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- 8.5.2012: Ärztliche Suizidassistenz: „Medizinischer oder rechtsethischer Supergau?“
- 25.4.2012: Sterbehilfe-Problematik: Chance zur Debatte nutzen!
- 18.4.2012: Sterbehilfe - Ethische „Basta-Politik“ der BÄK gibt Anlass zu größter Sorge!
- 18.4.2012: Ärzte ohne Gewissen?
- 4.4.2012: Droht der Streit um die ärztliche Suizidassistenz zu eskalieren?
- 13.3.2012: Sächsische Landesärztekammer befindet sich in einem beklagenswerten Irrtum!
- 8.3.2012: Schluss mit Sonntagsreden!
- 7.3.2012: Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Mensch haben sich hohe Ziele gesteckt!
- 6.3.2012: Schwersterkrankte sollten sich nicht an der Nase herumführen lassen!
- 9.2.2012: Nicht nur „Ärzte für das Leben“ sind zur Toleranz aufgerufen! – Wider dem deutschen arztethischen Neopaternalismus!
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„Jetzt reicht mir aber der Käse“…
so eine meiner Reaktionen in hitzigen Debatten, in denen mir persönlich mal der Kragen platzt – Erziehung hin oder her.
Auch gegenwärtig bin ich an einem solchen Punkt angelangt; dies möge man/frau mir nachsehen, aber ich gestehe hier durchaus ein, dass ungeachtet der Person eines R. Kusch und seine neuerlichen Aktivitäten das Thema insgesamt zu wichtig ist, als es „nur“ an einer Person festmachen zu wollen und so manche Statements ernsthaft im Begriff sind, nachhaltig „zu nerven“.
Die Mittelmäßigkeit der Debatte setzt sich fort und nach wie vor werden fundierte Argumente vornehmlich derjenigen schmerzlich vermisst, die uns von der „Werthaltigkeit“ ihrer „Wertekultur“ zu überzeugen versuchen.
Allerorten werden Sonntagsreden gehalten und ein jeder meint, an die „Würde des Menschen“ erinnern zu müssen, obgleich doch es zunächst darum geht, überhaupt die „Würde“ und das „Selbstbestimmungsrecht“ als Verfassungsbegriffe sachgerecht zu erfassen.
Der Diskurs droht zu entgleiten und wird ganz maßgeblich durch Hobbyphilosophen bestimmt, während demgegenüber Funktionsverluste zentraler Grundrechte, nämlich das der Selbstbestimmung und der Gewissensfreiheit, zu beklagen sind: Zwei überragende Grundrechte werden sukzessive zu Grabe getragen und das selbstbestimmte Sterben wird hierzulande stigmatisiert!
Ein unsäglicher Zustand, der schnellstens zu beheben ist: Die Ärztekammern müssen ihren ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung ihrer Standesethik aufgeben. Natürlich wäre es begrüßenswert, wenn dies auf freiwilliger Basis geschieht, anderenfalls der Staat zum Handeln aufgerufen wäre.
Wir brauchen keine moderne „ethische Inquisition“ – weder durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, private Vereine oder Stiftungen!
Es steht zu befürchten an, dass im Jahre 2010 die „Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes“ nicht fortgeschrieben wird; der Wesenskern des Selbstbestimmungsrecht und dessen tragenden Achsen gehen in einer Wertedebatte verlustig und ein kleine handverlesene Elite moderner Gegenwartsethiker schickt sich an, den Patienten an seinem Lebensende zu instrumentalisieren – mehr noch, ein gesamtes Staatsvolk!
Um es auf den Punkt zu bringen: All diejenigen, die da meinen, den schwersterkrankten Patienten für ihre Ideologien instrumentalisieren zu können, leisten einer künftig im Verborgenen stattfindenden, ggf. auch gewerblichen und mit Gewinnerzielungsabsicht orientierten Sterbehilfe und einem Sterbehilfetourismus Vorschub. Der schwersterkrankte Patient sieht sich genötigt, in die Anonymität abzudriften und da darf denn auch schon mal nachgefragt werden, wie ernsthaft es den Verkündern einer ars moriendi damit ist, dass ein Sterbenskranker in „Würde“ sterben soll, wenn er zu einer Auslandsreise ohne Wiederkehr genötigt wird!?
Nein – nicht unsere europäischen Nachbarn bilden das Schlusslicht in Europa in Sachen Grundrechtsschutz und Sterbehilfe, sondern wir hierzulande und dies haben wir „ethischen Großinquisitoren“ zu verdanken, die nach meiner festen Überzeugung Botschaften verkünden, die ganz und gar unhaltbar sind und lediglich als „individuelle Gewissensentscheidungen“ zu respektieren sind.
Gebt die ärztliche Assistenz beim Suizid frei und ihr werdet sehen, dass unsere Gesellschaft ein stückweit humaner geworden ist.
Vertrauen wir alle gemeinsam auf die Integrität unsere Ärzteschaft mit ihren jeweils für sie als innerlich verpflichtend empfundenen individuellen Gewissensentscheidungen und zwar ungeachtet eines „Zwangs“ zum trügerischen (berufs- oder kammer-)ethischen Konsens!
Lutz Barth
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