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Archive für 17.11.2010
„Überhaupt wird bei uns viel zu viel von Werten geredet“
17.11.2010 von Moderator.
„Überhaupt wird bei uns viel zu viel von Werten geredet. Da braucht nur jemand mit einem anderen Wertesystem kommen, und schon können wir uns die Ganzen Überlegungen sparen.“, so der Philosoph Robert Spaemann (vgl. „Es sollen nicht Krankheiten, sondern die Kranken selbst eliminiert werden“, Interview mit Robert Spaemann, in Cicero v. 15.11.10 >>> http://cicero.de/97.php?ress_id=9&item=5574 <<< (html)
Ob das Statement des Philosophen Spaemann und die darin enthaltenen Botschaften überzeugend sind, mag ein Jeder für sich entscheiden. Indes sei aber darauf hingewiesen, dass es vielleicht auch an der Zeit ist, Verfassungsinterpretation nicht mit Philosophie zu verwechseln, denn auch gerade letzterer kommt es erkennbar darauf an, ggf. einer Wertekultur das Wort zu reden, die längst überwunden sein sollte.
Es mag zwar besonderen Eindruck hinterlassen, auf die Einsichten Kants zu verweisen, wenngleich doch auch die Kantsche Philosophie und ihre daraus gezogenen Konsequenzen für eine rechtsethische Pflichtenbindung des Individuums mehr als diskussionswürdig erscheinen.
Ganz und gar überflüssig ist allerdings der Hinweis auf das Euthanasieprogramm Goebbels; auch Spaemann kommt gelegentlich nicht umhin, sich eines berühmten – weil mehr als unrühmlichen – Totschlagsarguments zu bedienen, um seiner Befürchtung Ausdruck verleihen zu können, dass bei einem möglichen Scheitern, dem Leidenden zu helfen, dieser ggf. beseitigt wird.
Hier wäre ein Blick in das Verfassungsrecht und insbesondere in die Judikatur des BVerfG angeraten, da eine „Beseitigung des Leidenden“ im Sinne eines staatlichen Entsorgungsprogramms auf ewig ausgeschlossen ist.
Im Übrigen darf über „Werte“ diskutiert werden, denn gerade unsere Gesellschaft und insbesondere die Verfassungsordnung zeichnet sich durch eine Wertepluralität aus, ohne dass es darauf ankäme, sich einem bestimmten Wertesystem verpflichtet zu fühlen (abgesehen von den fundamentalen Grundwerten unserer Verfassung).
Und in diesem Sinne können wir durchaus von unseren europäischen Nachbarländern (so also auch von den Niederlanden) lernen und da finde ich es persönlich ein stückweit ungehörig, eher unreflektiert in einem Interview darauf hinzuweisen, dass Menschen in Holland heute schon ohne ihre Zustimmung in den Tod befördert werden. Dass dies nicht legal sein dürfte, liegt erkennbar auf der Hand, wenngleich es doch im Diskurs ganz entscheidend um die Frage geht, ob der schwerkranke und sterbende Mensch überhaupt seine Zustimmung in den eigenen Tod erteilen darf. Wie bereits des öfteren angemerkt, ist genau dies die Kardinalfrage, die – wenn wir den Philosophen, Ethikern und Theologen „Glauben schenken wollen“, bereits seit Jahrhunderten (manchmal auch seit Jahrtausenden) entschieden ist. Und genau in diesem Punkt liegt der Irrtum!
Lutz Barth
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