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„Was nun, Herr Brysch?“

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 1.2.2010 @ 17:24 In Uncategorized | Keine Kommentare

Wie nicht anders zu erwarten, hat sich in Sachen „Rösler gegen Kusch“ auch der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zu Wort gemeldet und das geplante Vorgehen gegen den Sterbehelfer Kusch begrüßt. 

Zugleich forderte er Bundesgesundheitsminister Rösler auf, „in der FDP die Meinungsführerschaft für eine Änderung des Strafrechts zu übernehmen“. Darum komme man nicht herum.“ 

Nun – in der Tat ist das Gesetz dahingehend abzuändern resp. eine Regelung dergestalt aufzunehmen, wonach die ärztliche Assistenz beim Suizid insbesondere straffrei bleibt und im Übrigen nicht mit dem scharfen Schwert des ärztlichen Standesrechts sanktioniert wird. 

Die Mehrheit jedenfalls spricht sich nach wie vor für eine Liberalisierung aus, wie sich ganz aktuell auch in einer Online-Umfrage bei Focus ablesen lässt! (siehe dazu Focus v. 31.01.10 >>> [1] http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtsstreit-roesler-geht-gegen-sterbehelfer-kusch-vor_aid_475812.html). 

Mit dieser Umfrage wird eigentlich nur das „bestätigt“, was andere Umfragen – auch solche unter den Ärztinnen und Ärzten – zutage gefördert hat: Ein Votum für die Möglichkeit zur ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten! 

Und in diesem Sinne werbe auch ich für eine Liberalisierung, solange wir noch dürfen! Anlass zu dieser einstweilen noch ironisch gemeinten Aussage besteht insbesondere deshalb, weil zu befürchten ansteht, dass mit einer Verbotsregelung zugleich auch das Recht der freien Meinungsäußerung und der Wissenschaftsfreiheit beschnitten werden könnte. Die Koalitionsaussage im Koalitionsvertrag wird bereits stark überinterpretiert – m.E. fehl interpretiert -, da es Sinn macht, zwar die „kommerzielle Sterbehilfe“ zu verbieten, hieraus folgend aber nicht gleich den Schluss zu ziehen ist, dass auch die ärztliche Assistenz beim Suizid eines Patienten strikt zu verbieten sei.  

Wir dürfen gespannt sein, wie ein entsprechendes „Werbeverbot“ aussieht und künftig von den Gegnern der ärztlichen Suizidbeihilfe interpretiert wird. 

Der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung mag akzeptieren, dass es auch andere gut begründete Meinungen im Diskurs gibt und da wäre ein stückweit mehr Toleranz gegenüber anders Denkenden durchaus angebracht, insbesondere wenn und soweit wir mit dem Grundrechtsschutz ernst machen wollen. 

Der Gesundheitsminister hat allenfalls eine Meinungsführerschaft dahingehend zu übernehmen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt wird! 

Lutz Barth, 01.02.10


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