlichen Berufsrecht führt dazu, dass seine ethische Grund- und Werthaltung zur bloßen Makulatur wird und damit ist die BÄK und ihr offensichtlich die LÄK folgend im Begriff, die Vertrauensbeziehung zwischen den Ärztinnen und Ärzten und ihren Patienten auf das Empfindlichste zu stören! 

Das die Kandidaten das Thema der ärztlichen Suizidbeihilfe in ihrer „Bewerbung“ um das Amt des scheidenden BÄK-Präsidenten aufgreifen, mag sinnvoll, in erster Linie wohl aber riskant sein: Ein künftiger Präsident, der bereits im Vorfeld seiner möglichen Wahl mehr oder weniger indirekt verkündet, die individuelle Gewissensentscheidung seiner Kolleginnen und Kollegen nicht ernst nehmen zu wollen, in dem er für eine strikte Verbotsnorm im Berufsrecht plädiert, schwingt sich so zum „moralischen Zuchtmeister“ und ethischen Oberlehrer der verfassten Ärzteschaft auf und hegt offensichtlich kein Zutrauen in die moralische und ethische Integrität seiner Kolleginnen und Kollegen. 

An dieser meiner Wertung halte ich denn auch unverändert im vorgeblich „bioethischen Hochdiskurs“ fest, der keiner ist (!) und deren Ergebnisse durch die Delegierten des kommenden Deutschen Ärztetages vorweg genommen werden, ohne hierbei die Basis der Ärztinnen und Ärzte „mitzunehmen“. 

Ein ethisch hochbrisantes Thema wird durch die Delegierten über die Köpfe der Akteure hinweg entschieden und da ist es wenig tröstlich, dass dies auf einem „kleinen“ demokratischen Wege erfolgt. Nehmen wir die von der BÄK durchgeführte Umfrage zur ärztlichen Sterbebegleitung ernst – und ich denke, dass sollten wir alle, einschließlich der Ärztefunktionäre und der Kandidaten für das Amt des Präsidenten der BÄK – wird das Verbot im Berufsrecht dazu führen, dass mindestens ein Drittel der befragten Ärzte in arge Gewissensnöte gestürzt werden und es einem hoch stehenden Berufsstand gut zu Gesichte anstehen würde, nach einer Regelung – sofern diese denn überhaupt notwendig sein sollte – zu streben, die sich zuvörderst an den zentralen Grundwerten unserer Verfassung orientiert. 

Die verfasste Ärzteschaft ist im Begriff, sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten als auch zentrale Grundrechte ihrer Kolleginnen und Kollegen zur „kleinen Münze“ zu schlagen, auch wenn gerade die Neopaternalisten etwas anderes im „Diskurs“ beteuern. Das Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Patienten und der „Freiheit der Ärzteschaft“ ist nicht nur ein trügerisches, sondern in erster Linie ein Scheinbekenntnis, zumal wohl nicht erwartet werden kann, dass die Oberlehrer sich vor das Publikum stellen und verkünden: Ihr sollt keine anderen Ethiker neben uns haben! 

Da scheint es zunächst unverdächtiger erscheinen, die BÄK als „moralische Autorität“ zu verklären, auch wenn es wohl in erster Linie darum geht, die verfasste Ärzteschaft auf ethisch annehmbaren Grundkurs zu halten, der von den Funktionären zu akzeptieren vorgegeben wird. Der kommende Ärztetag wird in die „Geschichte“ eingehen und da könnte es denn auch Sinn machen, für die nachfolgenden Ärztegenerationen sich gleichsam auf die Suche nach „Reliquien“ zu begeben, ohne gleich zur kollektiv angeordneten Blutentnahme der Delegierten und der Kandidaten schreiten zu müssen; ein „Gruppenphoto“ der Delegierten mit dem neuen Präsidenten könnte zureichend sein, wenngleich auch ein Büste aus Gips vom neuen Präsidenten neben Hippokrates Abbild reizvoll erscheint … 

Zur Erinnerung: Die „Geschichte“ wiederholt sich gelegentlich und ein rückwärts gewandter Blick auf den 112. Deutschen Ärztetag könnte dazu beitragen, dass die Delegierten des kommenden Deutschen Ärztetages sich der seinerzeitigen Beschlusslage erinnern und diese der Einfachheit halber zitieren. 

Die >>> Hiobsbotschaften des 112. Deutschen Ärztetages <<< (vgl. hierzu L. Barth im gleichnamigen BLOG-Eintrag v. 23.05.09) >>> sollen nunmehr Eingang in das Berufsrecht finden und wie es scheint, wird die ganz große Mehrheit dem zustimmen. 

„Wir Ärzte wollen keine Sterbegehilfen sein, auch wenn uns mancher Rechtsgelehrter diese Rolle gerne zuschreiben möchte. Es widerspricht zutiefst Geist und Inhalt unseres ärztlichen Auftrages. Um es klar und deutlich zu sagen: Assistierter Suizid ist keine ärztliche Aufgabe und darf es auch niemals werden, liebe Kolleginnen und Kollegen“, so der scheidende Präsident der BÄK auf dem 112. Deutschen Ärztetag (BÄK >>>  http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.6499.7209 <<< html). 

Nun – die Vision des Präsidenten hat sich in Teilen bereits erfüllt: Die ärztliche Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe.  

