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Was nun …(?),

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 27.1.2011 @ 08:57 In Uncategorized | Keine Kommentare

verehrte Frau Schöne-Seiffert und geehrte Herren de Ridder, Kamann, Borasio, Kreß, Birnbacher, Taupitz, aber auch Tolmein, Henke, Windhorst, Hoppe usw. usw., so möchte ich analog einer Sendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nachfragen? 

Die Erwartungen, die mit der vermeintlich bevorstehenden Debatte verknüpft werden konnten, haben sich in Wohlgefallen aufgelöst: die ethische Sprechblase ist nicht geplatzt, allenfalls die „Spekulationsblase“, mit der gleichsam die Hoffnung verbunden war, dass zumindest ein redlicher Diskurs geführt werden sollte. 

Nun – allen Spekulationen und Hoffnungen zum Trotz befindet sich einstweilen das wirkmächtige Ethikkartell unverändert auf einer ethischen Mission - um nicht zu sagen: auf einem ethischen Kreuzzug - um an dem restriktiven ärztlichen Berufsrecht festhalten zu können; Statements von Vorstandsmitgliedern der BÄK verheißen nichts Gutes und lassen nach wie vor erhebliche Zweifel aufkommen, ob eine ehrliche und offene Debatte gewünscht ist. 

Plädoyers in Zeiten der modernen Hochleistungsmedizin, die für eine liberale Werthaltung streiten, sind gegenwärtig nicht gewünscht und entsprechen vor allem nicht dem Mainstream. 

Es war bisher und ist auch gegenwärtig im Kern nicht die Frage, wie wollen wir sterben, sondern, ob wir überhaupt selbstbestimmt sterben dürfen! 

Was also könnte geboten sein? 

Nun – aus meiner Sicht sind die führenden Diskutanten sicherlich aufgefordert, weiterhin einen Beitrag dazu zu leisten, dass eben der Wertediskurs auch seinem Namen gerecht wird und die Öffentlichkeit darüber informiert wird, wo die eigentlichen Kernprobleme der aktuellen Debatte liegen und – so meine ich – eine Befriedung der widerstreitenden Positionen nur gelingen kann, wenn wir uns einer gemeinsamen (!) Werteordnung erinnern, von der aus sinnvoll die Diskussion angegangen werden kann. 

Im Januarheft der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP 01/2011 – Pro und Contra: Assistierter Suizid, S. 31) können die führenden Diskutanten nachvollziehen, weshalb die Debatte über die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und damit der Freigabe der ärztlichen Suizidassistenz „nur“ auf der Grundlage unserer geschriebenen Verfassung geführt werden sollte: Zwei Theologen – zwei Meinungen, so möchte ich hier anmerken und entscheidend ist, dass hier zwei Theologen einer (!) Konfession diametral entgegengesetzte Auffassungen vertreten, so dass hier auf die Unterschiede etwa zwischen der Position der evangelischen zur katholischen Amtskirche gar nicht gesondert hingewiesen zu werden braucht. 

In der Ethik als Wissenschaft werden sich auch - immer mal wieder - unversöhnliche Positionen gegenüberstehen, die sich nicht zur Zufriedenheit der einzelnen Diskutanten befrieden lassen und dennoch nach einer „Lösung“ streben. Wenn aber die Ethiker untereinander sich nicht auf einen Konsens verständigen können, wer soll dann die Aufgabe einer „Schlichtung“ übernehmen? 

Aus meiner Sicht kann dies „nur“ die Verfassung mit seinem Wertesystem sein und sofern der Diskurs dafür bereit sein sollte, diesen Teildiskurs anzunehmen, hege ich die Zuversicht, dass eine scheinbar nicht enden wollende Debatte im Interesse gerade der schwersterkrankten und sterbenden Patienten beendet werden kann, ohne dass sich die Diskutanten ihrer zentralen Positionen begeben müssten. Dies deshalb, weil es jedem Einzelnen überlassen bleibt, seine Gewissensentscheidung zu treffen und dies freilich auch für die Ärztinnen und Ärzte gilt. 

Und in der Tat: Auch ich schlage durchaus „versöhnliche Töne“ an, wenn es darum geht, in der Sache weiter zu kommen. Es geht beileibe nicht um eine Art „Selbstbeweihräucherung“ – weder aus der Sicht der Ethik noch die des Rechts als Wissenschaft -, sondern um eine offene, ehrliche, aber eben auch zielgerichtete Debatte, die – um so länger sie geführt wird – ein stückweit auch als Gradmesser dafür zu dienen hat, ob wir alle bereit sind, die entsprechende Toleranz zu üben! 

Die beiden Theologen Kreß und Huber, die für ein Pro &. Contra in dem o.a. Beitrag in der ZRP eintreten, mögen jeweils aus ihrer Sicht „Recht“ haben und wir können uns für die eine oder andere Position entscheiden. Der Schlüssel hingegen liegt aber eben darin, dass auch jede einzelne Ärztin oder Arzt, aber auch Patientinnen und Patienten und Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Position beziehen dürfen und da dem so ist, würde ich mir persönlich wünschen wollen, dass unter der Rubrik „Was nun, verehrte Damen und Herren …?“ einige führende Diskutanten eine Zäsur vornehmen und sich auf die Frage konzentrieren, wo ein gemeinsamer Konsens liegen könnte? 

