Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs Ärztliche Assistenz beim Suizid für Juni, 2010.
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- 22.11.2011: Ärztliche Suizidbeihilfe: Wo ist es geblieben, das berühmte Drittel der bundesdeutschen Ärzteschaft?
- 22.11.2011: Verbot der ärztlichen Sterbebegleitung - Luther wäre wohl „not amused“
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Archive für Juni 2010
Sind Befürworter der ärztlichen Suizidbeihilfe „unanständig“?
16.6.2010 von Moderator.
„Es ist unanständig, wenn Menschen die Gesellschaft dazu zwingen wollen, auch noch den Tod für sie zu organisieren oder ihn gar herbeizuführen“,
so Axel W. Bauer in seinem aktuellen Statement, dass sicherlich nicht überraschend ist (vgl. dazu Angemerkt! Auf Leben und Tod, Edgar Dahl und Axel W. Bauer, in Gehirn & Geist v. 14.06.10 >>> http://www.gehirn-und-geist.de/artikel/1034087 <<< (html)
Es wäre wünschenswert gewesen, wenn auch Axel W. Bauer nach der zwischenzeitlichen Debatte nicht „Äpfel mit Birnen vergleicht“: Es geht ausdrücklich nicht darum, ob der „Sterbewunsch“ unanständig sei, sondern einzig darum, dass ggf. trotz der Segnungen der Palliativmedizin in einem Suizid der schwersterkrankte Patient eine Option sieht, seinem individuellen Leiden entfliehen zu können, ohne dass hiermit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zur Fremdbestimmung etwa der Ärzte oder Pfleger führt.
Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass es reichlich verfroren ist, angesichts der Selbstbescheidung der Palliativmedizin mit Blick auf ihre Möglichkeiten, eben nicht jeden „Fall“ palliativmedizinisch beherrschen zu können, überhaupt die Frage aufzuwerfen, ob der Suizidwillige „unanständig“ sei.
Auch Herr Bauer scheint hierbei völlig zu ignorieren, dass immerhin nahezu ein Drittel der Ärzteschaft für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eintritt und da stellt sich dann schon die Frage, ob er vielleicht auch glaubt, dass dieser Teil der bundesdeutschen Ärzteschaft moralisch „verroht“ sei.
Vielleicht ist es dem Medizinethiker Bauer möglich, kurzfristig bei den Verantwortlichen der BÄK um die Herausgabe der jüngsten Umfrage nachzusuchen, um diese dann kommentieren zu können. Es muss ein wenig zur Nachdenklichkeit anregen, dass hier einstweilen noch „Geheimniskrämerei“ betrieben wird und was liegt es da näher, ggf. zu vermuten, dass auch die jüngsten Umfrage (Anfang 2010) den vermeintlichen arztethischen Konsens zur Frage der standesrechtlichen und ethischen Missbilligung der ärztlichen Suizidbeihilfe als „ethische Nebelbombe“ entlarvt hat?
Lutz Barth
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Umdenken bei der BÄK gefordert!
1.6.2010 von Moderator.
Die Position der BÄK zur ärztlichen Suizidassistenz wird sich auf Dauer nicht „halten“.
Es wird einem medizinethischen Paternalismus das Wort geredet, der – mal ganz abgesehen von der verfassungsrechtlichen Implikationen des Selbstbestimmungsrechts – auf Dauer nicht zur Vertrauensbildung auch unter den Ärztinnen und Ärzten beiträgt. Ich persönlich finde es beschämend, wenn die freie Ärzteschaft gleichsam ihrer persönlichen Gewissensentscheidung „beraubt werden soll“ und offensichtlich darauf angewiesen ist, dass die ethischen Oberlehrer den Ärztinnen und Ärzten ethischen Weisungen erteilen, die sie zu verinnerlichen haben, anderenfalls diese Gefahr laufen, „ethisch zu verrohen“!
Mehr Toleranz ist einzufordern und zwar in erster Linie von den Funktionären der BÄK!
Ist es „nur“ Zufall, dass sich die Präsidenten der jeweiligen Landesärztekammern durchaus in beredtes Stillschweigen hüllen? Nun – ich meine nicht, denn im Gegensatz zur BÄK sind die Landesärztekammern öffentlich-rechtliche Körperschaften und sich wohl im Klaren darüber, dass diese an Gesetz und Recht gebunden sind und demzufolge nicht beliebig in die Grundrechte ihrer verfassten Mitglieder eingreifen können.
