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Archive für 28.5.2010

Gibt es „moralische Überzeugungstäter“ (!?)

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Arztethik einem bedeutsamen Funktionswandel unterzogen wird, in dem innerhalb der verfassten Ärzteschaft einige namhafte Oberseminaristen die Interpretationsgewalt und damit Interpretationsherrschaft an sich gerissen haben. Das Recht der individuellen Gewissensentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte ist nachhaltig bedroht und hiergegen müssen wir „öffentlich Klage“ führen. 

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, die zu betonen nicht notwendig , aber gleichwohl mit Blick auf die „interne Debatte“ auf höchster Funktionärsebene ganz aktuell in Erinnerung zu bringen ist: Jede Ärztin und jeder Arzt bleibt zur individuellen Gewissensentscheidung berufen und da steht zu befürchten an, dass mit dem Funktionswandel zugleich Funktionsverluste der freien Gewissensentscheidung einhergehen, die wohl kaum akzeptabel erscheinen. 

Der Moderator des BLOGS geht dieser Frage – wie gewohnt – in einem Kurzbeitrag nach, der unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden kann: 

http://www.iqb-info.de/Arztethik_aus_Expertenhand_Lutz_Barth_Mai_2010.pdf  

In der einzufordernden gesellschaftlichen Debatte ist darauf zu achten, dass „Überzeugungstäter“ sich nicht auf die Position eines Augustinus nach dem Motto 

Nostra philosophia est vera philosophia 

zurückziehen. Ein solcher Rückzug ist nur deshalb möglich, weil einigen Diskutanten die handfesten Argumente fehlen und eben um der Überzeugung willen scheinbare moralische Dilemmata heraufbeschworen werden, die einer kritischen Reflexion nicht standhalten werden. 

Lutz Barth

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