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Aktive Sterbehilfe – dem Leiden ausweichen!
Euthanasie darf nicht länger tabuisiert werden. Der schwersterkrankte und sterbende Mensch ist nicht zum „ewigen“ Leben verpflichtet; er darf aufgrund einer individuellen Entscheidung seinem Leiden entfliehen und sofern er hierzu der Hilfe eines Dritten in Form der ärztlichen Suizidassistenz bedarf, ist in dieser Hilfe ein Akt höchster Humanität zu erblicken. Eine diesbezügliche Gewissensentscheidung einer Ärztin oder eines Arztes verdient höchsten Respekt und es bleibt zu hoffen, dass führende Medizinethiker ihren ethischen Widerstand gegen eine ärztliche Suizidbeihilfe aufgeben.
Der Gesetzgeber hingegen ist zur ethischen und moralischen Neutralität verpflichtet und sollte dafür Sorge tragen, dass die Würde des Menschen auch am Lebensende nicht zur „kleinen Münze“ geschlagen wird. Die „Tötung auf Verlangen“ entspricht dem nachvollziehbaren Wunsch eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen, wenn und soweit er der Krankheit die vitale Basis ihrer Entstehung zu entziehen gedenkt, weil er zur eigenen Tat nicht mehr fähig ist.
Der schwersterkrankte und sterbende Mensch darf über sein Leben verfügen und nur er bestimmt, wann er den Rubikon überschreiten möchte. Eine Medizinethik, die darauf ausgerichtet ist, seinen Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern, verdient insofern Kritik, als dass diese aufs gröblichste das Selbstbestimmungsrecht des Patienten missachtet und um „ihrer Ethik willen“ lediglich bereit ist, dem schwersterkrankten und sterbenden Patienten ein palliativmedizinisches Therapieangebot zu unterbreiten, bei dem das „Motiv“ mehr Fragen denn Antworten aufwirft: Leiden mindern, ohne die Absicht zu verfolgen, den Tod des schwersterkrankten zu beschleunigen.
Ist es so abwegig zu behaupten, dass auch Palliativmediziner in Anbetracht des ihnen sich darstellenden individuellen Leids ihrer Patienten sich manchmal „wünschen“, dass der Patient bald seinen „Frieden“ findet?
Wenn dem so sein sollte (und Umfragen bestätigen dies durchaus zum Ärgernis mancher Palliativmediziner und Ethiker), dann drängt sich die Frage auf, warum dann die palliativmedizinische Ethik ein erhebliches Problem damit hat, ggf. den nachhaltigen und selbstbestimmten Wunsch eines schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu erfüllen, zumindest aber die Entscheidung des Patienten zu respektieren, ohne ethischen oder moralischen Druck dahingehend zu erzeugen, dass der Schwersterkrankte einen „Lebenswillen“ zu fassen habe?
„Ein Individuum, das in einer derartigen Situation aus leicht nachvollziehbaren Gründen selbst seinen Tod wünscht, kann eine rechtliche Regelung, die es unter Strafe verbietet, ihm zu helfen, nur als deutliche Mißachtung seiner Interessen betrachten“, so Norbert Hoerster (Rechtsethische Überlegungen zur Sterbehilfe, in Beiträge zur Thanatologie, Heft 18 – 2000, S. 12 >>> http://www.psych.uni-mainz.de/abteil/soz/thanatologie/Literatur/heft18.pdf <<< pdf.).
Um wie viel mehr wird das Individuum allerdings auch Groll gegen all diejenigen Paternalisten hegen, die einer Ethik das Wort reden, nach der es ihm schlicht untersagt ist, sich selbst das Leben zu nehmen und ihm ggf. die Hilfe hierzu versagt wird, wenn er dazu eigens nicht mehr in der Lage ist?Wer will da einen Stab über den schwersterkrankten Patienten brechen und ihm „egozentrischen Egoismus“ vorwerfen?
Mit Verlaub: im übertragenen Sinne sollten wir nicht die „Kirche“, sondern vielmehr die „Ethik“ im Dorf lassen. Es ist für mich im höchsten Maße unerträglich, derartige Botschaften im „Wertediskurs“ lesen zu müssen und so mancher Ethiker ist weit davon entfernt, „ein guter Ethiker“ zu sein.
In der Tat: heftige Kritik, die ich da übe, aber entbehrlich ist diese insbesondere deswegen nicht, weil die Medizinethik in Teilen im Begriff ist, zur „Ersatzreligion“ zu werden und alle darauf hoffen, dass das individuelle Leid in der Akzeptanz der Palliativmedizin durch den schwersterkrankten und sterbenden Patienten im wahrsten Sinne des Wortes überwunden wird.
So gesehen hat sich der Leidende in den Dienst der Palliativmedizin zu stellen und es fragt sich, ob dies ethisch und moralisch vertretbar ist, wenn wir die Würde auch des schwersterkrankten und sterbenden Menschen ernst nehmen wollen?
Nach diesseitiger Auffassung ist von den führenden Ethikern und Palliativmedizinern mehr Toleranz einzufordern – eigentlich eine Selbstverständlichkeit oder?
Lutz Barth
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