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Nachgefragt: Was will der Humanistische Verband Deutschlands - Bundeszentralstelle Patientenverfügung mit seinen an die DGHS adressierten Fragen erreichen?
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 31.10.2010 @ 09:57 In Uncategorized | Keine Kommentare
Nachdem ich gestern einen Kurzbeitrag sowohl auf der Internetpräsenz des IQB als auch hier im BLOG zur „Ärztlichen Suizidassistenz“ zum möglichen Konkurrenzdenken zwischen den einzelnen Sterbehilfeorganisationen – zumeist organisiert in Vereinen – kurz Stellung bezogen habe, bietet nur einen Tag später der PV-Newsletter v. 30.10.10 die Möglichkeit, konkreter u.a. bei dem HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung nachzufragen, was er denn mit seinen Fragen an die DGHS (vgl. dazu >>> [1] http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2010-10-30/was-tun-oder-wollen-derzeit-sterbehilfeorganisationen-in-deutschland <<< html) zu bezwecken beabsichtigt?
Nach diesseitiger Auffassung werden die vom HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung aufgeworfenen Fragen auf der Homepage der DGHS einer Klärung zugeführt, insbesondere mit Blick auf die Frage, welche gesetzliche Regelung die DGHS nun letztlich verfolge. Vgl. dazu ausführlich etwa den nachfolgenden Link >>> [2] http://www.dghs.de/positionen/leitsaetze-zu-sterbehilfe-und-begleitung.html <<<.
Hiernach kann kein Zweifel bestehen, dass die DGHS aus verschiedenen Gründen für eine gesetzliche Regelung eintritt, die im Übrigen im Grundsatz sich an den Alternativ-Entwurf (Sterbehilfe) orientiert und insbesondere deshalb eingefordert wird, um damit einen Beitrag zur Rechtssicherheit (z.B. im Hinblick auf die Garantenstellung) leisten zu können.
Wenn die Sterbehilfeorganisationen in einem Zeitpunkt einer Wertedebatte anfangen, sich gegenseitig Fragen vorzulegen und im Zweifel tatsächlich auf Antworten hoffen, so erscheint es mir persönlich vordringlicher, Fragen an namhafte Ethiker und Ärztefunktionäre zu stellen, ob diese bereit sind, ihren (berufs-)ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung u.a. der ärztlichen Suizidbeihilfe aufzugeben.
Warum nun aber der HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung offensichtlich einen Versuch unternimmt, die DGHS vermeintlich aus der „Reserve“ zu locken, bleibt einstweilen noch sein Geheimnis, wobei es im Übrigen auch nicht uninteressant ist, zu wissen, dass der Mediziner Dr. Michael de Ridder nicht nur ganz exklusiv dem Gremium des Kuratoriums des Humanistische Verband Deutschlands Berlin e. V. angehört, sondern auch dem Wissenschaftlichen Beirat der DGHS.
Es steht zu vermuten an, dass es dem Mediziner Michael de Ridder vordringlich um die Sache als solche geht und sofern er sich mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen in beiden Organisationen einbringt, ist dieses zu begrüßen, zumal ich persönlich nicht glaube, dass er der Versuchung unterliegt, der einen oder anderen Organisation gleichsam in einem ethischen Oberseminar Fragen vorzulegen, um so Einfluss auf einen nach wie vor geforderten Dialog auch zwischen den verschiedenen Institutionen zu bedeutsamen Fragen des Selbstbestimmungsrechts schwerkranker und sterbender Menschen zu nehmen, mal ganz davon abgesehen, dass ich nach persönlichen Gesprächen mit Michael de Ridder den Eindruck gewonnen habe, dass auch er sich nicht „instrumentalisieren“ lässt und durchaus sich seinem individuellen Gewissen verpflichtet weiß.
Nun – ohne Frage ist dies mein subjektiv gewonnener Eindruck, aber auch ich persönlich hege prinzipiellen Argwohn gegenüber Versuchen, mich für irgendeine Sache instrumentalisieren zu lassen, geht es doch in der gegenwärtigen Debatte ganz entscheidend darum, sich auf eine „Werteordnung“ zu besinnen, die gleichermaßen für alle (!) zur Orientierung verbindliche Maßstäbe setzt und uns dennoch einen exklusiven Freiraum zur Selbstentscheidung belässt: die Verfassung und näher dort unsere Grundrechte!
Unserer Verfassung liegt ein Werteverständnis zugrunde, dass sich insbesondere durch seine Pluralität auszeichnet und so gesehen haben alle Organisationen einschließlich der verfassten Amtskirchen die Möglichkeit, einen konstruktiven Beitrag zur Wertedebatte zu leisten und sich dabei in gegenseitiger Toleranz zu üben.
Es stände den Organisationen gut zu Gesichte, sich auf die zentralen Fragen im Wertediskurs zu besinnen und hierbei es den Paternalisten gleich zu tun: Ein gemeinsames Eintreten für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und sei es auch „nur“ im Rahmen einer Grundsatzerklärung über unverrückbare Positionen, die sich aus der geschriebenen Verfassung ergeben!
Und – mit Verlaub: Auch ich bin derzeit ein wenig verwundert über die „Reaktionen“ auf meinen Offenen Brief an die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen, dem sich bisher nur eine Person angeschlossen hat. Dies nehme ich zur Kenntnis und käme gleichwohl nicht auf die Idee, Ursachenforschung darüber zu betreiben, warum wohl die eine oder andere Organisation offensichtlich nicht willens ist, die Anfrage zu unterstützen, obgleich diese doch letztlich unverfänglich ist.
Nun will ich um der Redlichkeit willen hier nicht verschweigen, dass sich mir bestimmte Gründe aufdrängen, aber mir persönlich geht es letztlich darum, dass der Wertekonflikt nur dadurch entschärft werden kann, wenn der meinungsbildende Prozess von ideologischen und gleichsam fundamentalistischen Lehren frei gehalten wird und wir uns alle des zentralen Fundaments unserer Freiheiten erinnern: die Verfassung, aus der sich im Übrigen dann auch Maßgaben nicht nur für die zivilrechtliche Behandlung einer Streitfrage, sondern auch für die Strafbarkeit und ggf. ein hierzu notwendiger Revisionsbedarf ergeben.
Lutz Barth
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derzeit-sterbehilfeorganisationen-in-deutschland
[2] http://www.dghs.de/positionen/leitsaetze-zu-sterbehilfe-und-begleitung.html: http://www.dghs.de/positionen/leitsaetze-zu-sterbehilfe-und-begleitung.html
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