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Dem Schutz der Schwersterkrankten verpflichtet!
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 29.7.2010 @ 17:47 In Uncategorized | Keine Kommentare
Die ärztliche Beihilfe zum Suizid ist eine menschliche Zuwendung. Dies nicht zu erkennen, hätte dramatische Konsequenzen!
Was also ist gefordert?
Ein unverkrampfter Blick in das Grundgesetz und die einschlägigen Kommentierungen hierzu weisen den Ethikern, Theologen und einigen Medizinern einen humanen Weg und es darf hier der Hoffnung Ausdruck verliehen werden, dass nach einem Selbststudium die Gegner einer Liberalisierung einer ärztlichen Suizidbeihilfe zu neuen Einsichten gelangen können. Die derzeitigen Beiträge namhafter Ethiker nehmen mehr und mehr die Qualität von Glaubensbotschaften an und – mit Verlaub – in ihnen offenbart sich ein Grundrechtsverständnis, das auf das Schärfste zu kritisieren ist.
Wenn die „Ethik“ als Wissenschaft dazu missbraucht wird, Grundrechte dauerhaft zu marginalisieren, muss sich zwangsläufig Widerstand regen und es ist hohe Zeit, der Legenschöpfung ein „Ende“ dergestalt zu bereiten, als dass die Positionen mancher Ethiker ihrer Mythen entkleidet werden.
Es wird zunehmend unerträglich, mitverfolgen zu müssen, mit welcher Leichtigkeit die Apologeten einer gutmeinenden Ethik das Selbstbestimmungsrecht hinwegfegen und allen ernstes „moralischen Pflichten“ das Wort reden, die zu beschreiben mir persönlich höchstes Unbehagen bereiten und – dies gestehe ich bereitwillig – Zorn in mir wecken.
So geht das nicht, meine verehrten Herren Ethiker und da kann man/frau nur hoffen, dass in den Vorlesungen an den Universitäten ein Aufschrei der Entrüstung zu vernehmen ist, wenn derartige Glaubensbekenntnisse vorgetragen werden.
Bereits vor Jahren hat mich ein Ethiker persönlich per Mail angeschrieben und sich darüber „beschwert“, dass ich immer von den Ethikern als „Sendboten“ schreibe und dieses ihn zunehmend verärgert. Nun – auch wenn ich ihm persönlich meinen Respekt gezollt habe, sah ich gleichwohl keine Veranlassung, von derartigen Umschreibungen Abstand zu nehmen.
Dies gilt freilich unverändert fort, auch wenn es Ethiker gibt, die einen „klaren Blick“ für das konfliktbeladene Spannungsfeld zwischen der Ethik und dem Recht entwickelt haben.
Lassen Sie es mich so auf einen Punkt bringen: Auch die „Ethik“ bricht nicht Verfassungsrecht! Punkt um!
Lutz Barth
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