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Ärztliche Suizidassistenz – Was verbindet den Demenzerkrankten mit dem Metzger?

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 4.4.2011 @ 09:05 In Uncategorized | Keine Kommentare

Die Vision des Berliner Arztes Michael de Ridder wird sich voraussichtlich nicht erfüllen. Mit guten Argumenten streitet er dafür, dass die ärztliche Suizidassistenz mit Blick auf bestimmte Fallkonstellationen eine ethische Option sei und letztlich bei den Ärzten angesiedelt sein sollte. Die erst kürzlich verabschiedeten Resolutionen zur ärztlichen Suizidbeihilfe zweier Ärztekammern indes weisen einen Weg, wonach die Suizidassistenz insgesamt keine Tätigkeit – auch nicht eine solche „privater Natur“ - der Ärzteschaft sei, befürchtet man/frau doch zu sehr einen allgemeinen Vertrauensverlust in die moralische und ethische Integrität eines Berufsstandes, der zuvörderst heilen, lindern und helfen will, nicht hingegen aber „töten“. 

Die Ärzteschaft ist im Begriff, sich von einem Teil der schwersterkrankten und sterbenden Patienten „zurückzuziehen“, dergestalt, als dass es ihnen unmöglich erscheint, bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten Patienten zu assistieren. Hieraus folgt, dass der schwersterkrankte und sterbende Patient nach geeigneten Alternativen suchen muss und sofern wir diese Patienten nicht auf eine „Auslandsreise“ schicken wollen, stellt sich schon jetzt die Frage, wer dann die ethische Herausforderung einer qualifizierten Suizidassistenz annehmen und wer vor allem dann in der Folge zur „Tat“ schreiten soll? 

Welche Organisation getraut sich, dem Sterbewunsch des frei verantwortlichen Patienten lege artis nachzukommen? Sind es vielleicht die Verbände, die sich um den Schutz der Patienten redlich mühen oder die Vereine, die sich der Humanität besonders verpflichtet fühlen? 

Die Suizidassistenz bedarf der Organisation, nachdem die Ärzteschaft jedenfalls in Teilen im Begriff, einem solchen Ansinnen eine strikte Absage zu erteilen, da die Assistenz mit dem Arztethos vermeintlich nicht vereinbar ist. 

Sowohl die Palliativmedizin als auch die kurative Medizin weiß sich dem Arztethos verpflichtet und von daher müssen wir uns auf die Suche nach qualifizierten Helfern begeben, die das „(Weiter-)Leben“ in als aussichtslosen empfundenen Situationen aus der Innenperspektive des Patienten nicht zum „Zwang“ werden lässt. Das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patienten erfährt hier eine Grenze in Gestalt des Arztethos, die unüberwindbar zu sein scheint und von daher sollten Alternativen geprüft werden, für die eben diese ethische Grenze keine Geltung beansprucht. 

Die erst kürzlich von der Philosophin Petra Gehring aufgeworfene Frage „Warum überhaupt Ärzte, wenn es um Selbsttötung geht? Was qualifiziert hier ausgerechnet den Arzt?“ ist in der Tat so merkwürdig nicht und ihre unmittelbar an diese Fragen anschließenden Ausführungen mögen denn auch zum weiteren Nachdenken anregen: 

„Ob ein Sterbewunsch ernsthaft ist, wird im Zweifel ein Psychologe am besten beurteilen. Geeignete Pharmaka fallen in die Zuständigkeit von Apothekern. Die meiste berufliche Erfahrung mit schmerzfreien Tötungsmethoden dürfte bei Förstern, Tierärzten und Metzgern liegen. Über Literatur zum Freitod geben Buchhändler Auskunft, die Ratgeberbücher sind Legion. Allein der Beruf des Henkers ist abgeschafft.“ (vgl. Petra Gehring, SterbehilfeSoll es noch ein ärztliches Ethos geben?, in  [1] F.A.Z. NET v. 31.03.11) 

 

Nun – den Beruf des „Henkers“ einzuführen, erscheint wenig reizvoll, wenngleich dies wohl nicht ausgeschlossen wäre, zumal dann, wenn und soweit die Todesstrafe eingeführt werden würde (womit freilich nicht zu rechnen ist). 

Was also möchte uns die Philosophin mitteilen? 

Natürlich wird die Verbindung der Suizidassistenz mit den von ihr benannten Berufsgruppen nicht ihre (beabsichtigte!?) Wirkung verfehlen: Erst das „Kaninchen“, dann eine „Hausschlachtung“ und anschließend zum sterbewilligen Patienten, der gewillt ist, seine Reise ohne Wiederkehr ins Jenseits anzutreten. 

