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Beschämend – wie der „Fall“ eines tragischen Schicksals instrumentalisiert wird!
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 27.1.2011 @ 18:13 In Uncategorized | Keine Kommentare
Mir fehlen schlicht die Worte, wenn ich in den Medien nun lesen muss, mit welchen klugen Ratschlägen nicht nur die obersten Patientenschützer in diesem Lande, sondern auch Palliativmediziner meinen, aufwarten zu müssen, während diese vorher beredt geschwiegen haben.
Selbstverständlich sind die „Akten“ zu schließen und der palliativmedizinischen Sonderethik wird es doch wohl gelingen, etwaige Ungereimtheiten mit ihren Botschaften ausräumen zu können.
Mit Verlaub: Ich halte es für unerträglich, sein Bedauern darüber zum Ausdruck zu bringen, dass die „Bach-Akten“ nunmehr geschlossen werden und dass dieser Umstand für den Bereich der Schmerz- und Palliativmedizin äußerst problematisch ist.
Reicht es nicht zu, dass sich hier eine Kollegin das Leben genommen hat? Soll diese quasi über ihren Tod hinaus noch einen Beitrag dazu leisten, dass es der Palliativmedizin gelingt, ggf. die ethischen Dilemmata mit Blick auf ein „würdevolles Sterben“ und vor allem selbstbestimmtes Sterben aufzulösen?
Ein Blick in die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen verdeutlicht das ganze Drama des tragischen Einzelschicksals einer Ärztin, denn wird nicht dort einen leidenschaftliches Plädoyer dafür gehalten, dass der Patient nicht durch, sondern an der Hand des Arztes zu sterben verpflichtet ist?
Und ferner: Hat nicht gerade jüngst die BÄK die ethische Marschrichtung vorgegeben, wonach es immer unwahrscheinlicher wird, dass auch eine ärztliche Suizidassistenz als ethisch vertretbare Option ernsthaft in Erwägung zu ziehen ist?
Es ist den „Betroffenen“ anzuraten, sich der Diskussionen und Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentages zu erinnern – Beschlüsse, die ein stückweit dazu beitragen können, dass mehr Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte entsteht.
Die Ärzteschaft ist aber offensichtlich willens, einen anderen Weg zu gehen und da dem so ist, finde ich es – gelinde ausgedrückt – schon zynisch, nunmehr in eine kollektive Trauer zu verfallen, die in erster Linie dem Umstand geschuldet ist, dass die „Akten geschlossen werden“!
Mit Verlaub – das ist beschämend und spottet eigentlich jeder Beschreibung!
Ich denke, dass der Suizid der Angeklagten für sich genommen schon tragisch genug ist, so dass es jetzt doch nicht darauf ankommen kann, gleichsam die „Akten“ weiter studieren und dies auch noch mit einem Ausdruck des Bedauern untermauern zu wollen.
Lutz Barth
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