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Archive für 1.12.2009

Zur Glaubwürdigkeit der Palliativmedizin!

Diese Frage gewinnt in der Diskussion um die Legitimität der ärztlichen Suizidbeihilfe hierzulande eine immer größer werdende Bedeutung. 

Wir haben auf unserem Internetportal IQB auf einen Bericht im Ärzteblatt vom 23.11.09 verwiesen, in dem u.a. darüber berichtet wurde, dass der Präsident der Europäischen Vereinigung für Palliativmedizin (EAPC), Lukas Radbruch, davor gewarnt hat, die aktive Sterbehilfe mit der Palliativmedizin zu vermischen. Dem Bericht zufolge hat sich eine Gruppe belgischer Ärzte dafür ausgesprochen, die aktive Sterbehilfe in die palliativmedizinische Versorgung schwersterkrankter Patienten integrieren zu wollen (vgl. dazu Ärzteblatt.de v. 23.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39043/Palliativmediziner_Aktive_Sterbehilfe_und_Palliativmedizin_nicht_vermischen.htm <<<) 

Nach Auffassung v. Radbruch drohe damit diesem Zweig der Medizin ein großer Glaubwürdigkeitsverlust.  

Ob dem tatsächlich so ist, sollte allerdings zur Diskussion gestellt werden. Ungeachtet der Tatsache, dass hiermit eine Definitionsfrage aufgeworfen ist, die nach diesseitigem Verständnis keine unübersteigbaren Hürden errichtet, könnte mit dem Angebot der aktiven Sterbehilfe im Sinne der ärztlichen Begleitung beim freien Suizid genau das Gegenteil eintreten. Der zeitweilig aufgekeimte und sich in den Köpfen mancher Palliativmediziner festsetzende ethische Paternalismus könnte mit einem klaren Bekenntnis auch zu den Grenzen (!) palliativmedizinischer Bemühungen eine gewisse Entschärfung erfahren; dies könnte ein stückweit zur Glaubwürdigkeit auch der Palliativmedizin beizutragen, die leider durch einige Botschaften die Qualität einer „Religion“ anzunehmen droht. 

Nicht nur die kurative Medizin, sondern auch die Palliativmedizin erfährt unmittelbar ihre Grenzen aus dem unabänderlichen Geschehensablauf, zu dem nun auch die Erkenntnis zu zählen ist, dass trotz beachtlicher Erfolge etwa die Schmerzmedikation nicht mehr die Wirkung zeitigt, die man/frau ihr gerne beimessen würde. Hierin ist kein „Versagen“ zu erblicken, sondern schlicht die Erkenntnis, dass auch der Schwersterkrankte mit seinem physischen oder psychischen Leiden nicht immer „voll beherrschbar ist“ und es Situationen gibt (wohl zwischen 3 und 5%), in denen auch die Palliativmedizin nicht mehr zu helfen vermag – mal abgesehen von der „finalen Sedierung“, deren Stoßrichtung allerdings nicht immer klar zu sein scheint (m.E. sollte der Akzent im Rahmen der Sterbehilfe auf die Finalität gesetzt werden). 

Eine auf die „Finalität“ gerichtete Sedierung kommt allerdings in seinen Folgen dem psychischen Tod nicht nur nahe, sondern hat diesen „künstlich“ qua Medikation ganz aktiv (!) herbeigeführt, so dass ein Entrinnen aus diesem „Tod“ nur dann möglich ist, wenn und soweit die finale Sedierung auf ein Maß reduziert wird, in dem das Bewusstsein wieder erlangt wird. Sofern dies allerdings der Patient nicht wünscht und es seinem Willen entspricht, dauerhaft sediert zu werden, weil ihm etwa die Schmerzen unerträglich geworden sind, sollte es gerade in die Kunst der Palliativmedizin gestellt sein, eine solche Sedierung qua Medikation einzuleiten. Der „psychische Tod“ wäre dann eingetreten, dem zu folgen der „physische Tod“ nur noch eine logische Konsequenz zu sein scheint und, was besonders entscheidend sein dürfte, diese Folge durchaus der autonomen Entscheidung überantwortet ist und demzufolge von ihm selbstbestimmt getroffen werden kann. Der schwersterkrankte Patient trifft individuell eine Präferenzentscheidung, in dem er dem psychischen den organischen Tod nachfolgen lassen möchte und dies zu akzeptieren, wäre ein großer Fortschritt in der palliativmedizinischen Ethik. In diesem hier dargelegten Sinne wäre es dann auch in der Tat sehr hilfreich, wenn darauf hingewiesen wird, dass Sterbende nicht (!) verhungern oder verdursten! Das diesbezügliche Ängste der Ärzte und Pflegenden immer noch den Diskurs beeinflussen, ist eigentlich rational nicht nachvollziehbar und lässt auf beachtliche Informationsdefizite schließen. Diese Lücken zu schließen könnte derzeit ein vordringliches Anliegen zu sein, anstatt darüber zu philosophieren, ob der patientenautonome Wille den Hospizgedanken oder die palliativmedizinischen Forschungsbemühungen zu zerstören drohe. Einer auf diesen Fokus zentrierten Debatte haftet etwas Zynisches an, die nicht mehr dadurch überspielt werden kann, in dem sich eine im Kern bedenkliche Gesinnungsethik als wahrhaftige Tugendethik präsentiert und so letztlich zur Instrumentalisierung der Schwersterkrankten beiträgt. 

