Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin fordert aktuell einen „neuen Standard für Informationen zu Gesundheitsthemen.
Quelle: ebm-netzwerk.de, Pressemitteilung des Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin v. 19.02.10 >>> [1] http://www.ebm-netzwerk.de/aktuelles/news2010-02-19 <<< (html)
Die Kernforderungen im Positionspapier sind nachhaltig zu begrüßen und sie können insoweit auch auf andere Wissenschaften übertragen werden.
Es reicht in der Tat nicht zu, sich häufig nur auf Einzelmeinungen zu berufen, sondern im Zweifel die Aussagen darauf hin zu überprüfen, ob hier ggf. Wissenslücken oder jedenfalls andere Auffassungen bestehen. Dies gilt insbesondere in den Debatten, wo das Recht einschlägig ist und auch hier wird nicht selten eine ausreichende Literaturverarbeitung schmerzlich vermisst.
Auch eine weitere zentrale Forderung sollte insbesondere in Wertediskursen beherzigt werden, wonach Informationen letztlich kein Instrument sein sollten, um Menschen zu bestimmten Entscheidungen zu drängen. Vielmehr sollen die Informationen so aufbereitet sein, dass sie Gesunden und Kranken dabei helfen, ihre eigene informierte Entscheidung zu treffen. „Wir wollen, dass die Autonomie der Menschen ernst genommen wird“, so der Sprecher des Fachbereichs Patienteninformation und -beteiligung im DNEbM, Hardy
Müller.
Nach diesseitiger Auffassung gilt dies freilich auch mit Blick auf die bedeutsamen Fragen am Lebensende, bei denen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ein überragender Stellenwert beizumessen ist – ein Umstand, der m.E. nicht immer hinreichend von den Experten berücksichtigt wird und die notwendigen Konsequenzen hieraus beharrlich nicht gezogen werden, obwohl es hierzu einen verlässlichen und gesicherten Wissensbestand gibt.
Unseriös wird es allerdings in all denjenigen Fällen, in den zwar keine „Lücke“ im Wissen festgestellt werden kann, gleichwohl aber diese „Lücke“ ganz bewusst nicht durch Zusatzinformationen geschlossen wird, so dass bei den Leserinnen und Lesern notwendig der Eindruck entstehen muss, als sei das mitgeteilte Wissen gleichsam die „Standardaussage“ einer Wissenschaftsdisziplin. Gerade im „Kulturkampf um Werte“ werden vermeintliche „Standardaussagen“ getroffen, die vielfach als eine wissenschaftliche Engführung des Themas entlarvt werden können und da besteht denn auch die Vermutung, dass dieses von den jeweiligen „Norminterpreten“ letztlich so gewollt ist: Statt den Diskurs wahrhaftig widerzuspiegeln werden wir allzu oft mit Botschaften konfrontiert, die insbesondere deshalb „überzeugen müssen“ (?), weil eben „nur“ unvollständige Informationen geliefert werden.
Gerade die aktuelle Debatte um die Sterbehilfe legt hier beredtes Zeugnis darüber ab, wie der meinungsbildende Prozess bewusst gesteuert wird. Nun will ich hier zwar keine Lanze für Roger Kusch brechen, aber es darf und muss vielleicht darauf hingewiesen werden, dass er auf der von ihm verantworteten Homepage eine Informationspolitik betreibt, die die Breite des Diskurses widerspiegelt – ein Umstand, der bei anderen Webportalen, die sich insbesondere dem Lebensschutz verpflichtet fühlen, so nicht festgestellt werden kann.
Gelegentlich wurden wir aufgefordert, nicht nur einen Blick in die Schweiz, sondern vor allem auch nach Österreich zu richten. Nun – dies habe ich getan und da konnte ich denn auch jüngst vernehmen, dass die Mehrheit der Österreicher für eine aktive Sterbehilfe votiert.
Diese Umfrage ist durchaus von Interesse und da darf denn nachgefragt werden, warum einschlägige Portale diese Meldung nicht veröffentlichen?
Andererseits steht zu vermuten an, dass die Verlautbarung der Österreichischen Ärztekammer sicherlich uns in den nächsten Tagen „begegnen“ wird, da diese – wie nicht anders zu erwarten – selbstverständlich gegen eine aktive Sterbehilfe votiert.
Ich bin zwar kein Verfechter von irgendwelchen „Verschwörungstheorien“, aber auffällig ist, dass vielfach nur einseitig über den Wertediskurs berichtet wird und im Übrigen die meinungsführenden Diskutanten es geschickt verstehen, unbequeme Positionen mit Nichtachtung abzustrafen – wohl in der Hoffnung, dass sich die Mitglieder der geschlossenen Gesellschaft führender Ethiker hieran auch halten mögen. So erscheint es denn auch höchst bequem zu sein, „Dr. Tod“ öffentlich anzuklagen, um so von anderen Stimmen im Diskurs ablenken zu können.
Entgegen allen Beteuerungen der „Meinungsmacher“ ist eine aufrichtige Debatte nicht gewünscht und da nimmt es nicht wunder, dass wir hierzulande mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht in ganz entscheidenden Fragen unseres Daseins noch ein „Entwicklungsland“ sind.
Die „Erfolgsstory“ des Grundgesetzes scheitert derzeit im 21. Jahrhundert am ethischen Widerstand nicht nur der BÄK, sondern auch an gesellschaftlichen Kräften, die sich einer von christlichen Grundsätzen inspirierten „Leitkultur“ besonders verpflichtet wissen und sich anschicken, die in der Verfassung aus guten Gründen angelegte Wertepluralität ad acta zu legen.
Lutz Barth