Der Mediziner Michael de Ridder hat mit seiner aktuellen Publikation in seinem Titel die Frage aufgeworfen, „wie wollen wir sterben“?
Sein überzeugendes Plädoyer verdient insofern Beachtung, weil die Frage bereits verfassungsrechtlich seit Jahrzehnten entschieden ist: selbstbestimmt! Punkt um!
Seine Streitschrift richtet sich also im Kern gegen seinen eigenen Berufsstand und in der Tat ist hier ein Umdenken wünschenswert und zwar tunlichst aus der festen Grundüberzeugung heraus, dass das „Sterben nicht normierbar“ ist – also auch nicht um einer moralischen Norm willen, die ganz auf dem Geist des hippokratischen Eides und dem Philosophen Kant zu ruhen scheint.
Die Ärztefunktionäre müssen sich also die Frage gefallen lassen, ob hier nicht ihre eigene moralische Wertauffassung mit einer „Arztethik“ verwechselt wird, die gerade an das Gewissen der einzelnen Ärztinnen und Ärzte appelliert.
Vielleicht sind aber auch bestimmte Funktionäre schlicht mit dem Thema in seiner Breite überfordert, denn so ließe sich eigentlich erklären, warum sich die intraprofessionelle Debatte unter den Ärzten eher durch pseudowissenschaftliche „Kamingespräche“ auszeichnet, bei denen es weniger um zentrale Inhalte als vielmehr um die „Selbstbeweihräucherung“ geht.
Offen nachgefragt: Wo sind denn all die Ärzte geblieben, die – jeweils in geheimen Abstimmungen – für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eintreten? Getrauen diese sich nicht, in der Öffentlichkeit ihre Gewissensentscheidung entsprechend zu vertreten, wohl wissend darum, dass im Zweifel standesethische Sanktionen, mindestens aber Stigmatisierungen drohen?
Warum ziert sich die BÄK, die wohl ganz aktuell durchgeführte Umfrage zur Einstellung der Ärzteschaft über die ärztliche Suizidbeihilfe zu veröffentlichen?
Die Antwort drängt sich wie selbst auf und zeigt das eigentliche Dilemma in besonders drastischer Weise: Die BÄK kommt in Argumentationsnöte, da wohl ein beachtlicher Teil der verfassten Ärzteschaft ihr den „ethischen Gehorsam“ verweigert und der Mythos von einem Grundkonsens nicht länger mehr aufrechterhalten werden kann.
Das berühmte „Ethikkartell“ droht zu zerbrechen und dies ist allemal begrüßenswert, bewegen wir uns doch (hoffentlich!) wieder auf dem Boden unseres Grundgesetzes.
Und in diesem Sinne ist die BÄK aufgefordert, für mehr Transparenz in der Debatte zu sorgen: In erster Linie sind hier die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zu veröffentlichen, denn diese könnten entscheidend dazu beitragen, dass das Thema dort angesiedelt wird, wo es hingehört: in die Mitte der Gesellschaft, aber vorwiegend auch in das „Plenum“ der verfassten Ärzteschaft, damit diese endlich unbefangen sich zum Thema auch in der Öffentlichkeit äußern können.
Nicht nur Art. 4 GG scheint bedroht zu sein, sondern auch Art. 5 GG, der die Kommunikationsgrundrechte auch der Ärztinnen und Ärzte gewährleistet! Eine wahrhaftige Demokratie zeichnet sich vor allem auch durch eine redliche Streitkultur – also einen Meinungskampf – aus und macht es denn auch Sinn, den meinungsbildenden Prozess nicht länger durch ethische Grundsatzproklamationen über Gebühr verhindern zu wollen.
Es ist keine Frage: die ärztliche Suizidassistenz muss ermöglicht werden, zumal auch die Palliativmedizin durchaus ihre Grenzen erkennt, wenngleich doch alles dafür spricht, dass die Suizidassistenz das Therapieangebot der Palliativmedizin als ein „therapeutisches Mittel der letzten Wahl“ geradezu abrundet und sich so als ein Akt höchster Humanität erweist!
Lutz Barth
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