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„Schwarze Listen“ und der Sterbehilfe-Diskurs (?)
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 6.3.2010 @ 11:15 In Uncategorized | Keine Kommentare
Wenn wir etwa über die sog. „Listen“ – im Übrigen mehrfarbig bezeichnet - erfahren wollen, könnte sich im Zeitalter des Internets als ein weltumspannendes Informationsmedium anbieten, hierzu mit den gängigen Suchmaschinen zu recherchieren.
Hierbei werden die üblichen „Listen“ zutage gefördert, so etwa über Google.
Die sog. „Rote Liste“ ist vom Begriff her bekannt und so verwundert es nicht, dass an erster Stelle hier das Arzneimittelverzeichnis für Deutschland
(einschließlich EU-Zulassungen und bestimmter Medizinprodukte) unter der geschützten Wortmarke Rote Liste, gekennzeichnet durch das „®“, rangiert. Zugleich finden wir dann einen Hinweis, der uns zu den Seiten des Bundesamts für Naturschutz führt, auf denen auch der Begriff sich wieder findet: „Rote Listen“ und zwar definiert als Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe.
Listen, auf die an erster Stelle bei Google erscheinen, wenn wir den Plural verwenden.
Mein Interesse war geweckt, zumal es „Listen“ in mehreren Farben gibt: So u.a. „Weiße Listen“, „Blaue Listen“ etc. und die sog. „Schwarzen Listen“, wobei hier auf die Definition bei Wikipedia verwiesen werden darf:
„Eine Schwarze Liste, Negativliste oder einfach nur Index (oft auch englisch blacklist) ist eine Liste von Personen oder Dingen, die gegenüber den nicht aufgeführten in irgendeiner Form benachteiligt werden sollen. Diese Benachteiligung kann sich unter anderem in sozialer Diskriminierung oder technischer Einschränkung äußern und kann sowohl dem eigenen Schutz wie der Unterdrückung dienen.“ (Quelle: >>> [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Liste <<<).
Ich google also weiter mit der Suchanfrage „Schwarze Liste Sterbehilfe“; dabei werden 7.480 Ergebnisse virtuell zutage gefördert, denen ich nicht in der Gänze nachgehen möchte, da einige Ergebnisse darauf schließen lassen, dass die Suchanfrage einer weiteren Spezifikation bedarf.
Also gebe ich ein: „Schwarze Liste Sterbehilfegegner Diskurs“ und siehe da, es werden nur 5 Suchergebnisse angezeigt, die aber nichts Wesentliches zu meiner „Vermutung“ beitragen, mal davon abgesehen, dass ich an zweiter Stelle einen Verweis auf mein eigenes IQB – Newsletter - Archiv wieder finde.
Nun ersetze ich schlicht die „Schwarze Liste“ durch die „Rote Liste“ und ich bin enttäuscht; dass das von mir erhoffte „Ergebnis“ nicht angezeigt wird. Für einen Moment macht sich Ratlosigkeit breit, die sich dann aber schnell verflüchtigt. Nunmehr erweitere ich die Suchanfrage wieder und „streiche“ den Diskurs aus der Anfrage.
Sie lautet also ganz aktuell: Rote Liste Sterbehilfegegner und siehe da, ich bin fündig geworden; gleich an erster Stelle präsentiert mir Google folgende Info:
[2] Finaler Hausbesuch - DER SPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
www.spiegel.de/spiegel/print/d-57457822.html - [3] Ähnlich
Ich „folge“ dem Link und lese dann einen Beitrag von Deggerich, Markus; Schmidt, Caroline; Verbeet, Markus; Wensierski, Peter
ETHIKFinaler Hausbesuch
Quelle: Spiegel online v. 16.06.08 >>> [4] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-57457822.html <<< (html)
Nach dem Lesen drängt sich mir die Frage auf, wie viel Personen wohl auf der „Roten Liste“ der Sterbehilfegegner erfasst sein mögen, wenn sie denn geführt wird und vor allem von wem, auch wenn diese besser als eine „schwarze Liste“ zu bezeichnen wäre?
