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Sterbehilfe und Koalitionsvertrag

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 7.5.2010 @ 18:45 In Uncategorized | Keine Kommentare

Nun weiß ich nicht, ob es mehrere Fassungen vom Koalitionsvertrag gibt, aber der Wortlaut ist insoweit eindeutig: „Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wirunter Strafe stellen.“ 

Insofern unterliegt Eugen Brysch, der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, einem erheblichen Irrtum (vgl. dazu die aktuelle Mitteilung der Stiftung v. 07.05.10 >>> [1] http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung400.html <<<).  Es geht vornehmlich darum, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen; von einem Verbot „organisierter“ Sterbehilfe ist ausdrücklich nicht die Rede und insofern könnte sich der von Rheinland-Pfalz eingebrachte Gesetzesentwurf als weitere Diskussionsgrundlage erweisen. 

Überdies ist ein Verbot „organisierter Sterbehilfe“ kontraproduktiv, da insoweit gute Gründe dafür streiten, dass in der ärztlichen Suizidbeihilfe eine echte Alternative zur kommerziellen Sterbehilfe erblickt werden kann.   Dies gilt umso mehr, als dass die BÄK diesbezüglich eine interne Debatte führt und eine Liberalisierung des Berufs- resp. Standesrechts unausweichlich erscheint. In diesem Sinne wird die Sterbehilfe ärztlich „organisiert“ und wird im Übrigen auch als Kassenleistung abzurechnen sein. Die Deutsche Hospiz Stiftung mag sich in erster Linie auf die kommende Debatte über die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz konzentrieren, denn mit der zu erwartenden Liberalisierung wird ein weiterer Meilenstein für das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gesetzt und da könnte es denn auch durchaus hilfreich sein, wenn eine Patientenschutzorganisation hierzu einen konstruktiven Beitrag leistet.


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