An dieser Stelle darf ich auch – um der Redlichkeit willen – auch „Ross und Reiter“ benennen und zwar gerade nicht aus der Motivation heraus, die Diskutanten in der Öffentlichkeit unter Druck setzen zu wollen, sondern um an diese einen Appell zu richten, den jeweils von ihnen vertretenen Wissenschaften dergestalt gerecht zu werden, in dem diese nach akzeptablen und vor allem toleranten Lösungen suchen. 

So wenig wie ich die Argumentation eines Axel W. Bauers zum Selbstbestimmungsrecht nachvollziehen kann, wird er sicherlich ähnliches von mir denken und dennoch haben wir eines gemeinsam: Sowohl er als auch ich sind unserer Verfassung verbunden, um nicht zu sagen: verpflichtet und was liegt es da näher, sich dieser gemeinsamen Grundlage in einem sicherlich hoch emotionalen Wertediskurs zu erinnern? Und, so möchte ich betonen, sollte dies nicht auch in der streitigen Auseinandersetzung mit einem Herrn Henke, Herrn Windhorst oder einem Herrn Tolmein gelten so wie mit Blick auf die Debatte in dem Deutschen Ethikrat, in dem ja nicht selten die führenden Diskutanten sitzen? 

Vielleicht macht es Sinn, einfach mal bei in Frage kommenden „Schlichtern“ anzufragen und in diesem Sinne auf einen weisen Rat zu hoffen? 

Ganz spontan fällt mir persönlich bei diesem Gedanken eine Vielzahl von Persönlichkeiten ein, die gerade sich dem Verfassungsrecht als Wissenschaftsdisziplin in besondere Weise verbunden fühlen. 

Freilich – ich nicht blauäugig genug, um nicht zu erkennen, dass auch hier auf höchster Abstraktionsebene gewissermaßen eine Normexegese betrieben wird, die nicht selten mit der einen oder anderen grundrechtstheoretischen Position der Damen und Herren untrennbar zusammenhängt – aber auch diesbezüglich gilt: das Toleranzprinzip könnte einen Weg in die praktische Konkordanz auch widerstreitender verfassungsrechtlicher Positionen führen und nicht zuletzt dient uns allen die Rechtsprechung des BVerfG als Richtschnur, mögen wir gelegentlich auch Kritik an dieser üben. 

Ich nenne nun keine Namen, auch wenn es reizvoll erscheinen mag, aber vielleicht dienen meine bescheidenen Zeilen dazu, die/den eine(n) oder andere(n) Verfassungsrechtler(innen) dazu zu motivieren, ggf. nochmals in der aktuellen Debatte um die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts Stellung zu beziehen. 

Dass hier gewissermaßen Bedarf besteht, zeigen mir letztlich auch die in dem letzten Jahr erschienen Publikationen zu einschlägigen Rechtsfragen der Thematik, in denen die Frage der Zulässigkeit der ärztlichen Suizidassistenz zwar aufgeworfen, aber letztlich mit einem Hinweis auf das ärztliche Berufsrecht, dass diesbezüglich ein Verbot statuiert, nicht weiter wissenschaftlich vertieft wird. Nun – meinen wissenschaftlichen Neigungen entsprechend würde gerade bei diesem Teildiskurs mein Interesse nachhaltig geweckt sein und wer von uns will da ohne eine vertiefende Aufarbeitung der Probleme es einfach als gegeben hinnehmen, dass dieses Verbot der ärztlichen Suizidassistenz gerade aus verfassungsrechtlichen Gründen zu Recht besteht? 

Eine wissenschaftliche Befassung mit der Frage scheint mir allemal erwägenswert zu sein, zumal im Lichte des gesamten Wertekanons unseres Grundgesetzes. 

Ihr Lutz Barth 

 

Weitere Statements zur ärztlichen Suizidbeihilfe: 

 

Moraltheologe: Kirchen im Konsens über Patientenverfügung 

Ethikrat-Mitglied Schockenhoff warnt vor weitergehender gesetzlicher SterbehilferegelungEberhard Schockenhoff im Gespräch mit Christopher Ricke 

Quelle: Deutschlandradio Kultur v. 26.01.11 >>> [1] http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1373315/ <<< (html) 

 

Medizinrechtler und Mitglied im Deutschen Ethikrat,  J. Taupitz, fordert begleitete Sterbehilfe 

Quelle: BILD.de v. 26.01.11 >>> [2] http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/dpa/2011/01/26/zeitung-medizinjurist-fordert-begleitete.html <<< (html) 

 

Ärztekammer macht Rückzieher bei Suizid-Assistenz 

Neue Grundsätze zur Sterbebegleitung lockern das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung allenfalls rhetorischDie Deutsche Hospiz-Stiftung hält bereits den Plan zu minimaler Änderung für eine “gefährliche Absicht” 

v. M. Kamann 

Quelle: Die Welt v. 26.01.11 >>> [3] http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article12344884/Aerztekammer-macht-Rueckzieher-bei-Suizid-Assistenz.html <<< (html)


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[3] http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article12344884/Aerztekammer-macht-Rueckzieher-bei-Suizid-Assistenz.html: http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article12344884/Aerztekammer-macht-Rue
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