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Ärztliche Assistenz beim Suizid – ein humanes Gebot!

Dieser Eintrag stammt von Moderator Am 2.11.2009 @ 09:29 In Uncategorized | Keine Kommentare

Für mich besteht kein Zweifel, dass die ärztliche Assistenz beim Suizid (freilich bei bestimmten Fallkonstellationen) ein humanes und ethisch zu akzeptierendes Gebot ist, dass nicht dadurch seine Bedeutung verliert, in dem vielfach in der Debatte auf den vermeintlichen Widerspruch zur Palliativmedizin und Hospizbewegung hingewiesen wird. Einen solch behaupteten Widerspruch gibt es nicht und ich würde sogar noch ein stückweit weiter gehen, dass mit einer solch verqueren Argumentation die Ethik und leider auch die Hospizbewegung im Begriff sind, den sterbewilligen Patienten für ihre “Ideen” zu instrumentalisieren. Patienten müssen nicht um einer Hosipidee willen ihre Leid annehmen, sondern dürfen durchaus einen “schnellen” und hoffentlich angenehmen Tod vorziehen und noch weniger “sterben wir dem Herrn”. Das Selbstbestimmungsrecht reicht weiter, als uns die Sendboten einer guten Sterbekultur zubilligen wollen, zumal es nicht (!) zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt. Aber diese Annahme ist ohnehin nur spekulativer Natur, da immerhin sich mehr als 1/3 der Ärzteschaft vorstellen könnte, dass die Regelungen liberaler abgefasst werden.

Dies wird allerdings durch das ethische Bollwerk, errichtet durch die BÄK und anderen namhaften Organisationen und Institutionen, zu verhindern versucht und dies muss uns allen Furcht und Angst bereiten.

Ich halte es für unsäglich, nach den Bedingungen und ethischen Botschaften etwa der BÄK oder Deutschen Hospiz Stiftung mein ureigenes Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen zu dürfen, obgleich unsere Verfassung ein Mehr verbürgt!

Es käme ja schließlich auch keiner auf die Idee, bestimmte Lehrbriefe der katholischen Kirche in einem säkularen Verfassungsstaat zu verbieten oder etwa auf die Deutsche Hospiz Stiftung einzuwirken, den Versuch mit untauglichen Argumenten zu unterlassen, auf das Selbstbestimmungsrecht der Bundesbürgerinnen und Bürger einzuwirken.

Diesbezüglich könnte es Sinn machen, sich den Thesen und Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentages zu erinnern.
Eine gute Übersicht über den Meinungsstand findet sich auf der Webseite der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland unter dem nachfolgenden Link >>> [1] http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterbehilfe-debatte_juristentag-sterbehilfe-24-09-06.html <<< (html)

Es bedarf keiner großen Propheterie, dass neben der BÄK zugleich auch die Deutsche Hospiz Stiftung zu den Kritikern der Beschlüsse des DJT und dem Grundsatzreferat des Bonner Strafrechtlers Th. Verrel zählten. Dies hindert allerdings nicht, die Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid erneut auf die Agenda zu setzen, zumal seinerzeit bereits die Argumente sowohl der BÄK als auch der Deutschen Hospiz Stiftung nicht zu überzeugen vermochten. Dies war und ist ganz maßgeblich der Verkennung vom Grund und der Reichweite des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechtes geschuldet und da ganz aktuell zunächst „nur“ über ein Kommerzialisierungsverbot diskutiert wird, steht gleichwohl zu befürchten an, dass insgesamt die Sterbehilfe weiter tabuisiert und ggf. mit weiteren Sanktionen belegt werden soll.

Es bleibt zu hoffen, dass nach 60 Jahren Grundgesetz unsere Bürgerinnen und Bürger nicht darauf angewiesen sind, dass unsere fortschrittlichen europäischen Nachbarn ihre „Grenzen“ offen lassen und so uns weiterhin die Möglichkeit zum selbstbestimmten Sterben eröffnen.

Nachdenklich muss insbesondere stimmen, wenn der Geschäftführer der Deutschen Hospiz Stiftung meint, dass allen Machenschaften mit der Not von lebensmüden Menschen … ein Riegel vorgeschoben werden (müsse)
(Quelle: beck aktuell >>> [2] http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=291412&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10 )

Was im Einzelnen hierunter zu verstehen ist, bleibt zunächst eine noch offene Frage. Vielleicht denkt man/frau bereits darüber nach, den kritischen Diskurs durch Denk- und Sprachverbote zu unterbinden; dies könnte ja insofern Sinn machen, weil renommierte Wissenschaftler sich des Problems angenommen haben und insofern aus wissenschaftlicher Perspektive mit guten Argumenten dafür eintreten, die ärztliche Assistenz beim Suizid zu liberalisieren – auch ein Aspekt, der unter die „Machenschaften“ zu subsumieren wäre?

Dass die ärztliche Assistenz beim Suizid hierzulande weiterhin mit einem Tabu belegt werden soll, ist mehr als ärgerlich und da scheint es angeraten zu sein, konsequenter als bisher für die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid zu werben! Es wird den konservativen Kräften in unserem Lande wohl kaum gelingen, dass künftig das Eintreten für einen gebotenen Grundrechtsschutz unter „Strafe“ gestellt wird oder den Befürwortern einer ausgewogenen Regelung die „öffentliche Plattform“ genommen wird.

Lutz Barth


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-09-06.html

[2] http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=291412&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=291412&docClass=NEWS&site=
Beck%20Aktuell&from=HP.10

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