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Umdenken bei der BÄK gefordert!
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 1.6.2010 @ 08:20 In Uncategorized | Keine Kommentare
Die Position der BÄK zur ärztlichen Suizidassistenz wird sich auf Dauer nicht „halten“.
Es wird einem medizinethischen Paternalismus das Wort geredet, der – mal ganz abgesehen von der verfassungsrechtlichen Implikationen des Selbstbestimmungsrechts – auf Dauer nicht zur Vertrauensbildung auch unter den Ärztinnen und Ärzten beiträgt. Ich persönlich finde es beschämend, wenn die freie Ärzteschaft gleichsam ihrer persönlichen Gewissensentscheidung „beraubt werden soll“ und offensichtlich darauf angewiesen ist, dass die ethischen Oberlehrer den Ärztinnen und Ärzten ethischen Weisungen erteilen, die sie zu verinnerlichen haben, anderenfalls diese Gefahr laufen, „ethisch zu verrohen“!
Mehr Toleranz ist einzufordern und zwar in erster Linie von den Funktionären der BÄK!
Ist es „nur“ Zufall, dass sich die Präsidenten der jeweiligen Landesärztekammern durchaus in beredtes Stillschweigen hüllen? Nun – ich meine nicht, denn im Gegensatz zur BÄK sind die Landesärztekammern öffentlich-rechtliche Körperschaften und sich wohl im Klaren darüber, dass diese an Gesetz und Recht gebunden sind und demzufolge nicht beliebig in die Grundrechte ihrer verfassten Mitglieder eingreifen können.
Der Mediziner Michael de Ridder hat mit seiner aktuellen Publikation in seinem Titel die Frage aufgeworfen, „wie wollen wir sterben“?
Sein überzeugendes Plädoyer verdient insofern Beachtung, weil die Frage bereits verfassungsrechtlich seit Jahrzehnten entschieden ist: selbstbestimmt! Punkt um!
Seine Streitschrift richtet sich also im Kern gegen seinen eigenen Berufsstand und in der Tat ist hier ein Umdenken wünschenswert und zwar tunlichst aus der festen Grundüberzeugung heraus, dass das „Sterben nicht normierbar“ ist – also auch nicht um einer moralischen Norm willen, die ganz auf dem Geist des hippokratischen Eides und dem Philosophen Kant zu ruhen scheint.
Die Ärztefunktionäre müssen sich also die Frage gefallen lassen, ob hier nicht ihre eigene moralische Wertauffassung mit einer „Arztethik“ verwechselt wird, die gerade an das Gewissen der einzelnen Ärztinnen und Ärzte appelliert.
Vielleicht sind aber auch bestimmte Funktionäre schlicht mit dem Thema in seiner Breite überfordert, denn so ließe sich eigentlich erklären, warum sich die intraprofessionelle Debatte unter den Ärzten eher durch pseudowissenschaftliche „Kamingespräche“ auszeichnet, bei denen es weniger um zentrale Inhalte als vielmehr um die „Selbstbeweihräucherung“ geht.
Offen nachgefragt: Wo sind denn all die Ärzte geblieben, die – jeweils in geheimen Abstimmungen – für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eintreten? Getrauen diese sich nicht, in der Öffentlichkeit ihre Gewissensentscheidung entsprechend zu vertreten, wohl wissend darum, dass im Zweifel standesethische Sanktionen, mindestens aber Stigmatisierungen drohen?
Warum ziert sich die BÄK, die wohl ganz aktuell durchgeführte Umfrage zur Einstellung der Ärzteschaft über die ärztliche Suizidbeihilfe zu veröffentlichen?
Die Antwort drängt sich wie selbst auf und zeigt das eigentliche Dilemma in besonders drastischer Weise: Die BÄK kommt in Argumentationsnöte, da wohl ein beachtlicher Teil der verfassten Ärzteschaft ihr den „ethischen Gehorsam“ verweigert und der Mythos von einem Grundkonsens nicht länger mehr aufrechterhalten werden kann.
Das berühmte „Ethikkartell“ droht zu zerbrechen und dies ist allemal begrüßenswert, bewegen wir uns doch (hoffentlich!) wieder auf dem Boden unseres Grundgesetzes.
Und in diesem Sinne ist die BÄK aufgefordert, für mehr Transparenz in der Debatte zu sorgen: In erster Linie sind hier die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zu veröffentlichen, denn diese könnten entscheidend dazu beitragen, dass das Thema dort angesiedelt wird, wo es hingehört: in die Mitte der Gesellschaft, aber vorwiegend auch in das „Plenum“ der verfassten Ärzteschaft, damit diese endlich unbefangen sich zum Thema auch in der Öffentlichkeit äußern können.
Nicht nur Art. 4 GG scheint bedroht zu sein, sondern auch Art. 5 GG, der die Kommunikationsgrundrechte auch der Ärztinnen und Ärzte gewährleistet! Eine wahrhaftige Demokratie zeichnet sich vor allem auch durch eine redliche Streitkultur – also einen Meinungskampf – aus und macht es denn auch Sinn, den meinungsbildenden Prozess nicht länger durch ethische Grundsatzproklamationen über Gebühr verhindern zu wollen.
Es ist keine Frage: die ärztliche Suizidassistenz muss ermöglicht werden, zumal auch die Palliativmedizin durchaus ihre Grenzen erkennt, wenngleich doch alles dafür spricht, dass die Suizidassistenz das Therapieangebot der Palliativmedizin als ein „therapeutisches Mittel der letzten Wahl“ geradezu abrundet und sich so als ein Akt höchster Humanität erweist!
Lutz Barth
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