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Archive für 31.12.2010
Ein „unbequemer“ Jahresrückblick 2010 (?)
31.12.2010 von Moderator.
Liebe LeserInnen.
Das Jahr neigt sich nunmehr dem Ende entgegen und es war beileibe mal wieder ein Jahr der ethischen und moralischen Botschaften, die von verschiedenen Institutionen und Einzelpersonen ausgesendet wurden.
Ein Jeder meinte, „Evangelien“ verkünden zu müssen und hierbei sind m.E. erneut Grundrechte aller ersten Ranges zu „Grabe getragen“ worden und zwar dergestalt, dass mit höchst fragwürdigen Botschaften der Sinn und Zweck zentraler Freiheitsrechte entweder eingenebelt oder schlicht aus Unwissen verkannt worden sind.
Noch kurz vor Jahresschluss sahen sich namhafte Oberethiker veranlasst, im Wertediskurs etwa über die ärztliche Suizidbeihilfe Stellung zu beziehen, wenngleich doch substantiell nichts „Neues“ vorgetragen wurde. Nach wie vor bleiben die Gegner einer Liberalisierung des ärztlichen Berufs- und Standesrechts einer stichhaltigen Argumentation schuldig, auf die es sich lohnen würde, ernsthaft zu replizieren.
Der Jahresrückblick fällt dann doch auch eher pessimistisch aus: Namhafte Medizinethiker verweigern sich der stichhaltigen Argumentation in einem Diskurs, der kaum noch als rational zu bezeichnen ist und im Übrigen sich durch ein Höchstmaß von Intoleranz auszeichnet, die ihresgleichen sucht.
Es bleibt zu fragen, ob die Ärzteschaft in unseren europäischen Nachbarländern unmoralisch und verroht sind, wenn diese doch insgesamt ein liberaleres Verständnis von ihrem ärztlichen Berufsrecht hegen?
Es ist schon außerordentlich ärgerlich, wenn deutsche Organisationen meinen, gleichsam oberlehrerhaft unsere europäischen Nachbarländer mit ihren ausgewogenen Vorschriften zur Suizidbeihilfe rügen zu müssen und so zwangsläufig der Eindruck entstehen muss, als dass hierzulande in besonders vorbildlicher Weise dem Eid des Hippokrates entsprochen wird.
Gleichwohl ist m.E. das Gegenteil der Fall: Hierzulande wird eine Klerikalisierung der Medizinethik betrieben, die schwer erträglich ist und – was eigentlich noch dramatischer ist – einer gesamten Berufsgruppe das Recht zur individuellen Gewissensentscheidung abgesprochen, mal von den Folgewirkungen für das Selbstbestimmungsrecht der Patienten abgesehen.
Es ist der Zeitpunkt gekommen, wo die Diskussion ein stückweit vitaler zu führen ist: Es darf nicht sein, dass einige wenige Oberethiker sich dazu berufen fühlen, aufgrund ihrer Verbandszugehörigkeit moralischen Druck auf ihre Berufskollegen auszuüben. Sind die Verbands- oder Ärztefunktionäre etwa die moralisch integeren Menschen, so möchte ich hier provozierend nachfragen. Wohl kaum, denn auf eines ist doch wohl deutlich hinzuweisen: Gerade die Oberethiker lassen die notwendige Toleranz vermissen und sofern dann auch noch der professionsinternen Diskussionsprozess erodiert, weil unliebsame Positionen in der Fachliteratur noch nicht einmal mehr erwähnt werden, wird es m.E. peinlich.
Ich persönlich werde jedenfalls in meinem Bemühen nicht nachlassen, die Fragwürdigkeiten in einem mehr als bedeutsamen Wertediskurs anzusprechen, fühle ich mich doch meinen liberalen Verfassungsverständnis verpflichtet und vor allem dem Interesse an einem wissenschaftlichen Wettbewerb, bei dem die Qualität der Argumente entscheidend ist.
Es reicht nicht zu, den Botschaften namhafter Ethiker Glauben zu schenken – Botschaften, deren Ursprung nicht selten mit einer Überzeugungstäterschaft einhergehen, so dass ein Paradigmenwechsel ohnehin nicht zu erwarten ansteht.
Das Fazit ist denn auch eher unspektakulär: Hierzulande sind wir von einer Ethik der Toleranz und einem Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht noch weit entfernt und es scheint einigen Kreisen daran gelegen zu sein, dass dies auch noch eine Weile so sein wird.
Nimmt es da wunder, wenn schwersterkrankte Menschen ins benachbarte Ausland „flüchten“ müssen, um selbstbestimmt sterben zu können?Eine Gesellschaft oder die Verbände und Institutionen müssen sich die Frage gefallen lassen, ob dies ihrer Leitidee eines wie auch immer gearteten Humanismus entspricht.
Was also bleibt?
Einzig die Hoffnung, dass im kommenden Jahr sich die „Spreu vom Weizen“ trennen wird und die sog. ethischen Hochdiskurse ein stückweit mit ihren Mythen und Ideologien als Machtbarkeitsvisionen entlarvt werden, so dass wir uns auf unsere Verfassung und die darin verbürgten Werte besinnen.
Eine Ethik der Palliativmedizin und die Hospizidee, die das Selbstbestimmungsrecht der Patienten dadurch untergraben, in dem diese sich gegen eine Liberalisierung einer Berufsethik der verfassten Ärzteschaft aussprechen, ist zutiefst inhuman und im Übrigen intolerant und muss daher konsequent abgelehnt werden.
