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Archive für 2.3.2010
„Europa vor der Rampe“
2.3.2010 von Moderator.
…so lautet ein aktueller Artikel v. Stefan Rehder in: Die Tagespost – Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur >>> http://www.die-tagespost.de/2008/index.php?option=com_content&task=view&id=100055861&Itemid=1 <<< (html)
Und dieser Beitrag fordert geradezu eine kurze Stellungnahme heraus.
„Während die Politik Zeit mit dem Streit darüber verschwendet, was verboten werden soll, die „organisierte“, die „geschäftsmäßige“ oder gar nur die „gewerbliche“ Vermittlung von Gelegenheiten zu Selbsttötung, schaffen die Euthanasie-Befürworter Fakten. So gut wie nie erfolgt der Vormarsch dabei über die Vordertreppen der Parlamente. Fast immer sind es vielmehr zunächst die Hintertreppen der Justiz, die zuvorderst gestürmt werden. Und das, obwohl Ärzte zu keinem Zeitpunkt der Geschichte mehr über die Entstehung und Linderung von Schmerzen wussten als heute“ so Stefan Rehder in seinem Artikel „Europa vor der Rampe“ (aaO.), dass mich bereits als ein überschriebenes Kapitel in seinem Buch Die Todesengel – Euthanasie auf dem Vormarsch mehr verärgert, denn bewegt hat.
Hier werden in unverantwortlicher Weise Assoziationen geweckt, die kaum noch zu ertragen sind.
Völlig unklar ist, was uns der Journalist Rehder mitzuteilen gedenkt, wenn er schreibt, dass zunächst die „Hintertreppen der Justiz zuvorderst gestürmt werden“. Mit solchen unhaltbaren (Glaubens-)Botschaften wird ein Grundrechtsverständnis offenbart, dass zu beschreiben ich mir erspare und sofern dann auch noch der Hinweis von ihm erteilt wird, dass all dies auch noch in einer Zeit geschieht, in dem die Ärzte mehr denn je über die Entstehung und Linderung von Schmerzen wussten, platzt mir persönlich geradezu der „Kragen“. Wir bedürfen nicht der Erinnerung an die Mahnung eines berühmten Arztes, sondern vielmehr eines ideologiefreien Blicks in unsere Verfassung, die dem ethischen Paternalismus eines Berufsstandes Grenzen setzt.
Wir bedürfen nicht der verklärten Selbstherrlichkeit auch nur irgendeinen Berufsstandes, sondern ein eindeutiges Bekenntnis zur Selbstbestimmung – einem überragenden Recht in unserer Verfassung und sofern jedenfalls die bundesdeutschen Gerichte die Bedeutung der Grundrechte auch der schwersterkrankten Patienten ggf. mit ihrem Sterbewunsch erkennen, ist dieser „Vormarsch“ eines modernen Grundrechtsverständnis in unserer Gerichtssälen ein bedeutsamer Fortschritt, ohne dass dieser durch einen höchst untauglichen Versuch der Kontextualisierung eines düsteren Kapitels unserer speziellen deutschen Gesichte aufzuhalten wäre! Nochmals: gegenüber einer unsäglichen staatlichen Tötungsmaschinerie ist unsere Gesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes verfassungsfest und „Europa steht nicht vor einer Rampe“, wie Rehder glaubt, mutmaßen zu müssen.
Wir alle sind uns sicherlich der Verantwortung gegenüber unserer eigenen Geschichte bewusst – aber dies führt nicht dazu, dass wir das sog. „Totschlagargument“ dergestalt zu akzeptieren haben, in deren Folge eine offene Debatte nicht nur verhindert, sondern auch die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe nachhaltig diskreditiert werden sollen.
Mit Verlaub – Herr Rehder: Hiergegen verwahre ich mich ganz persönlich, da ich als Jurist mir nicht den „Luxus“ erlauben kann, ideologisch motivierte Verfassungsinterpretation zu betreiben und hierbei in die transzendente Glaskugel zu schauen.
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