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- 8.5.2012: Ärztliche Suizidassistenz: „Medizinischer oder rechtsethischer Supergau?“
- 25.4.2012: Sterbehilfe-Problematik: Chance zur Debatte nutzen!
- 18.4.2012: Sterbehilfe - Ethische „Basta-Politik“ der BÄK gibt Anlass zu größter Sorge!
- 18.4.2012: Ärzte ohne Gewissen?
- 4.4.2012: Droht der Streit um die ärztliche Suizidassistenz zu eskalieren?
- 13.3.2012: Sächsische Landesärztekammer befindet sich in einem beklagenswerten Irrtum!
- 8.3.2012: Schluss mit Sonntagsreden!
- 7.3.2012: Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Mensch haben sich hohe Ziele gesteckt!
- 6.3.2012: Schwersterkrankte sollten sich nicht an der Nase herumführen lassen!
- 9.2.2012: Nicht nur „Ärzte für das Leben“ sind zur Toleranz aufgerufen! – Wider dem deutschen arztethischen Neopaternalismus!
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Archive für 25.1.2011
Eine Glosse - BÄK sollte CME-Zertifizierung in Sachen „Arztethos“ auf den Weg bringen!
25.1.2011 von Moderator.
Die Bundesärztekammer war sichtlich bemüht, Schaden vom überlieferten Berufsbild der Ärzteschaft abwenden zu können, drohte doch immerhin mehr als ein Drittel der Ärzteschaft, moralisch zu verrohen.
Die Beschlüsse sind gefasst, die Sterbehilfe-Richtlinien der BÄK offensichtlich novelliert und da wird es sicherlich auch Sinn machen, die abtrünnigen Ärztinnen und Ärzte zu läutern.
Es kann und darf nicht sein, dass der „hoch stehende“ Berufsstand der freien Ärzteschaft eine „hoch stehende ethische Norm“ nicht als oberster Gesetz akzeptiert und von daher ist es hohe Zeit, unmittelbar auf die individuelle Gewissensbildung der deutschen Ärzteschaft mit väterlicher, aber zugleich durchaus strenger Hand einzuwirken. „Du sollst eben keine Ethiker“ neben uns haben und um dies den freien Ärzten zu verdeutlichen, macht es auch Sinn, eben diese in die „Unfreiheit“ zu führen – freilich um der hohen ethischen Norm willen.
Die Zertifizierung könnte in einem bescheidenen Rahmen stattfinden; Abweichler werden aufgerufen, sich bei der BÄK resp. bei den Landesärztekammern zu melden und da winkt ihnen denn auch die Vergebung: die ethische Selbstanzeige führt zur berufsrechtlichen Sanktionslosigkeit und statt die üblichen Punkte gibt es einen Hochglanzabdruck vom Hippokratischen Eid in einem rustikalen Bilderrahmen und das Buch „Der gute Arzt“, welches freilich in seinen entscheidenden Passagen auswendig zu lernen ist.
Kommet also alle her, die ihr ethisch verwirrt gewesen seid, denn wir wollen euch mit unseren Botschaften läutern, auf dass ihr moralisch tugendhaft werdet.
Da nun aber die Zahl der ethisch verwirrten Geister nicht klein zu sein scheint, können wir auch vorab „Ablassbriefe“ gegen das verbindliche Versprechen ihrerseits versenden, binnen Jahresfrist ab Zugang des Briefes an einem Zertifizierungskurs teilzunehmen.
Den falschen Propheten hingegen sei gesagt: Hinfort mit euch, denn in unserem Wort liegt die Wahrheit!
Auch ich zeige mich geläutert:
Es ist nicht die Sache des Rauchs, über die Auslöschung des ihn verursachenden Feuers zu bestimmen – nein, es ist vielmehr die Sache des gerechten Ethikers, dass das Feuer überhaupt nicht entfacht wird!
„Hippokrates Alptraum“ ist nun doch nicht wahr geworden und dafür sind wir auf ewig zum Dank verpflichtet.
Na dann…weiterhin angenehme Träume …
Lutz Barth
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Heftige Kritik an BÄK - Aufruf zum ethischen Ungehorsam!
25.1.2011 von Moderator.
Hinter verschlossenen Türen hat der Vorstand der BÄK einen Beschluss gefasst, der gegenwärtig der Öffentlichkeit noch nicht bekannt gegeben worden ist.
Insofern ist zunächst noch vornehme Zurückhaltung geboten, auch wenn ich es als ungehörig empfinde, dass in Anbetracht des kommenden Deutschen Ärztetages der Vorstand der BÄK meint, gleichsam ohne erkennbaren Grund eine zwingend gebotene Debatte innerhalb der Ärzteschaft den „Wind aus den Segeln“ zu nehmen, mal ganz davon abgesehen, dass der Beschluss gerade nach den jüngsten Verlautbarungen des Präsidenten der BÄK mehr als überraschen muss.
Was ist also gefordert?
Nun – die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da zunächst davon ausgegangen werden konnte, dass eine offene und ehrliche Diskussion geführt werden sollte, auch wenn insoweit schon immer eine stückweite Skepsis angebracht war.
Ein „hoch stehender Berufsstand“ läuft Gefahr, „tief zu fallen“, ist er doch gleichsam der Allmacht einiger namhafter Funktionäre ausgeliefert, die da meinen, eine „ethisch fragwürdige“ ethische Norm hochhalten zu wollen, die nun wahrlich nicht so hoch ist.
Dass so ganz nebenbei der Sterbetourismus befördert wird und weiterhin ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit aufrechterhalten wird, in dem im Sinne eines dolus directus die Diskrepanz zwischen staatlichem Strafrecht und dem ärztlichen Berufsrecht bewusst in Kauf genommen wird, lässt den Gedanken an „Rechtsbeugung“ aufkeimen, die allerdings im Hinblick auf das Täterprofil i.S. des § 339 StGB nicht einschlägig ist, während demgegenüber der Tatbestand durchaus zum weiteren Nachdenken anregen kann.
Zum Nachdenken muss allerdings auch anregen, dass die Frage der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts so neu nun auch wieder nicht ist, wie uns ein Blick in die Berichterstattung über die Kammeraktivitäten der BÄK zeigt und vor allem lehrt:
„Der ärztlich assistierte Suizid
In der Sitzung am 24. September 2009 hat sich der Ausschuss mit dem Thema befasst. In die Diskussion wurde durch Vorträge von Prof. Dr. Torsten Verrel und Prof. Dr. Christof
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