Das derzeitige Verständnis vom Sinn und Zweck der Arztethik durch die sog. Oberethiker in unserem Lande führt nicht nur zur Unfreiheit der Ärztinnen und Ärzte, sondern auch zu einer solchen der Patientinnen und Patienten – ein Umstand, der schleunigst abgeschafft gehört und keinen längeren Aufschub mehr duldet!
Nicht selten haben es die Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts verstanden, gelegentlich „aus der Ferne“ eine Diskussion zu beleben. So haben wir bei der Wahl des Bundespräsidenten Horst Köhler a.D. aus dem berufenen Munde des Präsidenten des BVerfG a.D. vernehmen können, dass er „kein Freund der direkten Demokratie“ sei (was freilich diskussionswürdig erscheint), so dass es derzeit nachhaltig zu begrüßen wäre, wenn sich einer der Richter beim BVerfG dazu entschließen könnte, bei passender Gelegenheit den hohen Rang des Selbstbestimmungsrechts der Patienten und das Freiheitsrecht der Gewissensentscheidung der Ärztinnen und Ärzte in Erinnerung zu rufen und zwar gerade mit Blick auf die Grundrechtsbindung auch der Körperschaften des öffentlichen Rechts (also der Ärztekammern)!
Wie könnte aber eine solche Botschaft lauten?
Zunächst darf an dieser Stelle ein Zitat von einem Verfassungsrechtler eingeführt werden:
„Jeder Dampfmichel, in unzähligen Artikeln zum Beispiel in der FAZ oder SZ, erklärt uns immer wieder, man müsse die Selbstbestimmung gegen den Lebensschutz abwägen. Aber hier richtet sich die Selbstbestimmung auf den eigenen Körper, das eigene Leben! Wenn ich als Ausdruck meiner Selbstbestimmung sage: diese Operation will ich nicht, kann man nicht mit dem abstrakten Gedanken des Lebensschutzes kommen und ihn gegen mich, mein Leben und meine körperliche Unversehrtheit, ausspielen. Das geht nicht, das ist völlig absurd.
Auf die Frage: Was stört Sie an den anderslautenden Vorstellungen?
Dass anstelle meines Willens, den ich klar dokumentiert habe, so eine Art diskursives Oberseminar von Ärzten, Pflegern, Verwandten und Priestern tritt. Das halte ich für so abwegig, dass mir fast die Worte fehlen. Es setzt Fremdbestimmung an die Stelle von Selbstbestimmung. Wenn jemand keine Patientenverfügung hat, dann geht das nicht anders, dann muss der mutmaßliche Wille erforscht werden. Und niemand wird ja gezwungen, eine solche Verfügung zu verfassen. Aber wenn es sie gibt, ist sie zu respektieren. Punkt.
Quelle: 60 Jahre Grundgesetz “Die Verfassung ist keine Bibel”, Horst Dreier im Interview mit Jan Feddersen, taz v. 26.03.09 >>> http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/die-verfassung-ist-keine-bibel/ <<< (html)
Nun – ich fast geneigt, hieran anschließend darauf hinzuweisen, dass jeder „Dampfmichel“ versucht, uns von dem Widerspruch zwischen Palliativmedizin/Hospizidee und der Sterbehilfe zu überzeugen, auch wenn dieser nicht (!) vorhanden ist. Es bedarf keines diskursiven Oberseminars am Krankenbett eines schwersterkrankten oder sterbenden Menschen, wenn dieser sich aus dem Leben verabschieden möchte und ihm dieser Weg versperrt ist, weil er hierzu aufgrund seiner Krankheit nicht eigens in der Lage ist. Der vielfach beschworene dialogische Prozess am Krankenbett eines Schwersterkrankten oder Sterbenden kann nicht eindimensional unter der Voraussetzung geführt werden, dass der Sterbewille zwingend in einen Lebenswillen abzuändern sei. Genau an diesem Punkte offenbaren sich dann die Machbarkeitsideologien einer Palliativmedizin, bei denen das Leid der Erkrankten und ihrem Wunsch nach einem würdevollen, aber durchaus schnellen Tod verkannt und nicht akzeptiert wird – eine für mich grausige Vorstellung, die von einer humanitären Einstellung weit entfernt ist.
Anders gewendet: Am Ende des verlöschenden Lebens kommt es wohl darauf an, den Sterbenden oder Schwersterkrankten noch einem moralischen Läuterungsprozess zu unterziehen, damit er ablässt, eine Todsünde in Gestalt der Selbstentleibung zu begehen.
So moralisch im dialogischen Gespräch geläutert, wird der schwersterkrankte oder sterbende Mensch in die Gemeinde der Gutmeinenden aufgenommen und wird lediglich auf den „kleinen Bruder des Todes“ verwiesen, der zugleich als ultima ratio palliativmedizinischer Optionen ausgewiesen ist.
Na dann – „schlafen Sie gut und fest“ … und tragen dafür Sorge, dass Sie nicht aus dem „Schlaf“ zurückgeholt werden, um ggf. in einem Folgeseminar daran erinnert zu werden, dass Ihr Leid nicht umsonst war, tragen Sie doch unmittelbar zum weiteren Ausbau der palliativmedizinischen Forschung und der Aufrechterhaltung der Hospizidee, die einem Evangelium gleichkommt, bei.
Ihnen einen ruhigen (und vielleicht nachdenklichen) Jahreswechsel gewünscht.
Ihr Lutz Barth (31.12.10)
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