Der Philosophie sind keine Grenzen gesetzt und so können freilich auch „Bilder“ in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger produziert werden, die wenig Erbauliches und Erstrebenswertes in Aussicht stellen. Am Ende wird der schwersterkrankte Patient zur „Schlachtbank“ geführt, anschließend wird der Leichnam von einem Beerdigungsinstitut abgeholt und entsprechend „würdig“ zu Grabe getragen, auch wenn es sich hierbei um einen Suizidenten handelt. 

Offen bleibt die Frage nach den Kosten etwa des Metzgers. Eine Untersuchung auf Trichinen kann wohl unterbleiben so wie die Entsorgung spezifischen Risikomaterials über besondere Beseitungsanstalten. Wie hoch aber letztlich der „Preis“ ist, vermag ich nicht einzuschätzen. 

Weitere „Szenarien“ sind freilich denkbar und irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Vorstellung nach dem Motto „Der Metzger als Garant für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts schwersterkrankter Patienten“ schon seltsam anmutet, mag dieser auch in besonderer Weise zum „schmerzfreien Töten qualifiziert sein“. 

Wahrlich wäre hierin eine „Revolution“ zu erblicken: Dem Metzger eröffnen sich ungeahnte Beschäftigungsperspektiven, zumal es an einer entsprechenden Klientel wohl nicht ermangeln wird. Demenzkranken etwa wird der Pfad einer Gabe des Todes ohne erklärten Sterbewillen, also allein durch Arzt und Betreuer (vgl. Gehring, aaO.), eröffnet und sofern dann entsprechenden Kooperationen zwischen den verschiedenen Professionellen zustande kommen, wird angesichts der Demenz als gesellschaftliche Herausforderung den Metzgern die Arbeit wohl nicht ausgehen. 

Nun – wenn Ihnen, verehrte Leserinnen und Leser, nach dem Lesen der vorstehenden Zeilen der „Atem“ stockt und sich im Innersten „Widerstand“ regt, habe ich Verständnis dafür und mein Ziel nicht (!) verfehlt. 

Ängste und Horrorszenarien – mögen diese auch nur durch eine geschickte Wortwahl inszeniert werden – helfen wahrlich in einem bedeutsamen Wertediskurs nicht weiter und es bleibt die Frage, warum wir es nicht den Ärztinnen und Ärzten selbst überlassen wollen, darüber zu entscheiden, ob sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, an einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten Patienten mitzuwirken? 

Denken wir das scheinbar Unmögliche und beantworten aus der Innenperspektive eines schwersterkrankten Patienten (sofern dies uns überhaupt möglich ist) die Frage, ob in einer ärztlichen Suizidbegleitung nicht zugleich auch ein Akt größter Humanität erblickt werden kann? 

Mag auch das „Töten“ keine „ärztliche Aufgabe“ sein, so hindert dies nicht, jedenfalls die Ärzteschaft von einem Arztethos zu entbinden und damit zu entpflichten, in eigener Kompetenz über die Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid zu entscheiden. 

Im Wertediskurs über die ärztliche Suizidassistenz die „Brücke zum Metzger zu schlagen“ ist aus meiner Sicht ebenso geschmacklos wie der Hinweis darauf, dass „Europa vor der Rampe steht“ ([2] http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2010/lf_0110-3-europa-euthanasie.pdf <<<) 

Hier werden in unverantwortlicher Weise Assoziationen geweckt, die kaum noch zu ertragen sind. 

Den „Überzeugungstätern“ gelingt es nach wie vor nicht, mit Argumenten im Sterbehilfe-Diskurs aufzuwarten, die auch nur ansatzweise geeignet wären, dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten und dem Grundrecht der Gewissensfreiheit auch für die verfasste Ärzteschaft  verfassungskonforme Schranken zu setzen. 

Weder das Standes- noch das ärztliche Berufsrecht, geschweige denn die Philosophie ist der rechte Ort, diese „Schranken“ zu errichten und insofern ist nach wie vor der dringende Appell an den Gesetzgeber zu richten, hier für eine verfassungskonforme Lösung Rechnung zu tragen. 

Die Befürworter einer Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz bemühen keine „juristischen Hintertreppen“, sondern mahnen einen Weg an, der durch die Verfassung vorgezeichnet ist. 

Lutz Barth


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[2] http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2010/lf_0110-3-europa-euthanasie.pdf: http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2010/lf_0110-3-europa-eu
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