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Archive für 11.3.2011

„Kulturkampf der Oberethiker“?

Der „Kulturkampf“ um das sittlich annehmbare Leben und freilich Sterben war und ist nicht frei von Herrschaftsideologien (und gelegentlichen Phantasien) – auch wenn manche Humanisten glauben, es sei kein Kulturkampf um das „Sterben“ entbrannt: Der „ethische Hochdiskurs“ um die Vorzüge der Palliativmedizin und der Hospizidee hat mittlerweile eine eigene Dynamik entwickelt, die über das reine Philosophieren hinausragt: „Der Kampf“ um das „Recht“ – näher hier der Kampf um die Interpretationsherrschaft über grundlegende Freiheiten des Individuums, die positivrechtlich in unserem Grundrechtskatalog verbürgt sind! – und das gebetsmühlenartige Anpreisen der Palliativmedizin als ein therapeutisches Angebot an den schwersterkrankten oder sterbenden Patienten, doch noch auf seinem Leidensweg so etwas wie Lebensqualität zu erfahren. 

Durchaus selbstbewusst können wir in den einschlägigen Verlautbarungen der Palliativmediziner, aber eben auch von den Initiatoren der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen lesen, dass diese den gutbürgerlichen Idealen entsprechend freilich keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass es ihnen auch darum geht, entsprechenden Respekt gegenüber dem Patientenwillen zu bezeugen. Indes erscheint dieses Bekenntnis ein trügerisches zu sein und es muss insbesondere verdächtig erscheinen, wenn allen Ernstes behauptet wird, dass therapeutische Ziel einer „guten Palliativmedizin“ bestehe darin, den „Sterbewillen in einen Lebenswillen“ abzuändern, ohne hierbei sich der tragenden Achsen eines liberalen Freiheitsverständnisses etwa von dem Selbstbestimmungsrecht auch der Schwersterkrankten oder Sterben zu erinnern. Ohne Frage schickt sich die palliativmedizinische Ethik an, zwar zu behaupten, dass es wohl gute Gründe dafür gibt, dass der Sterbewunsch eines Suizidenten eher pathologischer Natur sein dürfte und von daher mit Skepsis zu begegnen sei; nun, dem kann durchaus so sein, wenngleich hieraus kein Automatismus dergestalt abzuleiten ist, als dass zunächst jeder Schwersterkrankte mit seinem Sterbewunsch einer psychologischen oder psychiatrischen Therapie bedarf, mit der die Therapeuten gleichsam die Vorstellung verbinden, der Patient werde schon seinen selbstbestimmten Willen abändern. 

Die Palliativmedizin beschreitet derzeit einen unheilvollen Weg, betreibt sie doch in gewisser Weise mit pseudowissenschaftlichen Argumenten eine „Dogmatisierung“ ihrer intraprofessioneller Ethik, die in ihren Wirkungen durchaus einer Klerikalisierung der Palliativmedizin gleichkommt und eigentlich „nur“ noch die Erklärung führender Medizinethiker harrt, die da verkünden, als sei es die „reine Wahrheit“, über die nicht mehr zu verhandeln ist. 

Provokant könnte daher die These geäußert werden, als dass dies letztlich auch im Interesse der Palliativmedizin zu liegen scheint, „lebt“ diese doch von den Schwersterkrankten und Sterbenden als Patientenklientel und von daher ist die Gefahr besonders groß, dass eine Patientengruppe für die ureigenen Zwecke einer besonderen Therapierichtung instrumentalisiert wird und so kurzerhand zum „Objekt“ degradiert wird, auch wenn alle ganz artig betonen, die „Würde des schwersterkrankten und sterbenden Menschen“ wahren zu wollen. Die führenden Palliativmediziner, die sich besondere „Verdienste“ um die Dogmatisierung und damit Klerikalisierung ihrer Fachrichtung erwerben haben sich indes mit ihrer Charta geoutet und mehr Fragen, denn Antworten geliefert: Wie, so wird zu fragen sein, geht die Palliativmedizin mit den sterbewilligen Patienten um, die ggf. auch um eine ärztliche Suizidassistenz nachsuchen, wohlwissend darum, dass sie „nur“ ihren selbstbestimmten Wunsch äußern können und insofern darauf angewiesen sind, dass es eine Ärztin oder Arzt mit ihrem/seinem Gewissen vereinbaren kann, ggf. dem Wunsche bereitwillig Folge zu leisten? 

Lesen wir die Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen, so ist die Antwort hinreichend klar: Der Patient kann nicht auf die Suizidassistenz der Palliativmediziner hoffen und muss wohl wieder an die „kurative Medizin“ rücküberwiesen werden. Wo also liegt das spezifisch Humane in dieser Charta, wenn diese doch scheinbar nicht den Respekt vor dem letzten Willen eines Schwersterkrankten zollt und mit allerlei Metaphern im therapeutischen Gespräch den schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu verdeutlichen versucht, abzulassen von einem Sterbewillen und damit von einem frei verantwortlichen Suizid, der als moralisch verwerflich gegeißelt wird und im Übrigen den weiteren Ausbau der Palliativmedizin nur unnötig behindert? 

Sowohl die palliativmedizinische Sonderethik am Lebensende und der Hospizgedanke sind Opfer ihrer eigenen fundamentalistisch anmutenden Machtbarkeitsideologien geworden und so gesehen liegt es an dem Gesetzgeber, für einen gebotenen Grundrechtsschutz Sorge zu tragen. Die Palliativmediziner und weitere Institutionen haben sich selbst dazu verpflichtet, zwar den Respekt vor dem Patientenwillen zu bezeugen, ohne hieraus aber gleichsam „Taten“ folgen zu lassen. Der schwersterkrankte und sterbende Patient wird daher in einem besonderen Maße der „Vernunfthoheit“ durch die Palliativmedizin unterstellt und zwar zu den eigens von ihr kreierten Bedingungen; der Sterbende und Schwersterkrankte verliert am Ende seines verlöschenden Lebens endgültig seine Mündigkeit, ist doch seine Freiheit zur selbstbestimmten Entscheidung von vornherein limitiert. Zu fragen also ist, von wem eigentlich die Gefahren für das Selbstbestimmungsrecht ausgehen? 

Meine Antwort dazu dürfte sich geradezu aufdrängen und es bleibt zu hoffen, dass die palliativmedizinische Ethik ihren eingeschlagenen sonderethischen Weg verlässt und sich zu einer Werthaltung durchringt, die sich insbesondere dem Toleranzprinzip verpflichtet weiß; anderenfalls bliebe wohl nur das Fazit, dass hier vordergründig einer humanen Ethik das Wort geredet wird, die allerdings nicht hinreichend reflektiert und letztlich als „Religionsersatz“ um stringente Beachtung heischt. 

Lutz Barth

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