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Archive für November 2009
„Sterbebegleitende Medizin um jeden Preis“
19.11.2009 von Moderator.
– so könnte die Überschriftenzeile für einen Kommentar lauten, in dem gerügt wird, dass Schwersterkrankten ein Akt der Humanität versagt bleibt.
Auch in Frankreich scheint es um das Selbstbestimmungsrecht der Schwersterkrankten nicht gut bestellt, wenn sie ihrem Leiden entfliehen wollen, dass sie für sich als unerträglich empfinden. Heute berät die Nationalversammlung über das Gesetz zur Sterbehilfe und es ist wohl nicht damit zu rechnen, dass liberale Regelungen zur Sterbehilfe auf den Weg gebracht werden. So können die Franzosen – wie wir Deutsche im Übrigen auch – nur darauf hoffen, dass unsere europäischen Nachbarländer, in denen die Sterbehilfe legalisiert ist, ihre „Grenzen offen lassen“. Der Sterbe-Tourismus verbleibt dann nur noch als letzte Option, mit dem dann die Fahrkarte ins Jenseits eingelöst werden kann – keine gute Aussichten für ein selbstbestimmtes Sterben schwersterkrankter Patienten, für die sich die Palliativmedizin nur noch als „Opium“ erweist und der Patient zum ewigen Sterben verbannt ist, um so den palliativmedizinischen Fortschritt und Ausbau nicht zu behindern.
Die Ignoranz gegenüber dem letzten Willen von Schwersterkrankten wird auch hierzulande unerträglicher und die zähe Debatte hierüber dokumentiert eigentlich nur, dass eine Enttabuisierung im Kern nicht beabsichtigt ist. Heerscharen von Ethikern befinden sich auf einer Mission, die einem Kreuzzug gleichkommt und bei dem es vordergründig darum geht, vermeintlich höhere sittliche Werte zu bewahren und gegenüber Andersdenkenden konsequent durchzusetzen, die nun aber nicht wenige sind! Rund Dreiviertel der Franzosen sind für aktive Sterbehilfe; auch die hierzulande durchgeführten Umfragen sprechen eine deutliche Sprache, mal ganz davon abgesehen, dass sich auch die Ärzteschaft (mehr als 1/3) jedenfalls in anonymen Befragungen für liberalere Regelungen ausspricht.
Dass dieses nicht geschieht, ist letztlich einem Bollwerk verstaubter Moral- und Ethikvorstellungen geschuldet, mit denen nicht wenige in unserer Gesellschaft glauben, uns beglücken zu müssen und da wohl die Mehrheit für ein selbstbestimmtes Sterben votiert, übt eine Minderheit einen gesinnungsethisch motivierten Zwang auf die breite Mehrheit der Bevölkerung aus, die dann kurzerhand für den Fall ihrer Unbelehrbarkeit für „psychisch krank“ oder zu „Engel des Todes“ erklärt werden.
Wir sterben nicht dem „Herrn“ und noch weniger den Ethikern, die da glauben, uns einen Königweg in die wahre Freiheit bereitet zu haben, auf dem das „Leiden“ uns erst zu wahren Größe reifen lässt – mehr noch, dass erst durch Leiden das hohe Gut der Freiheit gekostet werden kann. Die Palliativmedizin und eine hierauf sich spezialisierende Ethik erscheint mir persönlich gut beraten zu sein, sich von einer Verklärung ihrer eigenen, ohne Frage aber im Übrigen notwendigen, Wissenschaft zu verabschieden, denn der derzeit vielerorts beschrittene Irrweg führt in eine Instrumentalisierung der Schwersterkrankten, die in der Debatte zur „kleinen Münze“ – also letztlich verobjektiviert – geschlagen werden!
Lutz Barth
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Macht die Tür auf!
5.11.2009 von Moderator.
SELBSTTÖTUNG / Die Schweiz will den Sterbetourismus eindämmen. Und lässt zu viele Möglichkeiten offen
Macht die Tür zu!
