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„Was nun, Herr Brysch?“

Wie nicht anders zu erwarten, hat sich in Sachen „Rösler gegen Kusch“ auch der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zu Wort gemeldet und das geplante Vorgehen gegen den Sterbehelfer Kusch begrüßt. 

Zugleich forderte er Bundesgesundheitsminister Rösler auf, „in der FDP die Meinungsführerschaft für eine Änderung des Strafrechts zu übernehmen“. Darum komme man nicht herum.“ 

Nun – in der Tat ist das Gesetz dahingehend abzuändern resp. eine Regelung dergestalt aufzunehmen, wonach die ärztliche Assistenz beim Suizid insbesondere straffrei bleibt und im Übrigen nicht mit dem scharfen Schwert des ärztlichen Standesrechts sanktioniert wird. 

Die Mehrheit jedenfalls spricht sich nach wie vor für eine Liberalisierung aus, wie sich ganz aktuell auch in einer Online-Umfrage bei Focus ablesen lässt! (siehe dazu Focus v. 31.01.10 >>> http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtsstreit-roesler-geht-gegen-sterbehelfer-kusch-vor_aid_475812.html). 

Mit dieser Umfrage wird eigentlich nur das „bestätigt“, was andere Umfragen – auch solche unter den Ärztinnen und Ärzten – zutage gefördert hat: Ein Votum für die Möglichkeit zur ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten! 

Und in diesem Sinne werbe auch ich für eine Liberalisierung, solange wir noch dürfen! Anlass zu dieser einstweilen noch ironisch gemeinten Aussage besteht insbesondere deshalb, weil zu befürchten ansteht, dass mit einer Verbotsregelung zugleich auch das Recht der freien Meinungsäußerung und der Wissenschaftsfreiheit beschnitten werden könnte. Die Koalitionsaussage im Koalitionsvertrag wird bereits stark überinterpretiert – m.E. fehl interpretiert -, da es Sinn macht, zwar die „kommerzielle Sterbehilfe“ zu verbieten, hieraus folgend aber nicht gleich den Schluss zu ziehen ist, dass auch die ärztliche Assistenz beim Suizid eines Patienten strikt zu verbieten sei.  

Wir dürfen gespannt sein, wie ein entsprechendes „Werbeverbot“ aussieht und künftig von den Gegnern der ärztlichen Suizidbeihilfe interpretiert wird. 

Der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung mag akzeptieren, dass es auch andere gut begründete Meinungen im Diskurs gibt und da wäre ein stückweit mehr Toleranz gegenüber anders Denkenden durchaus angebracht, insbesondere wenn und soweit wir mit dem Grundrechtsschutz ernst machen wollen. 

Der Gesundheitsminister hat allenfalls eine Meinungsführerschaft dahingehend zu übernehmen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt wird! 

Lutz Barth, 01.02.10

Gesundheitsminister Rösler geht gegen Sterbehelfer Kusch vor

Wie wir der Berichterstattung entnehmen können,  

 

Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.02.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39896/Roesler_geht_juristisch_gegen_Sterbehelfer_Kusch_vor.htm <<< (html) 

Vgl. dazu im Übrigen auch den Beitrag im Focus v. 31.01.10 >>> http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtsstreit-roesler-geht-gegen-sterbehelfer-kusch-vor_aid_475812.html <<< mit einem Online-Voting zur Frage „Befürten Sie Sterbehilfe?“ 

 

will sich der Bundesgesundheitsminister nicht unter Verwendung seines Bildes und einer ihm zugeschriebenen Äußerung für Zwecke des Sterbehelfers Kusch instrumentalisieren lassen. Nun – ob dem so ist oder war, soll diesseits nicht bewertet werden und es dürfte wohl ganz entscheidend darauf ankommen, ob und inwieweit sich der Minister bereits zu Fragen des ärztlich assistierten Suizids geäußert hat.Hier hat Roger Kusch „Beweis angetreten“ und auf einen am 29.11.05 erschienen Artikel in der TAZ unter dem Tenor “Liberale empfangen ‘Dignitas´-Chef” verwiesen. Vgl. dazu im Übrigen die Frankfurter Rundschau vom gleichen Tage. 

