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Das „Selbstentleibungsverbot“

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 5.12.2010 @ 10:03 In Uncategorized | Keine Kommentare

Msgr. Elio Sgreccia, der jüngst von Papst Benedikt XVI. zum Kardinal erhobene ehemalige Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, fordert ein Umdenken beim Thema Selbstmord und da nimmt es nicht wunder, dass auch er neben einem Zentraldogma an zwei große Philosophen erinnert: 

„Platon sagte, daß das Leben nicht in den Händen des Menschen liege und daher niemand das Recht habe, es sich zu nehmen. Kant erklärte, daß nur das erlaubt sei, was von allen gemacht werden könne. Deshalb sei Selbstmord nicht erlaubt, denn wenn ihn alle begehen würden, würde die gesamte Menschheit aussterben. “Wenn es Kant verstanden hat, dann können es also alle verstehen” (Quelle: Katholisches, Kardinal Sgreccia: Nicht Selbstmord, sondern Selbstmörder respektieren – Wenn Kant es verstanden hat, kann es jeder verstehen >>> [1] http://www.katholisches.info/?p=10323 <<< html). 

Nun soll hier allerdings nicht verschwiegen werden, dass es auch andere namhafte Philosophen gibt, die durchaus eine diametral entgegengesetzte Position vertreten und es fragt sich, wie nun die interessierte Bürgerin und der Bürger mit diesen Grundinformationen umzugehen gedenkt. 

Es ist kein Geheimnis, dass ganz aktuell sich Philosophen und solche, die sich das große Spektrum der Philosophie gleichsam als Hobby ausgesucht haben, in aller Regel bemüht sind, die gedanklichen Überlieferungen Kants in Erinnerungen zu bringen, ist dieser mit seinen Lehren doch durchaus prägend für unsere Rechtskultur, aus denen dann gewissermaßen philosophische Gebote kreiert werden, die nach Verbindlichkeit heischen. Ein moralischer Ungehorsam – etwa gegen das „Selbstentleibungsverbot“ – wird umgehend „abzustrafen“ sein und da wiegt es natürlich besonders schwer, wenn gar die Gattung Mensch insgesamt vom Aussterben bedroht sei, wenn alle eine Selbstentleibung begehen würde. 

Nun – wenn es Kant verstanden hat, so die Kunde des Kardinals, dann können, wir es alle verstehen. Es erscheint außerhalb jeglicher Betrachtungsweise, dass das Kantsche Selbstentleibungsverbot – und freilich auch die Lehre Platons – mit Prämissen versehen wurde, die aufzustellen ausdrücklich in das Ermessen des Einzelnen gestellt sind. Der Mensch ist nicht verpflichtet, sich für die Gattung Mensch instrumentalisieren zu lassen – einem Akt der Instrumentalisierung, in der das Individuum weniger als Subjekt sondern mehr als Objekt erscheinen muss, da er als der Gattung zugehörig eben um den Erhalt dieser wegen sich der Gattung nicht entziehen und damit in der Folge „verweigern“ darf. So gesehen kulminiert der Gattungsgedanke in eine Pflicht zum „Leben“ und zwar solange, bis der biologisch vergängliche Körper aufgrund von körperlicher Pein wieder zur Asche wird (und wir im Übrigen hinüber gleiten in eine transzendente Welt, so wir denn glauben) und dieser Prozess ausdrücklich nicht von eigener oder fremder Hand in Gang gesetzt werden darf. 

Es ist keine Frage: Auch wir werden hier den „Streit“ nicht befrieden können und es erscheint mir persönlich daher auch mehr als müßig, sich mit den Lehren Kants oder Platons, aber eben auch mit modernen Gegenwartsethikern und Hobbyphilosophen aufzuhalten, da wir auf ein Grundgesetz zurückblicken können, dass jenseits der Philosophie, der Ethik und der Moraltheologie uns ein Mehr an Autonomie einräumt und es eben keine Pflicht zum „Leben“ gibt! Punkt um!In diesem Sinne hoffe ich also, dass all diejenigen, die das „Ob“ und „Wie“ – mithin also den verfassungsrechtlich zentralen Hintergrund des freien Selbstbestimmungsrechts – „verstehen“, sich letztlich nicht von Kant oder Platon und seinen modernen Gegenwartsjüngern beirren lassen und so das Selbstentleibungsverbot als einen Mythos entlarven. Der frei verantwortliche Suizid bedarf keiner Rechtfertigung, auch nicht um den Erhalt der Gattung Mensch wegen! 

Gleichwohl mag es spannend sein, hierüber vortrefflich zu philosophieren; die langen Winterabende laden hierzu ein, um sich mit bedeutsamen Fragen der Mythen- und Legendenschöpfung zu befassen und da kann es durchaus sein, dass wir vielleicht auch die Frage aufwerfen, ob die Gattung Mensch stets erhaltenswert gewesen ist: Nun will ich hier nicht über die „Sintflut“ mit all ihren Implikationen spekulieren, aber immerhin war es wohl einigen Gerechten vorbehalten, der „Strafe Gottes“ zu entgehen. 

So gesehen dürfen wir denn auch alle frohen Mutes sein, denn es wird sicherlich einige gerechte und geläuterte Ethiker und Philosophen in unserem Lande geben, die den Freiheitsverbürgungen unseres Grundgesetzes eine Absage erteilen; sie frönen dem „Selbstentleibungsverbot“ und sichern so in der Folge den Bestand der Gattung Mensch auch in unserem Staats- und Hoheitsgebiet. 

Setzen wir die „Sintflut“ gedanklich mit dem „egozentrischen Egoismus der Individualisten“ gleich, so dass die latente Gefahr besteht, dass unsere Gesellschaft moralisch verrohen wird, da u.a. einige (?) Individualisten glauben, sich selbst entleiben zu dürfen und insofern der Selbstbestimmungsidee verfallen sind, besteht für die Gutmenschen innerhalb unserer Gattung kein konkreter Handlungsbedarf, bleiben diese doch „gerecht“ und gelten als besonders moralisch und ethisch integer, so dass eben die Gattung Mensch nicht untergehen wird. 

Indes werden die egozentrischen Individualisten ihr Schicksal selbst besiegeln und so gesehen wäre dann die Gesellschaft ein Stück weit „moralischer“ geworden, haben sich doch die unbequemen Gesellschaftsmitglieder, die nicht den Botschaften der Oberethiker in diesem Lande ihr uneingeschränktes Vertrauen schenken wollen, selbst ins „Abseits“ und vor allem ins „Jenseits“ befördert. 

Dies wäre ein Vision, die den namhaften Oberethikern doch gelegen sein dürfte und von daher könnte einiges dafür sprechen, für einen kollektiven Suizid jedenfalls der egozentrischen Individualisten wenn nicht schon zu „werben“, so ihn doch zumindest für legal zu bewerten.Nun, dies wird freilich nicht geschehen, befinden sich doch die Gerechten auf einer Mission und es liegt nun einmal dem missionarischen Gedanken zugrunde, die Individualisten von ihrem Irrweg abzuhalten. 

Aber gerade die Verfechter des Selbstbestimmungsrechts dürften standfester denn je sein und von daher bleibt der ethische Hochdiskurs nach wie vor spannend. 

Ihr Lutz Barth


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