Es geht darum, das Sterben zu gestalten. Aber es darf nie herbeigeführt werden.
v. Wolfgang Thielmann
Quelle: Rheinischer Merkur v. 05.11.09 >>> http://www.merkur.de/2009_45_polkom_selbsttoetung.38233.0.html?&no_cache=1 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 05.11.09):
W. Thielmann begrüßt in seinem Kurzbeitrag erkennbar die Tatsache, dass in Deutschland eine Liberalisierung der Sterbehilfe abgewehrt worden sei. Nun – auch ein Herrn Thielmann wird sich die Frage stellen müssen, ob es dauerhaft hierzulande hinzunehmen ist, dass ein ethisches und moralisches Bollwerk gegen das selbstbestimmte Sterben errichtet wird.
Es wird zunehmend unerträglicher, wie ein Grundrecht durch pseudowissenschaftliche Botschaften einiger Medizinethiker „zu Grabe getragen“ wird und so als „Nebeneffekt“ Ängste und Furcht auch in der öffentlichen Berichterstattung geschürt werden.
Das selbstbestimmte Sterben wird schlicht verhindert und eine hierauf gerichtete Ethik ist nichts anderes als eine Gesinnungsethik, in der sich erhebliche Defizite nicht nur von der Verfassungsdogmatik offenbart, sondern zugleich auch eine Werthaltung, die zunehmend um der Mission willen einen absoluten Wahrheitsanspruch reklamiert und so zu einer „Ersatzreligion“ erhoben wird.
Was bleibt?
„Neue“ Ethiker braucht das Land, um so der sich schleichend „konstituierenden herrschenden Lehre“ Paroli bieten zu können und mit Verlaub – es bedarf auch einer vitalen Diskussion, in der sich die Verfassungsjuristen nachhaltiger als bisher zu Wort melden, denn wir diskutieren mit der „Ethik als Wissenschaft“ über ganz zentrale Fragen des Grundrechtsschutzes und da könnte es mehr als hilfreich sein, verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten bei denjenigen in Erinnerung zu rufen, die im Begriff sind, dass Sterben für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Die Bemühungen um den Ausbau der Palliativmedizin sind nachhaltig zu begrüßen, aber doch nicht um den Preis, dass der sterbewillige Patient sich in den Dienst des weiteren Ausbaus der Palliativmedizin zu stellen hat. Der Patient im „Dienste der Ethik und der Visionen so mancher Ethikfürsten“ wird so zum „Objekt“ degradiert und spätestens hier dürfte sich dann die Spreu vom Weizen trennen: die Würde der Patienten wird kunst- und phantasievoll bemüht, ohne hierbei allerdings zu erkennen, dass gerade mit dem behaupteten Widerspruch der Palliativmedizin vs. Sterbehilfe dieselbe beeinträchtigt wird.
„Macht die Tür auf“, so möge man/frau den Gegnern einer Liberalisierung der Sterbehilfemöglichkeiten zurufen, zumal hierbei es nicht ganz unwesentlich ist, dass dies dem Wunsche des Volkes entspricht. Es erscheint mir genauso unerträglich zu sein, dass einige wenige Ethiker glauben, sich über den Willen des Volkes hinwegsetzen zu können und den Wunsch nach einer Liberalisierung beharrlich negieren – mehr noch, ihn für absurd zu erklären, da doch letztlich der Patient in den letzten Stunden seines Lebens nicht mehr mündig sein möchte und ganz auf den Fürsorgeanspruch der Ärzteschaft zu setzen gedenkt.
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Ärztliche Assistenz beim Suizid – ein humanes Gebot!
2.11.2009 von Moderator.
Für mich besteht kein Zweifel, dass die ärztliche Assistenz beim Suizid (freilich bei bestimmten Fallkonstellationen) ein humanes und ethisch zu akzeptierendes Gebot ist, dass nicht dadurch seine Bedeutung verliert, in dem vielfach in der Debatte auf den vermeintlichen Widerspruch zur Palliativmedizin und Hospizbewegung hingewiesen wird. Einen solch behaupteten Widerspruch gibt es nicht und ich würde sogar noch ein stückweit weiter gehen, dass mit einer solch verqueren Argumentation die Ethik und leider auch die Hospizbewegung im Begriff sind, den sterbewilligen Patienten für ihre “Ideen” zu instrumentalisieren. Patienten müssen nicht um einer Hosipidee willen ihre Leid annehmen, sondern dürfen durchaus einen “schnellen” und hoffentlich angenehmen Tod vorziehen und noch weniger “sterben wir dem Herrn”. Das Selbstbestimmungsrecht reicht weiter, als uns die Sendboten einer guten Sterbekultur zubilligen wollen, zumal es nicht (!) zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt. Aber diese Annahme ist ohnehin nur spekulativer Natur, da immerhin sich mehr als 1/3 der Ärzteschaft vorstellen könnte, dass die Regelungen liberaler abgefasst werden.