Es ist nicht die Sache der Ethiker, über die Beendigung unseres individuelles Leids zu entscheiden, sondern uns einen Weg zu skizzieren, der nicht durch ein gebetsmühlenartiges Wiederholen eines vermeintlichen und unsäglich behaupteten Widerspruchs zwischen der Autonomie und des Hospizgedankens und palliativmedizinischer Betreuung versperrt bleibt. Eine Palliativmedizin, die den Schwersterkrankten einen letzten Gang erschwert, erweist sich dann in letzter Konsequenz als unmoralisch, wird doch die Kollektivmoral über die individuelle Werthaltung des Sterbenden erhöht, der noch zur letzten Entscheidung fähig ist (oder diesbezüglich in einer Patientenverfügung Vorsorge getroffen hat). Das Selbstbestimmungsrecht ist bis in Mark hinein nicht nur erschüttert, sondern gleichsam durch eine wie auch immer definierte Kultur eines vermeintlich guten Sterbens versenkt worden, so dass nun wahrlich nichts mehr vom Wesensgehalt eben dieses Rechts auf Selbstbestimmung übrig bleibt. 

In diesem Sinne könnte es Sinn machen, dass die Palliativmedizin sich als Disziplin jedenfalls nicht einer ärztlichen Assistenz beim Suizid verschließt und hierbei mit „Ritualen“ bricht, die ganz überwiegend dem Arztethos geschuldet sind und überwiegend darin erblickt werden können, fleißig am Mythos des fürsorgenden Arztes festzuhalten und hierbei peinlich genau darauf zu achten, dass das ärztliche Selbstbildnis nicht von Querdenkern zur Diskussion gestellt wird. Es könnte hilfreich sein, gelegentlich den Arztkittel zu „lüften“, damit endlich der Mief eine jahrhundert alter ärztlicher Standesethik entweichen kann, um so sich letztlich auch für ein modernes Grundrechtsverständnis öffnen zu können. Es liegt jedenfalls nicht im Interesse Sterbenskranker, an einem „Selbstbildnis“ festzuhalten, dass zwar vereinzelt heroisch anmuten mag und gelegentlich auch mit besonderen Ehren und Weihen bedacht wird, gleichwohl aber dazu beiträgt, dass der Tod weiter tabuisiert wird, den zu sterben mancher Patient bereit ist und zwar in voller Verantwortung für und vor sich selbst! 

Von daher kann und muss nach diesseitiger Auffassung auch die Palliativmedizin den Rubikon überschreiten und sich nicht von vornherein einer Debatte verschließen, in der mit guten Argumenten für eine ärztliche Suizidbegleitung aufgewartet wird. „Recht“ ist durchaus mehr, als die Summe der ethischen Botschaften, die nicht selten daraus bestehen, moralische Sollensmaßstäbe zu generieren, die aber gemessen an der hohen Bedeutung der Selbstbestimmung eben keinen moralischen Konsens erfordern. Dies bisher nicht in dieser Eindeutigkeit erkannt zu haben, ist ein großes Dilemmata vermeintlich herrschaftsfreier Diskursethik über das Sterben in einer vorgeblich humanen Gesellschaft, in der zuweilen der Versuch unternommen wird, den Schwersterkrankten und Sterbenden ein Opfer besonderer Art abzuringen: der Patient soll unter Aufgabe seiner wohlverstandenen Freiheit willen sich in den Dienst der palliativmedizinischen Forschung stellen, in der es erklärtermaßen zuvörderst darum gehen soll, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern. So gesehen wird der Sterbende zum begehrten Objekt durchaus legitimer Forschungsbemühungen und –interessen, bei dem die Wahrung seiner Würde nur ein vorgeschobenes Argument zu sein scheint, die zudem auch noch mit schön gesetzten Worten in einer im Entwurf und der Diskussion befindlichen Charta phantasievoll entfaltet werden soll. Ein vom Patienten gewünschter „schneller Tod“ passt freilich nicht in das Szenario einer wie auch immer gearteten ars moriendi, denn der Sterbende würde dann „nur“ eine Rolle wahrnehmen, die zumindest zeitlich befristet wäre und da mag es durchaus hilfreich sein, die Forderung nach einem ärztlich begleiteten Suizid als moralisch verwerflich zu diskreditieren und sich dabei auf ein Argument zurückzuziehen, das zu diskutieren kaum möglich ist: die spezifisch deutsche Euthanasie-Vergangenheit. 

Diejenigen im Diskurs, die diesem Argument nicht die gewünschte Bedeutung beizumessen in der Lage sind, müssen so als „verdächtig“ erscheinen und gehören wie selbstverständlich an den öffentlich begleitenden Pranger gestellt. Jedweder Diskussionsversuch wird im Keime erstickt, gilt es doch, dass deutsche Erbe anzutreten und derjenige, der es in einer brisanten Wertedebatte wagt, das „Erbe auszuschlagen“, wird so schnell zum Namensvetter eines „Dr. Tod“ erklärt.  

Nun – in einer akademischen Debatte wird man/frau diese Vorwürfe mit einiger Gelassenheit ertragen können, während demgegenüber aber der Schwersterkrankte wohl kaum geneigt ist, einem moralischen Appell mit Hinweis auf die deutsche Euthanasie-Vergangenheit dergestalt Folge zu leisten, in dem er sich wider seines eigenen Willens zum „Leid-Tragen“ entscheiden wird, um so den Moralvorstellungen einiger Sendboten einer Wertekultur gerecht werden zu können – gepaart mit der in Aussicht gestellten Hoffnung, auf diesem Wege überhaupt erst das hohe Gut der Freiheit kosten zu können. 

Lutz Barth

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