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Das Arztethos ist kein „Bibelersatz“, so wenig wie das Grundgesetz!

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 18.2.2010 @ 20:13 In Uncategorized | Keine Kommentare

„Jeder Dampfmichel, in unzähligen Artikeln zum Beispiel in der FAZ oder SZ, erklärt uns immer wieder, man müsse die Selbstbestimmung gegen den Lebensschutz abwägen. Aber hier richtet sich die Selbstbestimmung auf den eigenen Körper, das eigene Leben! Wenn ich als Ausdruck meiner Selbstbestimmung sage: diese Operation will ich nicht, kann man nicht mit dem abstrakten Gedanken des Lebensschutzes kommen und ihn gegen mich, mein Leben und meine körperliche Unversehrtheit, ausspielen. Das geht nicht, das ist völlig absurd. 

Auf die Frage:Was stört Sie an den anderslautenden Vorstellungen?  

Dass anstelle meines Willens, den ich klar dokumentiert habe, so eine Art diskursives Oberseminar von Ärzten, Pflegern, Verwandten und Priestern tritt. Das halte ich für so abwegig, dass mir fast die Worte fehlen. Es setzt Fremdbestimmung an die Stelle von Selbstbestimmung. Wenn jemand keine Patientenverfügung hat, dann geht das nicht anders, dann muss der mutmaßliche Wille erforscht werden. Und niemand wird ja gezwungen, eine solche Verfügung zu verfassen. Aber wenn es sie gibt, ist sie zu respektieren. Punkt.  

Quelle: 60 Jahre Grundgesetz  “Die Verfassung ist keine Bibel”, Horst Dreier im Interview mit Jan Feddersen, taz v. 26.03.09 >>> [1] http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/die-verfassung-ist-keine-bibel/ <<< (html) 

Hierzu einen Kommentar zu verfassen, erscheint mir nicht möglich, auch wenn mir insoweit nicht die Worte fehlen und sicherlich auch künftig im Wertediskurs nicht fehlen werden. Aber auf eines möchte ich denn doch hinweisen: Es ist ausgesprochen sympathisch, wenn letztlich betont wird, dass ein diskursives Oberseminar nicht anbefohlen ist (Punkt!). 

Hieran anknüpfend darf denn auch selbstbewusst konstatiert werden: Das Arztethos ist nicht verbindlich (Punkt!). 

Was aber folgt nun hieraus? 

Allen voran die BÄK und selbstverständlich auch die Landesärztekammern sollten sich langsam von der Illusion verabschieden, dass über das Arztethos ethische und moralische Schranken generiert werden können, die nicht nur die verfasste Ärzteschaft, sondern gleichsam ein gesamtes Staatsvolk binden sollen. Dem ist mitnichten so. Punkt! 

Und Sie sehen, verehrte LeserInnen, dass die zentrale Aussage wohl in dem PUNKT zu liegen scheint; nun, dieses darf nicht verwundern, handelt es sich doch um rechtliche Binsenweisheiten, über die wir nun wahrlich nicht zu diskutieren brauchen. Insofern darf nachgefragt werden, wann sich entsprechende Lerneffekte bei den Ärztefunktionären und so manchen Oberethikern einstellen – freilich vorausgesetzt, dass diese überhaupt beabsichtigen, eine aufrichtige Debatte zu führen. 

Beim Schreiben dieser Zeilen fühle ich mich unweigerlich an einen diesseitigen Beitrag zur Homöopathie erinnert, wo ich darauf hingewiesen habe, dass so mancher Homöopath denn auch die abstruse Idee hegte, Medorrhinum in die Wasserversorgung von San Francisco zu kippen, um die Homosexualität an der Westcost einzudämmen, wie wohl ein Teilnehmer 1980 auf der „Esalen-Conference“ vorschlug.  

Einem unbefangenen Beobachter der homöopathischen Szenerie mag dieses Beispiel ein erheiterndes Lächeln abringen, wenngleich bei näherer Lesart sich hier eine Gesinnung offenbart, die auf das Schärfste zu kritisieren ist und zuweilen auch im gegenwärtigen Wertediskurs über die vermeintliche ars moriendi daran zu erinnern ist, dass eine Gesinnungsethik völlig neben der Sache liegt und letztlich eine Kultivierung des selbstbestimmten Sterbens verunmöglicht. Es reicht völlig zu, den Ärzten ihre Freiheit zur Gewissensentscheidung zu belassen, ohne hierbei einen beachtlichen Rechtsirrtum aufrechtzuerhalten, in deren Folge das Arztethos und damit gleichsam der Hippokratische Eid die Qualität einer „Bibel“ anzunehmen droht. Mögen die Folgen eines Verstoßes gegen die Gebote auch unterschiedlich sein, aber eines bleibt: Die Befugnis zur „Sanktion“ und da bedarf es keiner großen Phantasie, dass hier der Wunsch der Vater des Gedankens ist, so wie wohl die „Wirkung“ von Medorrhinum maßlos überschätzt wurde. 

Lutz Barth


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