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Archive für 24.10.2009
Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben gerät in den Fokus von Stefan Rehder
24.10.2009 von Moderator.
In seinem Statement zum geplanten Verbot der organisierten Sterbehilfe beklagt S. Rehder einen Mangel an Klarheit (Quelle: Die Tagespost >>> http://www.die-tagespost.de/2008/index.php?option=com_content&task=view&id=100052484&Itemid=1 <<<). „Klarheit“ meint hier wohl in erster Linie ein striktes Verbot und zwar über den Kommerzialisierungsgedanken der Sterbehilfe hinaus. Insofern zeigt sich Rehder aus seiner Perspektive heraus unzufrieden, wenn er auf das Statement von W. Bosbach (CDU) verweist: „Wir unterscheiden sehr genau – zwischen Organisationen, die sich um Menschen aus humanitären Gründen kümmern und um Geschäftemacherei, die aus Profitgier erfolgt.“ (Quelle: Die Tagespost, aaO.).
Rehders Anmerkung hierzu lässt denn auch erahnen, was er zu fordern gedenkt: „Wo Organisationen wie die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ oder „Dignitate“, ein Ableger, der in der Schweiz gegründeten Organisation „Dignitas“ einsortiert werden müssen, sagt er nicht. Einen Riegel, mit dem sich die im Wachsen befindliche organisierte Suizidhilfe aufhalten ließe, so viel scheint indes klar, hat Schwarz-Gelb mit dieser Einigung jedenfalls noch nicht geschmiedet.“
Mit Verlaub – wo sollten denn die „Organisationen“ einsortiert werden?
Nach diesseitiger Einschätzung in die Reihe derjenigen, die vehement für eine konsequente Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts eintreten und daher das Engagement mehr als lobenswert ist.
In der Tat müssen wir auf der Hut sein, dass nicht im Eifer des Kulturkampfes um vermeintlich höhere ethische und moralische Werte, die sich überwiegend aus dem Buch der Bücher speisen, zentrale Verfassungswerte dauerhaft versenkt werden, in dem die Lobbyisten einer konservativen Wertekultur dazu übergehen, über das Strafrecht Befürworter der Suizidbeihilfe – zumal solche durch die Ärzteschaft – zu kriminalisieren und da erscheint es mir persönlich hohe Zeit zu sein, dass auch Juristen sich deutlich zum Patientenverfügungsgesetz bekennen und in diesem Gesetz einen „Meilenstein“ erblicken, was allerdings S. Rehder in seinem Kurzbeitrag glaubt, rügen zu müssen.
In einer säkularen Gesellschaft „sterben wir nicht dem Herrn“, so wie wir auch nicht gehalten sind, entsprechend dem „Herrn zu leben“. Dies zu entscheiden, ist ebenso wie das individuelle Sterben im wahrsten Sinne des Wortes eine höchstpersönliche individuelle Angelegenheit, die sich sowohl der staatlichen Einflussnahme, aber eben auch eines scheinbaren moralischen Konsens unserer Gesellschaft und insbesondere den fragwürdigen Botschaften einzelner Missionare aus verschiedensten Bereichen nicht nur der Wissenschaft entzieht. Die Aufgabe des Staates besteht vielmehr darin, den Prozess der Individualisierung zu befördern und damit die Autonomie des Einzelnen zu stärken, wollen wir uns nicht endgültig von einer individualgrundrechtlichen Sichtweise verabschieden. Das Bemühen einiger Sendboten einer mehr als angsteinflößenden Variante scheinbar moderner Medizinethik, die sich zunehmend als „Ersatzreligion“ geriert, wird es hinnehmen müssen, dass die „Rechtsgemeinschaft“ einen Anspruch darauf erhebt, nicht ganz ihrer Autonomie schleichend beraubt zu werden und in diesem Sinne spricht tatsächlich einiges dafür, dass der Staat künftig gehalten ist, seine grundrechtlichen Schutzverpflichtungen auch darauf zu erstrecken, dass neben der Medizinethik auch die entsprechende Religionsgemeinschaften ohne wenn und aber das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu respektieren haben – mit anderen Worten: der intraprofessionellen und transzendenten „Normsetzung“ sind verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, die auch von den Sendboten einer konservativen Wertekultur zu respektieren sind!
Dass hier die DGHS um eine entsprechende Orientierung bemüht ist, ist nachhaltig zu begrüßen und zwar insbesondere auch aus juristischer Sicht. Die auf den Seiten der DGHS einstellten Zitate namhafter Rechtswissenschaftler dokumentieren den hohen Stellenwert des Selbstbestimmungsrechts >>> http://www.dghs.de/typo3/index.php?id=12 <<< und ließen sich beliebig ergänzen.
Für mich indes wird in der Debatte immer klarer: Nicht vor „Organisationen“ müssen wir Angst und Schrecken haben, sondern vielmehr vor denjenigen, bei denen der Blick für den Grund und die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts erheblich eingetrübt ist!
Insofern freut es mich persönlich, dass auch die diesseitigen kritischen Beiträge zur Ethik im Allgemeinen und zur Medizinethik im Besonderen nach wie vor überproportional häufig vom IQB – Internetportal heruntergeladen werden, sollen diese doch letztlich „nur“ zum weiteren Nachdenken anregen. Auch künftig werde ich konsequent für die ärztliche Assistenz beim Suizid und in bestimmten Fällen für die aktive Sterbehilfe eintreten – auch auf die „Gefahr“ hin, von den „Gegner“ stigmatisiert zu werden.
„Es kann aber schwerlich so sein, dass die Selbstbestimmung jene physische Grundlage delegitimiert, der sie überhaupt erst ihre Existenz verdankt, genauso wenig wie es nicht Aufgabe des Rauchs wäre, der vom Feuer abhängig ist, über das Löschen des Feuers zu entscheiden. Das heißt: Philosophisch kann der Suizid nicht mit Blick auf die Autonomie des Menschen gerechtfertigt werden“, so Axel W. Bauer (Quelle: Würde nicht zu eng auslegen, Axel W. Bauer, in L e b e n s F o r u m 9 1, S. 9 ff. >>> http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2009/lf_0309-4-interview-axel-bauer-wuerde.pdf <<< (pdf.)
Was mag man/frau dem entgegenhalten wollen?
Es kann aber schwerlich so sein, dass die Selbstbestimmung davon abhängt, was in kleinen intraprofessionellen Zirkeln als medizinethisch wünschens- und erstrebenswert erachtet wird. Es ist nicht die Aufgabe der Ethik, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern. Das heißt: Rechtsethisch und vor allem moderner Grundrechtsinterpretation entsprechend ist der Suizid eine autonome Entscheidung der Menschen, die keiner Legitimierung bedarf!
Lutz Barth, 24.10.09
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