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Die Befürworter einer Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe sollten mit einer „Sprache“ sprechen und sich entsprechend organisieren!

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 30.10.2010 @ 09:52 In Uncategorized | Keine Kommentare

Im Vergleich zu den Bemühungen der Befürworter eines konsequenten Lebensschutzes in nahezu allen bioethischen Diskursen ist auffällig, dass die diejenigen, die dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten ein höheres Gewicht beimessen wollen und hierbei zugleich für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintreten, entweder als „Einzelkämpfer“ oder in Verbänden und Vereinen in der Öffentlichkeit auftreten. 

Nicht selten „konkurrieren“ hierbei Vereine, die da jeweils für sich in Anspruch nehmen, im Zweifel im Vergleich zu anderen Institutionen u.a. eine nahezu „rechtssichere“ Patientenverfügung anzubieten und sofern es dann gilt, auch mit Blick auf ethische Gegenwartsthemen Stellung zu beziehen, streben diese Vereine nicht selten nach einer Meinungsführerschaft (gelegentlich auch mit kritischen „Seitenhieben“ auf Mitkonkurrenten). 

In diesem Sinne verwundert es nicht, dass es derzeit nicht gelingt, im Teildiskurs über die Frage der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eine gemeinsame Position zu beziehen, während demgegenüber die Gegner der ärztlichen Suizidbeihilfe sich schon längst – auch öffentlichkeitswirksam – organisiert haben und einen ethisch und moralischen Grundkonsens verkünden und dementsprechend auch im Wege einer Selbstverpflichtung salonfähig machen. 

Hierüber weitere Ursachenforschung zu betreiben, erscheint nicht ergiebig zu sein, zumal der Wertediskurs jedenfalls von namhaften Palliativmedizinern und Berufsethikern längst zur „Entscheidungsreife“ gebracht worden ist und da mag es der Mehrheit von Ärztinnen und Ärzte wohl schwer fallen, eine abweichende Position zu beziehen, will man/frau sich nicht der Kritik – und schon gar nicht einer öffentlichen Kritik – durch die spezialisierte Fachkollegenschaft aussetzen, geschweige denn als ein „Abweichler“ von einem wohlverstandenen ärztlichen Paternalismus – freilich mit Hinweis auf die Gebote des Hippokratischen Eides – gelten. 

Es gelingt den Befürwortern einer Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe derzeit nicht, sich auf eine zentrale Argumentationslinie zu verständigen und da könnte es dann schon sinnvoll sein, über die (legitimen) Vereinsinteressen hinaus es den Gegner gleich zu machen und ein „Konsensusverfahren“ zu organisieren. 

Ich persönlich mache keinem Hehl daraus, dass eine Charta zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts bei der Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen mehr als sinnvoll ist, auch wenn ich meine, dass sich in einer solchen Charta – mit Verlaub – verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten widerspiegeln. Aber in einem bedeutsamen Wertediskurs, der zunehmend durch ExpertInnen besetzt worden ist, kann es auch Sinn machen, in einer Charta Selbstverständlichkeiten in Erinnerung zu rufen, auch wenn diese nicht den Anspruch erhebt, gleichsam verbindlich zu sein. 

Vielleicht gelingt es ja, dass die Befürworter einer ärztlichen Suizidassistenz um der rechtsethischen (!) „Sache“ willen über ihren eigenen Schatten springen und so über die legitimen Vereinsinteressen hinaus in einer gemeinsamen „Aktion“ für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts schwerkranker und sterbender Menschen eintreten. 

Ich wage einfach mal die These, dass jedenfalls aus rechtsethischer und verfassungsrechtlicher Perspektive die Befürworter einer ärztlichen Suizidbeihilfe über die besseren und vor allem einschlägigen Argumente verfügen und so gemeinsam dazu beitragen können, einen ethischen und moralischen Grundsatzkonflikt zu entschärfen. 

Der „ethische Zeitgeist“ führender Gegenwartsethiker und Palliativmediziner entspricht nicht dem ethischen und moralischen Grundverständnis großer Teile in der Bevölkerung (und natürlich auch nicht der (arzt-)ethischen Werthaltung bei mehr als einem Drittel der Ärzteschaft) und in diesem Sinne sollten wir alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der Wertekonflikt jedenfalls vor dem Hintergrund des Verfassungsrechts ausgetragen wird, mit dem letztlich unspektakuläre „Lösungen“ vorgezeichnet sind. 

Denn eines dürfte doch allen klar sein: der „Kulturkampf“ um das Sterben kann nur dann befriedet werden, wenn eine der widerstreitenden „Parteien“ im Diskurs sich ihrer fundamentalen Grundpositionen begeben und da dies nicht zu erwarten ansteht, muss die Wertordnung des Grundgesetzes den Konflikt entscheiden. 

Das Selbstbestimmungsrecht sowie die Gewissensfreiheit sind Werte allerhöchsten Ranges und da entspricht es meiner festen Rechtsüberzeugung, dass ein berufsethischer Konsens lediglich von marginaler Bedeutung ist und zwar in dem Sinn, dass hieraus keine allgemeinen moralischen Gebote (!) folgen und so die Ärzteschaft binden. 

Nun will ich das ethische Bemühen auch um eine moralische Integrität eines Berufsstandes nicht gering schätzen; aber bei allen Bemühungen sollte nicht vergessen werden, dass wir im Diskurs gerade unserem Grundgesetz verpflichtet sind und dieses zeichnet sich durch eine Wertepluralität aus, in dem ein „Jeder nach seiner Facon“ nicht nur selig werden, sondern auch sterben darf. 

Den Preis, den die palliativmedizinische Ethik derzeit von den Schwererkrankten und Sterbenden einfordert, ist mir im konkreten Abwägungsprozess schlicht zu hoch, denn im Ergebnis müsste sich der schwerkranke und sterbende Mensch einstweilen seines Selbstbestimmungsrechts begeben und da darf und muss die Frage aufgeworfen werden, ob nicht in dem Beharren auf fundamentalistische Positionen nicht gerade auch eine Instrumentalisierung einer Patientengruppe erblickt werden kann. 

Ich möchte hier nicht noch weiteres Öl ins Feuer gießen, aber es sei mir gestattet, nochmals in Erinnerung zu rufen, dass einige Ethiker mehr oder minder direkt diesen Patienten einen „egozentrischen Individualismus“ vorwerfen und ernsthaft dabei in den Raum stellen, dass das Begehren nach einer Suizidbeihilfe „moralisch unanständig“ sei. 

Ich bin nun wahrlich nicht „sprachlos“ – aber eigentlich verschlägt es mir bei solchen Aussagen schon die Sprache und es kostet nicht selten Mühe, hierbei die Ruhe zu bewahren. 

Nimmt es da wunder, dass man/frau gelegentlich sich an eine Bibelstelle erinnert, in der der „Besen“ geschwungen wurde? 

Ihnen ein schönes und vielleicht auch nachdenkliches Wochenende gewünscht. 

Ihr Lutz Barth


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