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Archive für 26.1.2011

Der “Fall” Bach

Ich möchte aus gegebenem Anlass auf einen Beitrag v. Christoph Fuhr in der Ärzte Zeitung v. 26.01.11 

Mechthild Bach - “Im Paragrafendschungel in den Tod getrieben”Der Selbstmord der Ärztin Dr. Mechthild Bach hat auch viele Leser der “Ärzte Zeitung” aufgewühlt.  

>>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=638193 <<< (html) 

verweisen. 

Anderenorts habe ich bereits darauf hingewiesen, dass ich zu dem tragischen Fall keinen Kommentar abgeben werde. 

Gleichwohl sei es erlaubt – auch wenn es derzeit nicht dem Mainstream entspricht – nachzufragen, warum gerade jetzt in Teilen die Ärzteschaft sich so aufgewühlt zeigt und nicht selten hier meint, der Justiz den „schwarzen Peter“ zuschieben zu wollen? 

Es ist keine Frage, es handelt sich um ein tragisches Einzelschicksal, aber von einer „Hexenjagd“ der Justiz sprechen zu wollen und zugleich anzumahnen, diese Justiz sollte möglichst einen sicheren Rahmen für die Tätigkeit der Ärzte schaffen, mutet in Zeiten einer ethischen Generaldebatte über die Frage der Suizidbeihilfe schon geradezu sarkastisch an – einem Wertediskurs, in dem die Ärzteschaft für sich selber einen Weg zu gehen gedenkt, der geradezu die bestehenden Rechtsunsicherheiten befördert und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen versucht, dass es den „ethisch gut orientierten und moralisch integeren Arzt“ gibt, wenn und soweit diese ganz und gar dem „Arztethos“ frönen. 

„Die Justiz sei weit davon entfernt, sich in das hippokratische Gedankengut eines Arztes hinein zu denken“, so eine Stimme aus der Ärzteschaft und allein dieser Hinweis provoziert die Nachfrage, welche strafrechtlichen Erwägungen wohl ein Hippokrates angestellt hätte? 

Sei es drum – beizeiten wird in Erinnerung zu bringen sein, ob die Ärzteschaft sich auch rege an dem derzeitigen Wertediskurs über die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und hier speziell mit Blick auf die ärztliche Suizidassistenz mit ähnlicher Vehemenz beteiligt hat oder ob auch hier „das hippokratische Gedankengut“ zu internalisieren sei, das eben zur Unfreiheit der Ärzteschaft führt! 

Lutz Barth

„Hardliner“ sind im Zweifel keine guten fachlichen Berater!

Nachdem es zwischenzeitlich zu erheblichen Irritationen gekommen ist, war die BÄK gut beraten, nach ihrem Beschluss v. 21.01.11 schnellstmöglich die Öffentlichkeit zu informieren. 

Die Äußerungen des Präsidenten der ÄK Westfalen-Lippe und zugleich Mitglied im Vorstand der BÄK, namentlich Windhorst, in der Presse haben dazu beigetragen, als ob gleichsam die Frage der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts entschieden sei; dies dürfte in Ansehnung an die Pressemitteilung der BÄK nicht der Fall sein, zumal der Vorgang nun in die entsprechenden Gremien weitergeleitet wurde. 

Dass es im Übrigen ggf. Meinungsunterschiede innerhalb des Vorstands der BÄK geben dürfte, steht wohl nicht zu bezweifeln an. 

Andererseits muss es nachdenklich stimmen, dass einige Vorstandsmitglieder es immer mal wieder verstehen, geschickt in der Öffentlichkeit “vorzupreschen”. 

Unrühmliches Beispiel hierfür ist ein weiteres Statement u.a. des Vorsitzenden des Marburger Bundes, Rudolf Henke. 

Der Marburger Bund hat auf seiner Internetseite am 21.01.11, also dem Tag der „ethischen Konsensfindung“ bei der BÄK, mitgeteilt, dass ihr Vorsitzender erneut darauf hingewiesen hat, dass er gegen einen Kurswechsel der Bundesärztekammer bei der Bewertung des ärztlich assistierten Suizids sei.  

„Im Interview mit der „Aachener Zeitung” (21.01.2011) sagte Henke: „Es geht um die Frage, ob die ärztliche Mitwirkung an der Selbsttötung eines Patienten toleriert werden kann. Da macht es einen großen Unterschied, ob man die Suizidbeihilfe weiterhin als unärztlich ablehnt oder nur sagt: Das gehört nicht zu den Aufgaben eines Arztes.” Bei einer Änderung des Berufsrechts stelle sich zwangsläufig die Frage, ob der begleitete Suizid eine neue Option ärztlichen Handelns sei, etwas, das der Patient sogar einfordern könne. „Der Arzt hat die Aufgabe, Leben zu erhalten und Leiden zu lindern. Dazu gehört auch und gerade die palliativmedizinische Hilfe für Sterbenskranke. Wir leisten Hilfe im und beim Sterben, nicht zum Sterben. Daran darf kein Zweifel bestehen. Sonst wird das Grundvertrauen der Patienten in ärztliches Handeln zerstört”, mahnte der MB-Vorsitzende, der auch Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer ist.“ 

(vgl. dazu Marburger Bund v. 21.01.11(Schlagzeilen) >>> http://www.marburger-bund.de/ <<< (html). 

Zu welchem Zeitpunkt das Interview geführt wurde, lässt sich nicht erhellen, wenngleich auch ohne näheren Erkenntniswert. Weit aus interessanter scheint da schon die Frage zu sein, was wohl die Mitglieder des ansonsten nach “Freiheit” strebenden Marburger Bundes von den Statements ihres Vorsitzenden halten, soll doch erkennbar individuelle Freiheitsverbürgungen erheblich beschnitten werden.  

Entscheidend ist und bleibt die Frage, ob und ich welchem Umfange die BÄK bereit ist, den verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Normsetzung des ärztlichen Berufsrechts zu beachten. Dass hier in einem gewissen Maße “Freiräume” bestehen, soll nicht bezweifelt werden, wenngleich es meiner festen Überzeugung entspricht, dass jedenfalls die Suizidassistenz durch die einzelnen Ärzte nicht berufsrechtlich verboten und damit geahndet werden kann. 

Insofern ist es bedauerlich, dass der Präsident der ÄK Westfalen-Lippe meint, dass es “dann” die Diskrepanz zwischen Strafrecht und ärztlichem Berufsrecht gibt. Hierüber ist wohl noch nicht entschieden und es bleibt vor allem zu hoffen, dass sich einige Vorstandsmitglieder den bedeutsamen verfassungsrechtlichen Fragen etwas intensiver annehmen, um zu entsprechenden Einsichten gelangen zu können. 

“Hardliner” sind im Zweifel keine guten fachlichen Berater. 

Lutz Barth

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