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Sind Befürworter der ärztlichen Suizidbeihilfe „unanständig“?
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 16.6.2010 @ 08:52 In Uncategorized | Keine Kommentare
„Es ist unanständig, wenn Menschen die Gesellschaft dazu zwingen wollen, auch noch den Tod für sie zu organisieren oder ihn gar herbeizuführen“,
so Axel W. Bauer in seinem aktuellen Statement, dass sicherlich nicht überraschend ist (vgl. dazu Angemerkt! Auf Leben und Tod, Edgar Dahl und Axel W. Bauer, in Gehirn & Geist v. 14.06.10 >>> [1] http://www.gehirn-und-geist.de/artikel/1034087 <<< (html)
Es wäre wünschenswert gewesen, wenn auch Axel W. Bauer nach der zwischenzeitlichen Debatte nicht „Äpfel mit Birnen vergleicht“: Es geht ausdrücklich nicht darum, ob der „Sterbewunsch“ unanständig sei, sondern einzig darum, dass ggf. trotz der Segnungen der Palliativmedizin in einem Suizid der schwersterkrankte Patient eine Option sieht, seinem individuellen Leiden entfliehen zu können, ohne dass hiermit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zur Fremdbestimmung etwa der Ärzte oder Pfleger führt.
Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass es reichlich verfroren ist, angesichts der Selbstbescheidung der Palliativmedizin mit Blick auf ihre Möglichkeiten, eben nicht jeden „Fall“ palliativmedizinisch beherrschen zu können, überhaupt die Frage aufzuwerfen, ob der Suizidwillige „unanständig“ sei.
Auch Herr Bauer scheint hierbei völlig zu ignorieren, dass immerhin nahezu ein Drittel der Ärzteschaft für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eintritt und da stellt sich dann schon die Frage, ob er vielleicht auch glaubt, dass dieser Teil der bundesdeutschen Ärzteschaft moralisch „verroht“ sei.
Vielleicht ist es dem Medizinethiker Bauer möglich, kurzfristig bei den Verantwortlichen der BÄK um die Herausgabe der jüngsten Umfrage nachzusuchen, um diese dann kommentieren zu können. Es muss ein wenig zur Nachdenklichkeit anregen, dass hier einstweilen noch „Geheimniskrämerei“ betrieben wird und was liegt es da näher, ggf. zu vermuten, dass auch die jüngsten Umfrage (Anfang 2010) den vermeintlichen arztethischen Konsens zur Frage der standesrechtlichen und ethischen Missbilligung der ärztlichen Suizidbeihilfe als „ethische Nebelbombe“ entlarvt hat?
Lutz Barth
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