Dass nunmehr offensichtlich Philipp Rösler einen Meinungswandel vollzogen hat, ist legitim. Zumindest spricht er sich deutlich gegen die aktive Sterbehilfe aus (vgl. dazu Philipp Rösler­ – klare Absage an aktive Sterbehilfe, in Ärzteblatt.de – BLOG v. 28.01.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/blogs/39866/Philipp_Roesler_-_klare_Absage_an_aktive_Sterbehilfe.htm ). 

Ob hiermit zugleich aber eine Absage an die Möglichkeit zur ärztlichen Suizidbeihilfe verbunden ist, bleibt nach wie vor eine offene Frage, zumal es unbestritten sein dürfte, dass auch die Palliativmedizin an Grenzen stößt! 

Ungeachtet dessen bleibt es aber dem Minister unbenommen, seine ureigene Gewissensentscheidung zu treffen, auch wenn diesbezüglich ein Teil der Ärzteschaft und der Bevölkerung durchaus in Grenzen eine Sterbehilfe befürworten. Die Gewissensentscheidung eines Ministers wiegt nun allerdings nicht schwer, als die einer anderen Person und insofern sollte eine aufrichtige Debatte in unserer Gesellschaft geführt werden, als sich auf „Nebenkriegsschauplätzen“ zu bewegen. 

Sofern im Übrigen Zweifel an der Kernaussage gehegt werden, darf hier auf eine Pressemitteilung des HVD – patientenverfügung.de v. 28.11.05 unter dem Link >>> http://www.patientenverfuegung.de/node/3773 <<< (html) verwiesen werden. 

Dass nunmehr der Minister seine Auffassung geändert haben dürfte, ändert wohl nichts an seiner ehemaligen Aussage.Sofern also im Diskurs hieran erinnert wird, ggf. auch unter Beifügung eines Fotos, erscheint mir denn auch nicht als so großes Problem, mit dem in der Folge die Gerichte zu beschäftigen sind, mal ganz abgesehen davon, dass Herr Rösler eine Person der Gegenwartsgeschichte ist und im Übrigen sein Bildnis dreifach unter seiner Homepage >>> http://www.philipp-roesler.de/ unter der Rubrik Medien / Pressefotos eingestellt ist. 

Sei es drum – in der Sache selbst wird freilich die Debatte weiterzuführen sein und da erscheint mir persönlich doch der Kommentar im o.a. BLOG des Ärzteblatts ein wenig verfrüht zu sein, wonach man/frau „also zuversichtlich sein (kann), dass Regierung und Bundesärztekammer sich für einen Ausbau der Palliativmedizin einsetzen werden und dass auch künftig Bestrebungen, die sich für eine Lockerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe einsetzen, nicht mit offizieller Unterstützung von Ärzteschaft und Politik rechnen können.“ 

Dass die Palliativmedizin weiter ausgebaut gehört, ist ohne Frage eine berechtigte Forderung, wenngleich diese eben nicht in Grenzfällen eine ärztliche Suizidbegleitung ausschließt!Gleichwohl werden allerdings auch Politiker – gleich im welchem Amt – nicht umhinkommen, die Gewissensentscheidung der Ärzte aber eben auch das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zu respektieren. Persönliche Nähe oder Erfahrungen mit kirchlichen Einrichtungen vermögen hieran ebenso wenig etwas zu ändern wie das christliche Menschenbild, das eben nur ein „Bild“ unter vielen ist. Abgeordnete haben sich diesbezüglich zu bescheiden und sind in erster Linie an den Grundsatz der religiösen Neutralität zu halten. 

v. L. Barth (01.02.10).

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