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Macht die Tür auf!
Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 5.11.2009 @ 09:59 In Uncategorized | Keine Kommentare
SELBSTTÖTUNG / Die Schweiz will den Sterbetourismus eindämmen. Und lässt zu viele Möglichkeiten offen
Macht die Tür zu!
Es geht darum, das Sterben zu gestalten. Aber es darf nie herbeigeführt werden.
v. Wolfgang Thielmann
Quelle: Rheinischer Merkur v. 05.11.09 >>> [1] http://www.merkur.de/2009_45_polkom_selbsttoetung.38233.0.html?&no_cache=1 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 05.11.09):
W. Thielmann begrüßt in seinem Kurzbeitrag erkennbar die Tatsache, dass in Deutschland eine Liberalisierung der Sterbehilfe abgewehrt worden sei. Nun – auch ein Herrn Thielmann wird sich die Frage stellen müssen, ob es dauerhaft hierzulande hinzunehmen ist, dass ein ethisches und moralisches Bollwerk gegen das selbstbestimmte Sterben errichtet wird.
Es wird zunehmend unerträglicher, wie ein Grundrecht durch pseudowissenschaftliche Botschaften einiger Medizinethiker „zu Grabe getragen“ wird und so als „Nebeneffekt“ Ängste und Furcht auch in der öffentlichen Berichterstattung geschürt werden.
Das selbstbestimmte Sterben wird schlicht verhindert und eine hierauf gerichtete Ethik ist nichts anderes als eine Gesinnungsethik, in der sich erhebliche Defizite nicht nur von der Verfassungsdogmatik offenbart, sondern zugleich auch eine Werthaltung, die zunehmend um der Mission willen einen absoluten Wahrheitsanspruch reklamiert und so zu einer „Ersatzreligion“ erhoben wird.
Was bleibt?
„Neue“ Ethiker braucht das Land, um so der sich schleichend „konstituierenden herrschenden Lehre“ Paroli bieten zu können und mit Verlaub – es bedarf auch einer vitalen Diskussion, in der sich die Verfassungsjuristen nachhaltiger als bisher zu Wort melden, denn wir diskutieren mit der „Ethik als Wissenschaft“ über ganz zentrale Fragen des Grundrechtsschutzes und da könnte es mehr als hilfreich sein, verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten bei denjenigen in Erinnerung zu rufen, die im Begriff sind, dass Sterben für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Die Bemühungen um den Ausbau der Palliativmedizin sind nachhaltig zu begrüßen, aber doch nicht um den Preis, dass der sterbewillige Patient sich in den Dienst des weiteren Ausbaus der Palliativmedizin zu stellen hat. Der Patient im „Dienste der Ethik und der Visionen so mancher Ethikfürsten“ wird so zum „Objekt“ degradiert und spätestens hier dürfte sich dann die Spreu vom Weizen trennen: die Würde der Patienten wird kunst- und phantasievoll bemüht, ohne hierbei allerdings zu erkennen, dass gerade mit dem behaupteten Widerspruch der Palliativmedizin vs. Sterbehilfe dieselbe beeinträchtigt wird.
„Macht die Tür auf“, so möge man/frau den Gegnern einer Liberalisierung der Sterbehilfemöglichkeiten zurufen, zumal hierbei es nicht ganz unwesentlich ist, dass dies dem Wunsche des Volkes entspricht. Es erscheint mir genauso unerträglich zu sein, dass einige wenige Ethiker glauben, sich über den Willen des Volkes hinwegsetzen zu können und den Wunsch nach einer Liberalisierung beharrlich negieren – mehr noch, ihn für absurd zu erklären, da doch letztlich der Patient in den letzten Stunden seines Lebens nicht mehr mündig sein möchte und ganz auf den Fürsorgeanspruch der Ärzteschaft zu setzen gedenkt.
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