Nicht mehr heilbar – hierüber muss man reden!

„Die Palliativmedizin lehne die aktive Sterbehilfe wegen der „Dammbruch“-Gefahr ab und weil die Kranken oft ihre Meinung änderten, sagte Lukas Radbruch vom Uniklinikum Aachen. Trotzdem wolle man darüber reden können, auch wenn bei den meisten Patienten dank umfassender Palliativversorgung der Lebenswille zurückkehrt.“ 

  

Nur – Reden muss man/frau dann auch in der Folge miteinander und sich nicht in beharrliches Stillschweigen hüllen, wenn es darum geht, auch das Argument vom sog. „Dammbruch“ zu überprüfen. 

In dem Beitrag wurde völlig zu recht darauf hingewiesen, dass auch Palliativmediziner manchmal überfordert sein können und zwar gerade in den Fällen, „wenn sie im Ausnahmefall nicht einmal die körperlichen Beschwerden bis zur Erträglichkeit reduzieren können und die schwer Leidenden sich den Tod wünschen.“ 

Und allein dies ist der springende Punkt in der Debatte um die Liberalisierung der Sterbehilfe: Wie wollen wir auf diesen Wunsch reagieren? 

Diese Frage muss einer Beantwortung zugeführt werden, auch wenn dies nicht im Interesse so mancher Lebensschützer zu liegen scheint. 

Zwischen wohlmeinender Ethik und Gesinnungsethik liegt nur ein schmaler Grad, auf dem insbesondere die selbsternannten und von einer ungeheuren Mission geplagten Lebensschützer die „Wegerechte“ für sich reklamieren. Mit markigen Sprüchen, die populistischer nicht sein können, wird im Sterbehilfe-Diskurs aufgewartet und der säkulare Verfassungsstaat wird scheinbar durch die Protagonisten einer Liberalisierung der Sterbehilfe, die zugleich ein Überschreiten des Rubikons beinhaltet, mehr denn je „belastet“, gilt es doch darum, das „Leben als höchstes und nicht frei verfügbares Gut“ zu verteidigen. Todesengel schicken sich an, die Euthanasie in Europa voranzubringen und übereifrige Lebensschützer lassen nichts unversucht, ihre Botschaften unters Volk zu bringen. Da wird denn auch unverblümt ein gebotener Diskurs dadurch torpediert, in dem Hobbyphilosophen sich gelegentlich in die vermeintlichen Niederungen des Verfassungsrechts begeben – einem Rechtsgebiet, auf dem reichlich phantasievoll Interpretationen angeboten werden, auch wenn unterm Strich mehr Disharmonien denn aussagekräftige Positionen komponiert werden und die so manchen Diskutanten nicht mehr aus dem Staunen entlässt. Eine fachlich gebotene Diskussion darf da sicherlich nicht erwartet werden und demzufolge erscheint es auch weithin akzeptiert zu sein, dass die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe sich mit unsinnigen Argumenten konfrontiert sehen, die u.a. im Rekurs auf die unsägliche deutsche Geschichte bemüht werden. Nicht nur, dass ein solcher Versuch der Stigmatisierung unredlich – eher unverfroren – ist, so enttarnen sich die Lebensschützer als Zeitgenossen, denen es an einem wissenschaftlich gebotenen Diskurs nicht gelegen sein dürfte, würden diese doch letztlich anerkennen müssen, dass allein der Hinweis auf die spezifisch deutsche Vergangenheit uns gegenwärtig nicht die Last abnimmt, auch über existentielle Fragen des Lebens und des Sterbens zu befinden. 

Zutiefst beunruhigend muss allerdings sein, dass mit einer Leichtigkeit das individuelle Selbstbestimmungsrecht in einem Diskurs zu Grabe getragen wird und die selbsternannten Lebensschützer ein Bollwerk an vermeintlich ethisch und moralisch höher einzustufenden „Werten“ errichten – Werte, die fast ausnahmslos der Moraltheologie entlehnt sind, aber eben letztlich nicht von dieser Welt stammen, in dem der schwersterkrankte Patient vielleicht seinen sehnlichsten Wunsch nach „Erlösung“ umgesetzt wissen möchte, wenn er denn hierzu eigens nicht mehr in der Lage ist. 