Aktuell wird es also darauf ankommen, ein entsprechendes Verbot im Berufsrecht zu verankern und es ist keine Frage, einige der aussichtsreichen Kandidaten für seine Nachfolge stehen im Diskurs dafür, dass das Verbot auch entsprechend eingehalten wird. “Ärzte sind eben nicht Mechaniker des Todes” und da kann dann der schwersterkrankte oder sterbende Patient “nur” frohlocken, dass jedenfalls die BÄK resp. die Landesärztekammern nicht legitimiert sind, ein “Ausreiseverbot” für sterbewillige Patienten zu verhängen. 

Ob auf dem kommenden Deutschen Ärztetag überhaupt kritische Stimmen zu vernehmen sein werden, können wir freilich nicht wissen. Wir wissen auch nicht, ob einige der Befürworter der ärztlichen Suizidassistenz der Einladung des Präsidenten folgen werden und vielleicht den Mut haben, um das „Wort“ zu bitten, auch wenn es nach der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages keinesfalls gesichert ist, dass diese das „Wort“ erhalten werden, wenn sie nicht zum erlauchten Kreis der zur Rede Berechtigten zählen. 

Sei es drum. Die Botschaften hoher Funktionäre lassen keinen Zweifel aufkommen, dass das „Arztethos“ zu verteidigen ist und „Einzelkämpfer“ werden da Mühe haben, sich entsprechendes Gehör zu verschaffen, geschweige denn inhaltlich Überzeugungsarbeit leisten zu können. 

Der „Diskurs“ sollte zu keinem Zeitpunkt geführt werden, reklamiert doch allen voran die BÄK als private Arbeitsgemeinschaft für sich den Status, gemeinhin als „moralische Autorität“ anerkannt zu werden und da nimmt es nicht wunder, dass renommierte Medizinethiker, aber eben auch Ärztinnen und Ärzte, sich zum „Schweigen“ gedrängt fühlen, wollen sie sich nicht dem Ruf aussetzen, „moralisch verroht zu sein“ und gegen den Zeitgeist insbesondere der kunstvoll entfalteten palliativmedizinischen Sonderethik zu schwimmen, in der das „würdevolle Sterben“ an der Hand und nicht durch die Hand der Palliativmediziner verkündet wird. 

Es scheint eben auch ein „Geschenk“ zu sein, nicht nur das „Leben“ empfangen zu haben, sondern auch auf Mediziner zu treffen, die sich ganz und gar dem Hippokratischen Eid und den Botschaften der Ärztefunktionäre verpflichtet wissen, da diese unwidersprochen von sich aus behaupten können, die „ethische Wahrheit“ zu verkünden. 

Hätte es da nicht auch nahe gelegen, den kommenden Deutschen Ärztetag mit einem ökumenischen Gottesdienst zu beginnen und im Übrigen auch enden zu lassen?  

Freilich – es schickt sich nicht, „andere Götter neben sich zu haben“, aber immerhin mutiert die „Arztethik“ zu einer „Ersatzreligion“, die allerdings so weit entfernt von den Zentraldogmen der verfassten deutschen Amtskirchen nicht ist. 

Auch die Kirchen leugnen nicht ganz generell das „Selbstbestimmungsrecht“ und die „freie Gewissensentscheidung“ ihrer Gemeindemitglieder, wenngleich es doch gilt, die Kardinalstugenden anzustreben, um nicht gleichsam der „Sünde Lohn zu empfangen“. Den deutschen Ärztinnen und Ärzte hingegen droht ein ungleich geringeres Übel, wenn sie gegen die künftige berufsrechtliche Norm verstoßen. 

Bleibt „nur“ noch die Frage der „Doppelbestrafung“ abzuklären: Während hier auf Erden eine berufsrechtliche Sanktion droht, könnte die Lage im späteren Jenseits für die Ärztin oder den Arzt, die sich zu einer ärztlichen Suizidbeihilfe aus nachvollziehbaren Gewissensgründen durchgerungen haben, prekär werden: Der “Schöpfer“ – so wir denn glauben – wird über uns alle zu Gericht sitzen und da hilft es wenig bis rein gar nichts, wenn wir , die Ärztin oder der Arzt auf unsere/ihre individuelle Gewissensentscheidung verweisen – es sei denn, wir wissen um die Konsequenzen und nehmen diese ganz bewusst in Kauf. 

Und da ist es denn schon wichtig, dass die Ärztekammern keine „Ersatzreligionsgesellschaften“ sind und sich ein ethischer Widerstand denken und aus meiner Sicht hoffentlich auch formieren lässt, und sei es auch nur durch eine „Klage“ gegen das künftige Verbot im Berufsrecht, an einem Suizid mitwirken zu dürfen. 

Eine „Vollendung der Tat“ ist nicht zwingend notwendig, reicht doch zuweilen schon die Ankündigung aus, ggf. an einem Suizid mitwirken zu wollen.  

Gleichwohl gilt auch hier die „Mahnung“: 

„Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.“ 

„Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“, wenngleich wir darauf zählen können, dass die „Götter in schwarz“ sich redlich darum bemühen, „Recht“ nicht zu produzieren, sondern in erster Linie anzuwenden, auch wenn manchmal die Gerichte zu „Ersatzgesetzgebern“ werden müssen, um nicht den Stillstand der Rechtspflege eintreten zu lassen. 

Eine „Dauerlösung“ freilich ist dies nicht und da ist es mehr als sinnvoll, wenn der Gesetzgeber sich des Problems annimmt, wohlwissend um die Grenzen seiner ihm zukommenden „Autorität“! 

Lutz Barth

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