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Die BÄK ist unglaubwürdig – der staatliche Gesetzgeber sollte das „Kasperletheater“ beenden!

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 26.5.2011 @ 19:17 In Uncategorized | Keine Kommentare

Kurz vor dem kommenden Deutschen Ärztetag schicken sich vermehrt Oberethiker unseres Landes an, dienstbeflissen uns an ihren ethischen Einsichten teilhaben zu lassen. Mit Nachdruck wird dafür plädiert, ein Verbot der ärztlichen Suizidassistenz im Berufsrecht der Ärzteschaft zu verankern und ganz aktuell wird die Forderung erhoben, die erst kürzlich geänderten Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung wieder zu novellieren, nach dem dort die Suizidbeihilfe nicht mehr als Verstoß gegen das Arztethos gegeißelt wurde. 

Allein in den vergangenen fünf Monaten konnte die interessierte Öffentlichkeit die vermeintlich „interne Debatte“ der Ärzteschaft über die „geplante Liberalisierung“ der  Regeln zur Sterbebegleitung verfolgen und es konnte zeitweilig der Eindruck entstehen, als verabschiede man/frau sich von einem „Arztethos“, über das innerhalb der Ärzteschaft schon längst kein Konsens mehr besteht. 

Nahezu alle Medien – vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen bis hin zu einschlägigen Printmedien – haben die Statements des Präsidenten der BÄK dahingehend interpretiert, als wolle die BÄK mit der in Aussicht gestellten Liberalisierung nunmehr den unterschiedlichen Moralvorstellungen der verkammerten Ärzte gerecht werden. 

Weit gefehlt. Die BÄK vertritt aktuell eine diametral entgegengesetzte Position und eine der aussichtsreichen Nachfolgekandidaten für das Amt des scheidenden Präsidenten hat denn auch schon mal eine Verbotsregelung der Öffentlichkeit vorgestellt. 

Haben sich – so möchte ich sarkastisch nachfragen – tatsächlich nahezu sämtliche Medien geirrt, wenn diese nach den Äußerungen der BÄK davon ausgehen mussten, dass eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts in greifbare Nähe gerückt ist? 

Wenn Sie Zweifel hegen, dann googeln Sie mal zur Thematik und es wird Ihnen sicherlich nicht entgehen, dass zumindest der scheidende Präsident Hoffnungen geweckt hat, die nunmehr jäh zerschlagen worden sind. 

Mit Verlaub – die BÄK sollte sich für einen derartigen „Komödienstadel“ schlicht und ergreifend schämen, nicht zuletzt auch deswegen, weil die breite Öffentlichkeit letztlich in die Irre geführt wurde. 

Der Dissens bei der Beurteilung der ethischen Dilemmata , die ohne Frage mit einer ärztlichen Suizidassistenz verbunden sind und bei der individuelle Gewissensentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte allerhöchsten Respekt verdient, ist mehr als offenkundig: es kann nicht gelingen, an den erst kürzlich geänderten Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung festhalten zu wollen und parallel dazu eine Verbotnorm im Berufsrecht festzuschreiben. 

Die BÄK hat innerhalb weniger Monate gezeigt, wie wankelmütig diese in ethischen Hochdiskursen sein kann und hat dadurch ihre Glaubwürdigkeit nachhaltig aufs Spiel gesetzt, ganz davon abgesehen, dass die Umfrage der BÄK zur Thematik  sich im Nachhinein als völlig überflüssig darstellt.Die BÄK ist - mehr denn je - weit davon entfernt, als „moralische Autorität“ akzeptiert werden zu können und es darf der diesseitigen Erwartung Ausdruck verliehen werden, dass der staatliche Gesetzgeber diesem „Kasperletheater“ zeitnah ein Ende bereitet und sich selbst der Verantwortung stellt, Rahmenbedingungen für ein würdevolles Sterben zu normieren. 

Die Suizidassistenz ist rechtlich normierbar und sofern sich die Funktionäre innerhalb der Ärzteschaft diesem humanitären Akt verweigern, muss über geeignete Alternativen nachgedacht werden. 

Im aufgeklärten 21. Jahrhundert sollten wir ethischen Überzeugungstätern mit ihrem neopaternalistischen Ideen nicht aufsitzen, sondern uns vielmehr daran orientieren, dass unsere Verfassung eine plurale Wertekultur verbürgt und hierbei sich von dem Toleranzprinzip leiten lässt, dass schwerlich mit einem moralischen Zwangsdiktat der Ärztefunktionäre auch mit Blick auf den eigenen Berufsstand in Einklang zu bringen ist. 

Lutz Barth


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