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Aktuelle Umfrage des IQB: Ärztliche Suizidbeihilfe und Berufsrecht
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 16.5.2011 @ 08:36 In Uncategorized | Keine Kommentare
Wie Ihnen sicherlich allen bekannt, wird der kommende 114. Deutsche Ärztetag auch über die ärztliche Suizidbeihilfe diskutieren. Der Vorstand der BÄK hat aktuell den Text für eine Neuformulierung des § 16 Ä-MBO vorgelegt; darin heißt es:
„Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“
Was meinen Sie, sollte das Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung Eingang in das Berufsrecht finden? >>> [1] Zur Umfrage <<<
Wir hoffen auf rege Unterstützung und wir würden Sie bitten wollen, ggf. in Ihrer Berichterstattung auf die Umfrage hinzuweisen.Wenn Sie mögen, können Sie gerne mit dem folgenden Link die Umfrage auf Ihren Webseiten einbinden >>> [2] http://iqb-info.de/tinc?key=2497ZtPg IQB – Lutz Barth
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