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Archive für 21.2.2011
Den „Neopaternalisten“ sind die Grenzen ihrer Missionierungsversuche aufgezeigt worden.
21.2.2011 von Moderator.
Nach dem die BÄK nunmehr ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung überarbeitet hat, regt sich derweil Unmut in den Reihen verschiedener „Lebensschützer-Fraktionen“, die mit ihren fragwürdigen Botschaften sich dauerhaft kein entsprechendes Gehör bei ihrer Zielgruppe, namentlich der verfassten Ärzteschaft, verschaffen konnten.
Der „Klerikalisierung“ des Arztethos wurde eine Absage erteilt und das „Arztbild des 21. Jahrhunderts“ wurde auf höchst unspektakuläre Weise entmythologisiert.
Es war hohe Zeit, dass sich die BÄK - entgegen den Wünschen so mancher Oberethiker in unserem Lande – auch an die Grundrechtsstellung der Ärzteschaft erinnert hat, so dass diese gleichsam in die Freiheit ihrer höchst individuellen Gewissensentscheidung entlassen worden ist.
Die Diskussion um die Liberalisierung des Berufs- und Standesrechts hat damit eine ganz entscheidende Wendung genommen und mit Verlaub – dieser Schritt war auch angesichts mancher Botschaften von namhaften Medizinethikern, von denen einige im Deutschen Ethikrat einen Sitz innehaben und dort ihre Mission nunmehr fortsetzen können, mehr als überfällig: Es war zeitweilig unerträglich, mit welcher Arroganz sich die Sendboten eines neuen medizinethischen Paternalismus dazu aufgeschwungen haben, gleich eine gesamte Berufsgruppe „moralisch“ erziehen zu wollen und hierbei übersehen haben, dass sie es waren, die sich durch ein schier unglaubliches Maß an Intoleranz ausgezeichnet haben.
Die Ärzteschaft war zu keinem Zeitpunkt von einer „moralischen Verrohung“ bedroht und der ungeheuerliche Vorwurf, Patienten seien „egozentrische Individualisten“, wenn und soweit sie eine Patientenverfügung verfassen, verlangt eigentlich nach einer „Entschuldigung“ der Neopaternalisten, die allerdings – so meine Annahme – ausbleiben wird, wohlwissend darum, dass die Neopaternalisten in ihrem Bemühen, uns von ihrem „Evangelium“ einer nach ihren Vorstellungen ausgerichteten Sterbekultur zu überzeugen, nicht nachlassen werden.
Aktuell jedenfalls bleibt festzustellen, dass es der BÄK gelungen ist, mit ihrer Formulierung die individuelle Gewissensentscheidung der Ärzteschaft in den Fokus zu rücken und in diesem Sinne nehmen sich dann die Statements der „Lebensschützer-Fraktionen“ bescheiden aus, zumal diese leider immer noch nicht den Sinn und Zweck nicht nur des Selbstbestimmungsrechts der Patienten, sondern auch den Bedeutungsgehalt der grundrechtlichen Verbürgung der Gewissensfreiheit für die Ärzteschaft begriffen haben.
In diesem Sinne erscheint es mir denn auch geradezu grotesk zu sein, zu behaupten, dass die Ärzte nunmehr mit schwierigen Fragen am Ende des verlöschenden Lebens allein gelassen werden. Einer solchen Aussage liegt mehr oder minder unausgesprochen die Wertung zugrunde, als seien die Ärztinnen und Ärzte nicht in der Lage, eine eigene Gewissensentscheidung zu treffen und von daher wird ihnen die „Pflicht“ abgerungen, den Rat und die ethische Unterweisung unserer „Oberethiker“ einzuholen und hieran ihre „individuelle“ (?) Entscheidung auszurichten. Bei einem solchen Anspruchsdenken so mancher Medizinethiker nimmt es daher nicht wunder, wenn diesen ein Missionierungseifer unterstellt wird, der schier unerträglich anmutet und allenfalls den Schluss nahe legt, dass hier Fundamentalisten im Begriff sind, eine gesamte Berufsgruppe für ihre ideologischen Ziele zu instrumentalisieren.
Bleibt nur zu hoffen, dass manche Medizinethiker „lernbereit“ sind und ihren Weg als Irrweg erkennen und so künftig davon ablassen, Einfluss auf die individuelle Gewissensentscheidung der Mitglieder eines Berufsstandes nehmen und diesem permanent einreden zu wollen, eine ärztliche Suizidassistenz und das Ansinnen des Patienten nach einer „Selbstentleibung“ sei unmoralisch.
Ärzte sind nicht nur bereit, sondern vor allem auch dazu in der Lage, für ihre eigene Gewissensentscheidung Verantwortung zu tragen und diejenigen, die da etwas anderes behaupten, sollten im stillen Kämmerlein einmal darüber nachdenken, wessen „Geistes Kind sie sind“, wenn sie sich zu Oberethikern aufschwingen und hierbei nicht bereit sind, auch nur ansatzweise über das Toleranzprinzip nachzudenken, geschweige denn sich hierzu zu bekennen: „Ethik“ macht nicht in jedem Falle frei, so scheint es und gerade dies muss Ängste und Schreckensvisionen auslösen: eine kleine handverlesene Schar von Oberethiker glaubt, für an sich selbstverständlich gehaltene Freiheitsverbürgungen zu „Grabe tragen zu können“ und das im Namen einer neopaternalistischen Medizinethik, deren Ursprung nicht selten in „transzendenten Offenbarungsquellen“ zu liegen scheint. Auch Medizinethiker sollten sich zu einem säkularen Verfassungsstaat bekennen und sich nicht über Gebühr als „Werkzeuge“ einer höheren Macht instrumentalisieren lassen. Freilich, es bleibt auch dem engagierten Medizinethiker überlassen, nach seiner Facon selig zu werden, wenngleich hiermit keineswegs zum Ausdruck gebracht ist, dass er entgegen den Freiheitsverbürgungen unserer Verfassung dazu legitimiert ist, „Grundrechte“ pseudowissenschaftlich zu versenken: Verfassungsinterpretation ist eben keine Philosophie und hierauf darf und muss denn auch in einer aktuellen Wertedebatte hingewiesen werden, da anderenfalls der Eindruck entstehen könnte, als seien die Botschaften mancher Oberethiker Ausdruck eines liberalen Verfassungsverständnisses; dem ist mitnichten so und vielmehr ist das Gegenteil anzunehmen: Der ethische Neopaternalismus hat etwas mit einer „ethischen Inquisition“ gemein – ein Umstand, der aufs Schärfste zu kritisieren ist.
Lutz Barth
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