Freilich – die „üblichen Verdächtigen“ sind bekannt – sowohl unter ihrem bürgerlichen Namen, aber insbesondere auch durch „Namen“, die sich besonders gut zur Stigmatisierung eignen, „Dr. Tod“ ist zum Beispiel ein solcher Name, der sich hervorragend zur Diskriminierung eignet, wenn wir uns die Definition der „Schwarzen Liste“ bei wikipedia zueigen machen sollten.
Nun – liebe LeserInnen: ich stehe in dem Wertediskurs durchaus auch dafür, „Roß und Reiter“ zu benennen, aber in diesem Punkt überlasse ich es Ihrer freien Phantasie, die „Schwarze Liste“ entsprechend zu ergänzen und so mancher Wissenschaftler wird sich grämen, wenn er wüsste, dass er entsprechend „gelistet“ wurde – sei es auch nur in Gedanken oder dadurch, dass die Stimmen im Wertediskurs nicht (mehr!) gebührend gehört werden und letztlich nur die „üblichen Verdächtigen“ – sei es nun von den Gegnern oder den Befürwortern der Sterbehilfe – die Möglichkeit haben, von der breiten Öffentlichkeit mit ihren Botschaften wahrgenommen zu werden. So gesehen macht es freilich auch Sinn, in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen die „schwarze Liste“ fortzuführen, in dem gegenwärtig der wissenschaftliche Diskurs sich doch eher durch eine ausgesprochene Mittelmäßigkeit auszeichnet und dies sich insbesondere in der Literaturverarbeitung widerspiegelt!
Wie war das noch mit der Benotung des Patientenverfügungsgesetzes? „Gerade mal so ein ausreichend“ (!) und da stellt sich dann schon die Frage, mit welcher Note einige Beiträge derzeit im Diskurs über die Sterbehilfe an der Schnittstelle zwischen Ethik und Recht zu bewerten wären.
Ich will mich hier nicht des Vorwurfs eines „Oberlehrers“ aussetzen – aber mit Verlaub: Manche Beiträge offenbaren ein „Wissenschaftsverständnis“, das seinesgleichen sucht und wohl nur deshalb nicht in aller Deutlichkeit gerügt wird, weil es allgemein hin als „unfein“ gilt, auch mal harsche Kritik an den ausgewiesenen Experten zu üben, die zudem nicht selten auch noch Mitglieder in hochkarätigen Kommissionen sind. Aber auch diese Mitgliedschaft ist nur von Dauer und sofern einige Diskutanten hierbei „auffällig“ geworden sind, ist wohl mit einer weiteren Nominierung nicht zu rechnen so wie im Übrigen auf deren Erkenntnisse in der Folge in der Literatur ganz überwiegend und vor allem rein vorsorglich nicht mehr verwiesen wird.
Was also ist als Fazit zu ziehen?
Für meinen Teil ist hinreichend klar, dass die Sterbehilfegegner mehr denn je gefordert sind, schlüssige Argumente vorzutragen, denn ihnen obliegt die beachtliche Last der Argumentation gegenüber den solide vorgetragenen Argumenten der „Befürworter“ einer Liberalisierung der Sterbehilfe, die eben nicht zu den „üblichen Verdächtigen“ zählen und es sich schlicht verbietet, diese Personen auch nur ansatzweise in die Nähe eines „Dr. Tod“ zu rücken, mal ganz davon abgesehen, dass die „Liste“ – ob nun „rot oder schwarz“ – angesichts aktueller und „alter“ Umfragen einen Umfang einnehmen dürfte, der geradezu erdrückend ist.
Wer oder was – mal provozierend nachgefragt – veranlasst uns eigentlich dazu, den Mythen und Legenden handverlesener Missionare aufsitzen zu müssen, wenn doch das „Sterben“ ein höchst individueller Vorgang ist?
Lutz Barth
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[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Liste: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Liste
[2] Finaler Hausbesuch - DER SPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-57457822.html
[3] Ähnlich: http://www.google.de/search?hl=de&q=related:www.spiegel.de/spiegel/print/d-5
7457822.html+Rote+Liste+Sterbehilfegegner&sa=X&ei=ug6SS-yrMc2jsQb_soWTAw&ved=0CAkQHzAA
[4] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-57457822.html: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-57457822.html
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