Dies wird allerdings durch das ethische Bollwerk, errichtet durch die BÄK und anderen namhaften Organisationen und Institutionen, zu verhindern versucht und dies muss uns allen Furcht und Angst bereiten.
Ich halte es für unsäglich, nach den Bedingungen und ethischen Botschaften etwa der BÄK oder Deutschen Hospiz Stiftung mein ureigenes Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen zu dürfen, obgleich unsere Verfassung ein Mehr verbürgt!
Es käme ja schließlich auch keiner auf die Idee, bestimmte Lehrbriefe der katholischen Kirche in einem säkularen Verfassungsstaat zu verbieten oder etwa auf die Deutsche Hospiz Stiftung einzuwirken, den Versuch mit untauglichen Argumenten zu unterlassen, auf das Selbstbestimmungsrecht der Bundesbürgerinnen und Bürger einzuwirken.
Diesbezüglich könnte es Sinn machen, sich den Thesen und Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentages zu erinnern.
Eine gute Übersicht über den Meinungsstand findet sich auf der Webseite der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterbehilfe-debatte_juristentag-sterbehilfe-24-09-06.html <<< (html)
Es bedarf keiner großen Propheterie, dass neben der BÄK zugleich auch die Deutsche Hospiz Stiftung zu den Kritikern der Beschlüsse des DJT und dem Grundsatzreferat des Bonner Strafrechtlers Th. Verrel zählten. Dies hindert allerdings nicht, die Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid erneut auf die Agenda zu setzen, zumal seinerzeit bereits die Argumente sowohl der BÄK als auch der Deutschen Hospiz Stiftung nicht zu überzeugen vermochten. Dies war und ist ganz maßgeblich der Verkennung vom Grund und der Reichweite des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechtes geschuldet und da ganz aktuell zunächst „nur“ über ein Kommerzialisierungsverbot diskutiert wird, steht gleichwohl zu befürchten an, dass insgesamt die Sterbehilfe weiter tabuisiert und ggf. mit weiteren Sanktionen belegt werden soll.
Es bleibt zu hoffen, dass nach 60 Jahren Grundgesetz unsere Bürgerinnen und Bürger nicht darauf angewiesen sind, dass unsere fortschrittlichen europäischen Nachbarn ihre „Grenzen“ offen lassen und so uns weiterhin die Möglichkeit zum selbstbestimmten Sterben eröffnen.
Nachdenklich muss insbesondere stimmen, wenn der Geschäftführer der Deutschen Hospiz Stiftung meint, dass allen Machenschaften mit der Not von lebensmüden Menschen … ein Riegel vorgeschoben werden (müsse)
(Quelle: beck aktuell >>> http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=291412&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10 )
Was im Einzelnen hierunter zu verstehen ist, bleibt zunächst eine noch offene Frage. Vielleicht denkt man/frau bereits darüber nach, den kritischen Diskurs durch Denk- und Sprachverbote zu unterbinden; dies könnte ja insofern Sinn machen, weil renommierte Wissenschaftler sich des Problems angenommen haben und insofern aus wissenschaftlicher Perspektive mit guten Argumenten dafür eintreten, die ärztliche Assistenz beim Suizid zu liberalisieren – auch ein Aspekt, der unter die „Machenschaften“ zu subsumieren wäre?
Dass die ärztliche Assistenz beim Suizid hierzulande weiterhin mit einem Tabu belegt werden soll, ist mehr als ärgerlich und da scheint es angeraten zu sein, konsequenter als bisher für die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid zu werben! Es wird den konservativen Kräften in unserem Lande wohl kaum gelingen, dass künftig das Eintreten für einen gebotenen Grundrechtsschutz unter „Strafe“ gestellt wird oder den Befürwortern einer ausgewogenen Regelung die „öffentliche Plattform“ genommen wird.
Lutz Barth
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