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Archive für 24.1.2011

Windhorst löst Irritationen aus!

In einem Beitrag der NW-News v. 24.01.11 v. Peter Stuckhard (Neuer Streit um aktive Sterbehilfe - Freitod-Klinik in Niederlanden geplant / Bundesärztekammer-Vorstand aus Bielefeld kritisiert “Entsorgungsmentalität”) wird darauf hingewiesen, dass offensichtlich am Freitag vergangener Woche der Vorstand der BÄK beschlossen habe, das Verbot der aktiven Sterbehilfe durch Ärzte weiterhin im Berufsrecht zu verankern, auch wenn der staatliche Gesetzgeber das ändere. Windhorst: “Dann gibt es eben eine Diskrepanz zwischen Strafrecht und Berufsrecht, wir halten auf jeden Fall die ethische Norm hoch.”

Mit Verlaub – wenn hierdurch die Möglichkeit der ärztlichen Suizidassistenz  weiterhin berufsrechtlich sanktioniert werden soll, wird sich schnellstens die staatlichen Rechtsaufsicht mit der causa zu beschäftigen haben und zwar unter dem Zeitpunkt, unter dem die Landesärztekammer meinen, diesen Vorstandsbeschluss „ratifizieren“ zu müssen.

Der Vorstand der BÄK ist in diesem Bereich zur „Normsetzung“ mit beachtlicher Außenwirkung nicht befugt und es fragt sich, woher die BÄK meint, ihre Kompetenz für die Generierung von Grundrechtsschranken nehmen zu können, mal ganz davon abgesehen, dass hier vortrefflich darüber gestritten werden kann, ob der Beschluss „ethisch“ vertretbar ist.

 

Weiterhin mit Verlaub: Herr Windhorst irrt, wenn er glaubt, dass es dann weiterhin eine Diskrepanz zwischen Strafrecht und Berufsrecht gäbe. Das Berufsrecht der Ärzteschaft dient nicht dazu, einen fragwürdigen ethischen „Konsens“ mit aller Macht durchdrücken zu wollen, der so in der Ärzteschaft bei weitem nicht mehr feststellbar ist.

Sollte sich das bestätigen, haben wir es mit einem unglaublichen Vorgang zu tun, der in keiner Weise zu akzeptieren und in höchstem Maße verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Lutz Barth

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