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Patientenmobilität und/oder grenzüberschreitende Sterbehilfe?
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 7.1.2010 @ 18:47 In Uncategorized | Keine Kommentare
Dass hierzulande das selbstbestimmte Sterben nicht gewünscht ist, sondern vielmehr nur nach den ethischen und moralischen Grundsatzproklamationen nicht nur der Ärztekammern, sondern vornehmlich auch der Kirchen stattfinden soll, provoziert die Frage nach möglichen Alternativen, zumal die ärztliche Assistenz bei einem Suizid mit einem ethischen Stigma belegt worden ist. In der Bundesrepublik steht in absehbarer Zeit keine Änderung der antiquierten Werthaltung der verfassten Ärzteschaft und namhafter Ethiker an; vielmehr das Gegenteil ist zu befürchten, da ganz aktuell der Besinnung auf die ärztlichen Werte das Wort geredet wird und es nicht ausgeschlossen sein dürfte, dass auch das Jahr 2010 sich als ein Jahr der besonderen Botschaften erweisen wird, in dem der Geist des ehrwürdigen Hippokrates erneut beschworen wird, um so einen ethischen Paternalismus besonderer Art legitimieren zu können.
Welche Alternative hat nun der schwersterkrankte Patient, wenn und soweit er sich dazu durchgerungen hat, seinem individuellen Leid zu entfliehen, ohne dass er gehalten wäre, erst über die Leiderfahrung das hohe Gut der Freiheit kosten zu können?
Das Europarecht könnte hier einen Weg skizzieren, auch wenn ganz aktuell die EU-Gesundheitsminister sich bei ihrem Treffen in Brüssel Woche nicht auf eine gemeinsame Position bei der Richtlinie zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einigen konnten (vgl. dazu die PM v. Ulmer, Rat blockiert EU-Richtlinie zu Patientenmobilität v. 02.12.09 >>> [1] http://www.medizin-fuer-europa.de/index.php/presse/presse2009/636-rat-blockiert-eu-richtlinie-zu-patientenmobilitaet <<<).Aus der Sicht deutscher Patienten ändert dies allerdings grundsätzlich nichts, da die Krankenkassen bereits schon jetzt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im EU-Ausland übernehmen.
Bliebe also „nur“ noch zu prüfen, ob die Kassen auch die Kosten für einen im EU-Ausland beabsichtigten Suizid im Wege der ärztlichen Assistenz übernehmen.
Was spricht – so möchte ich hier nachfragen – eigentlich dagegen?
Lutz Barth
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