Auf der „Suche“ nach professionellen Sterbehelfern (?!)

Auch im rechten jungen Jahr wird der folgenschwere Irrtum aufrechterhalten, wonach sich die Palliativmedizin und die aktive Sterbehilfe gleichsam ausschließen. Dies lässt sich unschwer an dem aktuellen Statement des Präsidenten der BÄK ablesen (Quelle: BÄK, Hoppe: Mehr Palliativmedizin statt aktive Sterbehilfe >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.7963.7964 <<<) 

Diesbezüglich ist nach wie vor Aufklärungsarbeit bei der Ärzteschaft zu leisten, denn es gibt eben auch schwersterkrankte Menschen, die unheilbar krank sind, deren Schmerzen wirksam bekämpft und deren Sorgen ernst genommen werden, aber dennoch die letzten Tage ihres Lebens als nicht lebenswert erleben und demzufolge dem Leben entfliehen wollen. 

Der Patient hat nicht nur “Recht” auf einen würdigen Tod, sondern insbesondere auch keine Pflicht zum Leben und sofern er sich aus dem “Leben” verabschieden will, hierzu aber aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, bleibt es dabei, dass in der ärztlichen Assistenz beim Suizid ein Akt höchster Humanität erblickt werden kann. 

Dass dieser Akt der Humanität allerdings am Widerstand der verfassten Ärzteschaft und ihrer Funktionäre scheitert, ist ein Beleg dafür, dass der ethische Paternalismus bei weitem nicht überwunden ist. 

Letztlich bleibt nur noch der Sterbetourismus als ein möglicher Ausweg und da muss jede “Fahrt ins Ausland ohne Wiederkehr” als eine stumme Anklage derjenigen Patienten gelten, denen hierzulande ein humanes Sterben versagt bleibt, obgleich sie sich einen “schnellen Tod” wünschen. 

Andererseits stellt die Ärzteschaft durchaus Richtung weisend fest, dass die Sterbebegleitung nicht ausschließlich eine ärztliche Aufgabe ist.Zu fragen also ist, wer neben den üblichen Professionellen hier noch Beistand zu leisten in der Lage wäre? 

Ohne Frage käme hier etwa die Berufsgruppe der Pharmakologen (hier ggf. die Apotheker) aufgrund ihrer besonderen Fachkunde in Betracht, die nach einer zuvor eingeholten ärztlichen Expertise sich ggf. zur pharmakologischen Assistenz bei einem freien Suizid bereit erklären würden. Hierüber nachzudenken lohnt sich insofern, weil über kurz oder lang nicht damit gerechnet werden kann, dass der Widerstand der verfassten Ärzteschaft gegen eine Assistenz beim freien Suizid aufgegeben wird. Dies mag bedauert werden, insbesondere in Kenntnis des fundamentalen Rechtsirrtums darüber, dass die Ärztekammern und freilich die BÄK als privatrechtlich organisierter Verein immer noch meinen, als seien die Ärztinnen und Ärzte an ihre „ethischen Weisungen“ gebunden, so dass in der Folge nach Alternativen zu suchen ist. 

Lutz Barth

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