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Archive für 23.11.2010
Ist die herrschende Ethik der Palliativmedizin inhuman?
23.11.2010 von Moderator.
Meine Antwort dazu lautet – kurz und knapp: JA!
Führende Palliativmediziner haben es verstanden, hierzulande eine offene Diskussion über die Suizidwünsche schwersterkrankter und sterbender Menschen mit einer hohen Schranke zu versehen , die einer Tabuisierung gleichkommt: Sie “flüchten” in eine Charta, die von einem breiten Konsens getragen wird und so gesehen wird aus einer “Selbstverpflichtung” ein moralischer und ethischer Konsens generiert, dem sich auf Dauer Querdenker nicht entziehen können.In diesem Sinne bleibt also “nur” der Appell an den Gesetzgeber, seinen “Beurteilungsspielraum” zu nutzen und auch seine grundrechtlichen Schutzpflichten auf die Gruppe derjenigen Patienten auszudehnen, die dem individuellen Leid entfliehen wollen, aber letztlich zur Tatausführung nicht imstande sind. Dies deshalb, weil namhafte Palliativmediziner es verstanden haben, neben der medizinischen Indikation über die ärztlichen Indikation hinaus auch die “heilige” resp. ethische Indikation/Implikation salonfähig gemacht zu haben, mit der das Selbstbestimmungsrecht in einer bedeutsamen Frage am Lebensende auf Null reduziert wurde: Immerhin werden die Suizidwilligen nicht nur weitestgehend pathologisiert, sondern auch als egozentrische Individualisten “gebrandmarkt” und das Selbstbestimmungsrecht wird mit moralischen Pflichten versehen, die ein selbstbestimmtes Sterben letztlich zur Farce werden lässt.
Die Debatte um die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe und eine solche über die Legalität der aktiven Sterbehilfe wird zunehmend „eingeschläfert“, in dem gebetsmühlenartig ein und dieselbe Botschaft von den Oberethikern in unserem Lande verkündet wird: Wir ermöglichen ein würdevolles Sterben.
Den Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen wird es sicherlich gelingen, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass die “Segnungen” der Palliativmedizin um ihrer selbst, aber auch der Gesellschaft willen anzunehmen sind, so dass keiner der schwersterkrankten und sterbenden Menschen auf die Idee verfallen würde, sich selbst “entleiben” zu wollen. So gesehen kann in der palliativmedizinischen „Sonderethik“ ein besonderes Opiat für das Volk erblickt werden, auch wenn das Staatsvolk derzeit noch in großen Teilen eher dafür plädiert, das selbstbestimmte Sterben mit all seinen Konsequenzen zu liberalisieren. Ein wenig tugendhafte Sonderethik wird so sukzessive und gar nicht mal so schleichend in den Rang eines „moralischen Gebots“ erhoben und zwar solange, bis auch der letzte der schwersterkrankten und sterbenden Patienten ernsthafte Zweifel daran aufkommen lässt, ob er sich tatsächlich auf einem tugendhaften Pfad begibt, wenn und soweit er meint, selbstbestimmt sterben zu wollen. Der „Sterbewille“ ist dank einer wohlmeinenden Sonderethik in einen „Lebenswillen“ umgewandelt worden und wir begeben uns daher in die gütigen Hände derjenigen, die da wissen, was für uns alle gut ist.
Der Preis des weiteren Leidens ist denn auch ein scheinbar sehr ehrenwerter: Wir zollen den herrschenden Ethikern den ihnen gebührenden Respekt und wir können uns darin sicher sein, den „brüchigen Damm“ stabilisiert und unsere Gesellschaft vor einem „Werteverfall“ gerettet zu haben. Im Gegenzuge dazu dürfen wir die wahre Freiheit erfahren, die erst durch das Leid ermöglicht wird, mag sie auch in unserer Unfreiheit bestehen, über das eigene Schicksal entscheiden zu können. „Du sollst eben keine anderen Ethiker“ neben Dir haben und von daher spricht auch die Palliativmedizin mit „einer Stimme“, die rein vorsorgliche prozedural aufgrund des gewählten Konsensverfahrens abgesichert wurde, in dem für Abweichler resp. abweichende Entscheidungen oder Sondervoten kein Platz eingeräumt wurde.Diejenigen, die sich den Botschaften der Charta nicht anzuschließen vermögen, müssen so gesehen als verdächtig erscheinen, erhebt doch die Charta den emanzipatorischen Anspruch, „gut“ und besonders moralisch und sittlich annehmbar zu sein. Wer also – so muss wohl nachgefragt werden – will nicht zu der Gruppe der ehrenwerten Gesellschaft gehören, wenn er doch ansonsten Gefahr läuft, standesethisch mit einem Makel etikettiert zu werden, mal abgesehen von dem Staatsvolk, dass mit seiner ethischen Grundhaltung der moralischen Grunderziehung bedarf?
Ist es von daher „nur“ noch eine Frage der Zeit, bis dieser ethische Sonderweg Eingang in das Recht gefunden hat?
Spätestens dann sollte darüber nachgedacht werden, den „Sterbetourismus“ zu fördern und darauf hoffen, dass nicht irgendjemand auf die Idee verfällt, der „Freizügigkeit“ Grenzen zu setzen und indirekt ein Ausreiseverbot zu verhängen.
Lutz Barth
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