Der gebetsmühlenartige Hinweis auf die Palliativmedizin und Hospizkultur und der damit behauptete – im Übrigen aber nicht bewiesene – Widerspruch zur Liberalisierung der Sterbehilfe gerät so in den Verdacht der gewünschten Klerikalisierung einer Wertedebatte, aufgrund derer einer rationalen Argumentation die Grundlage entzogen werden soll: hier erweist sich die stetige Erinnerung an die Notwendigkeit etwa des Ausbaus der Palliativmedizin und Hospizkultur als purer Zynismus, wird doch der schwersterkrankte Patient mit seinem Sterbewunsch nicht ernst genommen, sondern vielmehr pathologisiert und im Übrigen seiner „Würde“ als Individuum entkleidet und zum Objekt einer medizinischen Forschungsdisziplin oder einer Hospizidee denaturiert. 

Gefahren gehen damit nicht von den Befürwortern einer redlichen Diskussion aus, sondern diese drohen vielmehr von den Missionaren einer Wertekultur, in der dem Humanismus nur der Höflichkeit willen gelegentlich das Wort geredet wird, aber im Kern durchaus selbstherrliche und in Teilen inquisitorische Züge aufweist, bei denen jegliche Toleranz abhanden gekommen ist. Das „Dammbruch-Argument“ und das „Totschlag-Argument von der Deutschen Geschichte“ dient vielmehr dazu, dass Ängste und Schrecken in unserer Gesellschaft geschürt werden können, obgleich doch unser Rechtsstaat gerade solche „Visionen“ zu verhindern weiß. 

Dass hierbei nicht selten auch Rechtswissenschaftler in den Chor und damit in die Lobgesänge der Lebensschützer-Fraktion einer vermeintlich heilen Welt auch am Ende eines verlöschenden Lebens einstimmen, kann letztlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Schwersterkrankte einen nachhaltigen Sterbewunsch haben;  nicht wenige Rechtswissenschaftler befinden sich auf einem missionarischen Sonderweg und es scheint, als trüben die gezündeten ethischen Nebelbomben einen klärenden Blick auf das rechtlich Gebotene. 

Was mag wohl der Schwersterkrankte auf seinem Sterbebett denken, wenn im Raum bei ihm ein diskursives Oberseminar von Ärzten, Pflegenden, Theologen und ggf. Juristen veranstaltet wird und er doch eigentlich nur seinem persönlichen Leid entfliehen will?Nun – ein Jeder von uns mag sich diese Frage beantworten und für meinen Teil ist völlig klar, dass ich buchstäblich aus „der Haut fahren würde“, wenn ich denn noch die Gelegenheit dazu hätte. 

Es scheint den Gegenwartspaternalisten – eine seltsame Spezies von Hobbyphilosophen und Hobbyjuristen – überhaupt nicht eingängig zu sein, dass ein schwersterkrankter Mensch einfach „sterben“ möchte und er eben nicht verpflichtet ist, sein Leiden anzunehmen oder über sein „Sterben“ einen Beitrag zur gesellschaftlichen Moral leisten zu müssen.  

Auch der Sozialethik werden im Zweifel durch unsere Verfassung durch die legitimen Interessen der Patienten und damit der Individualethik die Grenzen aufgezeigt, mag auch das Menschenbild unseres Grundgesetzes nicht das eines „selbstherrlichen Individuums“ sein, wie sich gelegentlich das Bundesverfassungsgericht auszudrücken pflegte. Hieraus folgt aber nicht (!), dass der individuelle Sterbeprozess und der hierauf gerichtete Wunsch auf einen kollektiven gesellschaftlichen Konsens angewiesen wäre, sondern dass gerade am Ende eines verlöschenden Lebens dem Patient es durchaus gestattet ist, allein für sich die Regie zu führen – wenn Sie so wollen, durchaus „selbstherrlich“ und damit ohne Begründungszwang die gebetsmühlenartig vorgetragenen Bedenken hinwegzufegen. 

Die von einigen Lebensschützern skizzierten „Horrorszenarien“ offenbaren das eigentliche Dilemma mehr als eindrucksvoll: Der „Sterbende“ wird schlicht instrumentalisiert und da bleibt einzig nur die Hoffnung, dass einige unserer europäischen Nachbarländer nicht ihre „Grenzen“ schließen, wenn es darum geht, dass die von dem Schwersterkrankten gewünschte Sterbehilfe in Anspruch genommen werden kann. 

Die selbsternannten Lebensschützer hierzulande werden sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, den Sterbetourismus ins europäische Ausland mehr denn je den Weg zu ebnen und salonfähig zu machen. 

 

Lutz Barth

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