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Der „gute Tod“ – eine „Autonomiefloskel“?

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 16.2.2010 @ 11:05 In Uncategorized | Keine Kommentare

Der Beitrag von Michael Pawlik 

Udo Benzenhöfer: Der gute Tod?Sprechen wir über die Kosten hinter der Autonomiefloskel 

Quelle: Faz.net v. 12.02.10 >>> [1] http://www.faz.net/s/RubC17179D529AB4E2BBEDB095D7C41F468/Doc~E0198B3E813DB4425922705D91B3DEAA0~ATpl~Ecommon~Scontent.html <<< (html) 

 

und allein die spezifische Konnotation „Autonomiefloskel“ in der Überschrift regt zum Lesen des Kurzbeitrages an, in dem der Autor uns im Rekurs auf Udo Benzenhöfer an seinen Schlüssen teilhaben lässt. 

Sein Beitrag endet mit der Frage: Ob die heutigen Aufklärer so viel Aufklärung vertragen können? 

Diese Frage ist freilich eingebunden in die Kosten-Nutzen-Überlegungen, wonach „auch Sterbende Konsumenten knapper Güter und deshalb gesellschaftlichen Verteilungsentscheidungen unterworfen sind“ und er meint, hiermit gleichsam Benzenhöfer folgend einen blinden Fleck in der gegenwärtigen Problemwahrnehmung benannt zu haben.  

Nun – dem ist mitnichten so, denn auch der nach Autonomie strebende Patient kann für sich durchaus die Entscheidung treffen, „anderen nicht zur Last fallen zu wollen“ – mehr noch, ihm steht gar die individuelle Bewertung zu, dass sein „Leben in Krankheit“ nicht „lebenswert“ sei und insofern wird unsere Gesellschaft in der Tat sich mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob das Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten Patienten ihm zugleich auch die Möglichkeit eröffnet, einer gattungsethischen Inpflichtnahme zu entsagen und für sich zu entscheiden, das er im Zweifel seinen Angehörigen oder – was freilich nicht auszuschließen ist – auch der Gesellschaft nicht weiter zur Last fallen möge.  

Wir haben es eben nicht mit einer „Autonomiefloskel“ zu tun, sondern mit einem ganz zentralen Grundrecht, das einen Höchstwert in unserer Verfassung darstellt.  

Anders gefragt: Wäre es moralisch verwerflich, wenn etwa der autonome Patient in Ansehnung an eine infauste Prognose und dem individuellen Wunsch nach einem ärztlich begleiteten Suizid auch die Erwartung verbindet, dass seine Therapiekosten eingespart werden mögen, da er sich neben anderen Motiven u.a. von der Vorstellung leiten lässt, ggf. hierdurch einen Beitrag zum Ausbau von Kinderhospizen zu leisten? 

Der Autor Pawlik fragt eindringlich, ob die heutigen Aufklärer so viel Aufklärung vertragen können und dies wird man/frau ohne Frage bejahen müssen, wird doch vielmehr die Frage in dem gegenwärtigen Wertediskurs aufgeworfen, ob die Aufklärer über die Geschichte der Euthanasie sich über die Bedeutung und Reichweite des Selbstbestimmungsrechts aufklären lassen wollen, ohne das der mündige Patient allumfassend pathologisiert wird und im Übrigen einer staatlich gelenkten Kosten-Nutzen-Politik das Wort geredet wird, in dem am Ende die Schwersterkrankten sich mehr oder minder „freiwillig“ aus dem Leben und der Gesellschaft zu verabschieden haben.  

Gegenüber solchen Horrorvisionen ist unser Grundgesetz verfassungsfest, wie sich unschwer aus Art. 1 des Grundgesetzes ergibt! Und dennoch hindert das Würdeargument den schwersterkrankten Patienten nicht, seine Entscheidung frei von irgendwelchen moralischen Bindungen zu treffen, da er eben nicht zur „Fremdbestimmung“, sondern zur „Selbstbestimmung“ befugt ist. Jedwede Instrumentalisierungsversuche – sei es nun in der einen oder anderen Richtung – verbieten sich strikt und da ist es schon ein wenig verfroren, von einer „Autonomiefloskel“ zu sprechen. 

Selbstverständlich nehme ich für mich höchstpersönlich meine Autonomie dafür in Anspruch, etwa darüber zu befinden, ob ich später einmal meiner Familie zur „Last fallen möchte“ und zwar ungeachtet der Tatsache, dass vielleicht auch ein Leben mit Demenz bereichernd und sehr lehrreich für meine Familie sein kann. Ob andere Diskutanten sich dem nun anzuschließen vermögen, ist hierbei völlig unbeachtlich, da diese ihre eigene individuelle Entscheidung zu treffen haben, zumal mein Sterbewunsch und die Motive keiner kollektiven Entscheidungsfindung bedürfen. 

Mein „Sterben“ ist und bleibt individuell und als freiheitsliebender Mensch beabsichtige ich nicht, mich in den Dienst einer gattungsethisch favorisierten Sterbekultur zu stellen. 

Lutz Barth


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