Sie befinden sich aktuell in den Ärztliche Assistenz beim Suizid Blog-Archiven für den folgenden Tag 19.3.2011.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Feb | Apr » | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
| 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
| 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
| 28 | 29 | 30 | 31 | |||
- Uncategorized (205)
- 8.5.2012: Ärztliche Suizidassistenz: „Medizinischer oder rechtsethischer Supergau?“
- 25.4.2012: Sterbehilfe-Problematik: Chance zur Debatte nutzen!
- 18.4.2012: Sterbehilfe - Ethische „Basta-Politik“ der BÄK gibt Anlass zu größter Sorge!
- 18.4.2012: Ärzte ohne Gewissen?
- 4.4.2012: Droht der Streit um die ärztliche Suizidassistenz zu eskalieren?
- 13.3.2012: Sächsische Landesärztekammer befindet sich in einem beklagenswerten Irrtum!
- 8.3.2012: Schluss mit Sonntagsreden!
- 7.3.2012: Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Mensch haben sich hohe Ziele gesteckt!
- 6.3.2012: Schwersterkrankte sollten sich nicht an der Nase herumführen lassen!
- 9.2.2012: Nicht nur „Ärzte für das Leben“ sind zur Toleranz aufgerufen! – Wider dem deutschen arztethischen Neopaternalismus!
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2009
- April 2009
- März 2009
Archive für 19.3.2011
Die „Selbstverpflichtung“ im Sinne der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen – ein künftiges „Qualitätsmerkmal“ oder eine „werbeträchtige Botschaft“?
19.3.2011 von Moderator.
Die Initiatoren der Charta und diejenigen, die nunmehr die Charta mit unterzeichnet haben, sind angetreten, ein „Sterben“ unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen.
„Ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen bedeutet auch, den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zum Suizid durch eine Perspektive der Fürsorge und des Miteinanders entgegenzuwirken.“ (Charta, S. 09).
Mit dieser Kernaussage haben sich die Initiatoren und die Unterzeichner der Charta letztendlich von einem liberalen Verfassungsverständnis verabschiedet und sie sind im Begriff, die „Würde des Menschen“ einseitig am Horizont ihrer eigenen Wertekultur auszurichten, in der letztlich das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patienten in m.E. unerträglichen Weise verkürzt wird. Der schwersterkrankte und sterbende Patient ist „verpflichtet“, einen Sterbewillen tunlichst nicht zu fassen und er wird darauf verwiesen, ggf. die wohlmeinenden Fürsorgeangebote annehmen zu müssen, anderenfalls er wohl keine Aussicht hat, u.a. in einer der mitunterzeichnenden Institutionen aufgenommen zu werden.
Was also bleibt für den schwersterkrankten und sterbenden Patienten?
Die Resignation vor einem schier entfesselten palliativmedizinschen-ethischen Paternalismus, der gegenwärtig als moralisch integer gewertet wird und es sich gleichsam schickt, eben die Charta zu unterzeichnen. Von „Qualität“ möchte ich hier nicht sprechen, sondern eher von einer Botschaft, die im Zweifel den Ansprüchen einer guten „Werbung“ gerecht wird, wird doch kaum einer auf die Idee verfallen, nachhaltige Kritik an den wohlgesetzten Worten in der Charta zu üben, die sich mehr oder weniger sanft in das Ohr der Unterzeichner eingeschlichen haben. Dass hier in einem beängstigendem Maße Grundrechte versenkt werden, scheint den überzeugten Unterzeichner wenig zu stören und jedwede Kritik muss daher unerhört verhallen, mal ganz davon abgesehen, dass es nicht damit zu rechnen ist, dass der eine oder andere sich bei intensiverem Nachdenken dazu durchringt, ggf. seinen Namen oder Institution wieder von der Liste der Unterzeichner streichen zu lassen, weil er zu anderen Einsichten gelangt ist.
Eine Gruppe von handverlesenen Oberethikern hat es verstanden, über den Weg der Selbstverpflichtung Institutionen und Einzelpersonen zu instrumentalisieren und da dürfen wir dann alle auf den „kollektiven Aufschrei“ eben dieser Selbstgerechten zuwarten, der lautstark nach dem kommenden Deutschen Ärztetag erschallen wird. Die ärztlichen Suizidassistenz mag zwar keine ärztliche Aufgabe sein, wenngleich ein berufsrechtliches Verbot verfassungsrechtlich unzulässig wäre und eigentlich angesichts unterstellter und gesicherter Verfassungsrechtskenntnisse gerade bei den Justitiaren der Landesärztekammer nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Deutsche Ärztetag sich eben zu einem solchen Verbot hinreißen lässt.
Spätestens nach dem kommenden Deutschen Ärztetag müsste dann die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen novelliert werden, auch wenn dies eher unwahrscheinlich ist, strebt doch der von seiner Ethik überzeugte Neopaternalist nach psychischer Stabilität, die ihn zentralen Fragen der Ethik gleichsam beratungsresistent werden lässt.
Dies indes aber dürfte unproblematisch sein, weil in der Charta sich Gleichgesinnte auf eine kollektive Gewissensentscheidung verständigt haben, die von einem einmütigen – wenn auch mit Zweifeln behafteten – Konsens getragen wird. Die Mahnung an das Toleranzprinzip wird auch dem selbstgerechten Ethiker nicht weiter irritieren, kann er doch nicht über seinen „Schatten“ springen: dissonante Bewusstseinsinhalte werden um der Bedeutung der individuellen Gewissensentscheidung dauerhaft vermieden und von daher wird die Mission ungehindert fortgesetzt: Das unausgesprochene Ziel dürfte in einer „Dogmatisierung“ einer konservativen Wertekultur bestehen, die ihre Offenbarungsquellen aus einer transzendenten Welt schöpft und nicht mehr zu verhandeln ist. Der ethische Neopaternalismus wird zunehmend salonfähig und da ist es schon fast von untergeordneter Bedeutung, ob die Medizinethik daran zu erinnern ist, dass wir uns alle in einem säkularen Verfassungsstaat wähnen. Die Gegenwartsethik selbst neigt zur „Klerikalisierung“ ihrer eigenen Ideale und Wertmaßstäbe und es steht zu befürchten an, dass hier in einer Weise „Dogmen“ auf den Weg gebracht werden, die kritisch zu hinterfragen nicht erwünscht sind, weil im Zweifel hier „Wahrheiten“ verkündet worden sind. Die Mythen- und Legendenbildung schreitet ungehindert voran und irgendwann werden sich nicht nur Palliativmediziner die Frage gefallen lassen müssen, warum sie nicht die Charta unterzeichnet haben oder – was freilich besonders peinlich wäre, eine Charta mitgetragen haben, die vom Kern her durchaus ihre Berechtigung haben mag, gleichwohl aber das Selbstbestimmungsrecht der schwerstkranken und sterbenden Menschen ohne erkennbare Not beschränkt und so gesehen zur Exklusion jedenfalls der Patienten führt, die einen nachhaltigen und selbstbestimmten Sterbewunsch hegen.
Lutz Barth
Geschrieben in Uncategorized | Drucken | Keine Kommentare »