Infos

Sie befinden sich aktuell in den Ärztliche Assistenz beim Suizid Blog-Archiven für den folgenden Tag 19.3.2011.

Calendar
März 2011
M D M D F S S
« Feb   Apr »
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  
Kategorien
Links

Archive für 19.3.2011

Die „Selbstverpflichtung“ im Sinne der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen – ein künftiges „Qualitätsmerkmal“ oder eine „werbeträchtige Botschaft“?

Die Initiatoren der Charta und diejenigen, die nunmehr die Charta mit unterzeichnet haben, sind angetreten, ein „Sterben“ unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen. 

„Ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen bedeutet auch, den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zum Suizid durch eine Perspektive der Fürsorge und des Miteinanders entgegenzuwirken.“ (Charta, S. 09). 

Mit dieser Kernaussage haben sich die Initiatoren und die Unterzeichner der Charta letztendlich von einem liberalen Verfassungsverständnis verabschiedet und sie sind im Begriff, die „Würde des Menschen“ einseitig am Horizont ihrer eigenen Wertekultur auszurichten, in der letztlich das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patienten in m.E. unerträglichen Weise verkürzt wird. Der schwersterkrankte und sterbende Patient ist „verpflichtet“, einen Sterbewillen tunlichst nicht zu fassen und er wird darauf verwiesen, ggf. die wohlmeinenden Fürsorgeangebote annehmen zu müssen, anderenfalls er wohl keine Aussicht hat, u.a. in einer der mitunterzeichnenden Institutionen aufgenommen zu werden. 

Was also bleibt für den schwersterkrankten und sterbenden Patienten?  

Die Resignation vor einem schier entfesselten palliativmedizinschen-ethischen Paternalismus, der gegenwärtig als moralisch integer gewertet wird und es sich gleichsam schickt, eben die Charta zu unterzeichnen. Von „Qualität“ möchte ich hier nicht sprechen, sondern eher von einer Botschaft, die im Zweifel den Ansprüchen einer guten „Werbung“ gerecht wird,  wird doch kaum einer auf die Idee verfallen, nachhaltige Kritik an den wohlgesetzten Worten in der Charta zu üben, die sich mehr oder weniger sanft in das Ohr der Unterzeichner eingeschlichen haben. Dass hier in einem beängstigendem Maße Grundrechte versenkt werden, scheint den überzeugten Unterzeichner wenig zu stören und  jedwede Kritik muss daher unerhört verhallen, mal ganz davon abgesehen, dass es nicht damit zu rechnen ist, dass der eine oder andere sich bei intensiverem Nachdenken dazu durchringt, ggf. seinen Namen oder Institution wieder von der Liste der Unterzeichner streichen zu lassen, weil er zu anderen Einsichten gelangt ist. 

Eine Gruppe von handverlesenen Oberethikern hat es verstanden, über den Weg der Selbstverpflichtung Institutionen und Einzelpersonen zu instrumentalisieren und da dürfen wir dann alle auf den „kollektiven Aufschrei“ eben dieser Selbstgerechten zuwarten, der lautstark nach dem kommenden Deutschen Ärztetag erschallen wird. Die ärztlichen Suizidassistenz mag zwar keine ärztliche Aufgabe sein, wenngleich ein berufsrechtliches Verbot verfassungsrechtlich unzulässig wäre und eigentlich angesichts unterstellter und gesicherter Verfassungsrechtskenntnisse gerade bei den Justitiaren der Landesärztekammer nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Deutsche Ärztetag sich eben zu einem solchen Verbot hinreißen lässt. 

Spätestens nach dem kommenden Deutschen Ärztetag müsste dann die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen novelliert werden, auch wenn dies eher unwahrscheinlich ist, strebt doch der von seiner Ethik überzeugte Neopaternalist nach psychischer Stabilität, die ihn zentralen Fragen der Ethik gleichsam beratungsresistent werden lässt. 

Dies indes aber dürfte unproblematisch sein, weil in der Charta sich Gleichgesinnte auf eine kollektive Gewissensentscheidung verständigt haben, die von einem einmütigen – wenn auch mit Zweifeln behafteten – Konsens getragen wird. Die Mahnung an das Toleranzprinzip wird auch dem selbstgerechten Ethiker nicht weiter irritieren, kann er doch nicht über seinen „Schatten“ springen: dissonante  Bewusstseinsinhalte werden um der Bedeutung der individuellen Gewissensentscheidung dauerhaft vermieden und von daher wird die Mission ungehindert fortgesetzt: Das unausgesprochene Ziel dürfte in einer „Dogmatisierung“ einer konservativen Wertekultur bestehen, die ihre Offenbarungsquellen aus einer transzendenten Welt schöpft und nicht mehr zu verhandeln ist. Der ethische Neopaternalismus wird zunehmend salonfähig und da ist es schon fast von untergeordneter Bedeutung, ob die Medizinethik daran zu erinnern ist, dass wir uns alle in einem säkularen Verfassungsstaat wähnen. Die Gegenwartsethik selbst neigt zur „Klerikalisierung“ ihrer eigenen Ideale und Wertmaßstäbe und es steht zu befürchten an, dass hier in einer Weise „Dogmen“ auf den Weg gebracht werden, die kritisch zu hinterfragen nicht erwünscht sind, weil im Zweifel hier „Wahrheiten“ verkündet worden sind. Die Mythen- und Legendenbildung schreitet ungehindert voran und irgendwann werden sich nicht nur Palliativmediziner die Frage gefallen lassen müssen, warum sie nicht die Charta unterzeichnet haben oder – was freilich besonders peinlich wäre, eine Charta mitgetragen haben, die vom Kern her durchaus ihre Berechtigung haben mag, gleichwohl aber das Selbstbestimmungsrecht der schwerstkranken und sterbenden Menschen ohne erkennbare Not beschränkt und so gesehen zur Exklusion jedenfalls der Patienten führt, die einen nachhaltigen und selbstbestimmten Sterbewunsch hegen. 

Lutz Barth

|