Infos

Sie befinden sich aktuell in den Ärztliche Assistenz beim Suizid Blog-Archiven für den folgenden Tag 19.10.2009.

Calendar
Oktober 2009
M D M D F S S
« Aug   Nov »
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  
Kategorien
Links

Archive für 19.10.2009

Verbot „kommerzieller“ Suizidbeihilfe (?)

Koalitionsverhandlungen: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt geplantes Verbot kommerzieller Suizidbeihilfe  

Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 18.10.09 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2009/mitteilung387.html <<< (html) 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 19.10.09) 

“Denn eines muss klar sein: Suizidbeihilfe ist keine Sterbebegleitung“, so der Vorsitzende der Deutschen Hospiz Stiftung, namentlich E. Brysch. 

Dem wird man/frau wohl kaum widersprechen können, denn mit der Beihilfe zum Suizid – zumal eine solche durch ärztliche Assistenz – soll dem Willen des Patienten nach einem selbstbestimmten Tod Rechnung getragen, sofern der Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, allein einen Suizid zu begehen. Auch wenn die Fallkonstellationen noch der weiteren Diskussion bedürfen, so muss doch klar werden, dass in der ärztlichen Assistenz bei einem freien Suizid in dem Diskurs nicht die Auffassung vertreten wird, als handele es sich hierbei um „Sterbebegleitung“ etwa im Sinne palliativmedizinischer oder hospizlicher Betreuung. Die ärztliche Assistenz bei einem Suizid ist vielmehr eine weitere Handlungsoption, der ggf. Rechnung zu tragen ist, ohne dass allerdings der Wille des Patienten zur Fremdbestimmung über die Ärztinnen und Ärzte führt. Dass hierfür auch eine Vergütung zu zahlen ist, dürfte ebenso klar sein wie der Umstand, dass dann die ärztliche Assistenz beim Suizid einer rechtlichen Regelung und damit im weitesten Sinne einer „Organisation“ bedarf und zwar ungeachtet der Tatsache, ob nun der „Kommerzialisierung des Sterbens“ das Wort geredet wird. Es spricht einiges dafür, dass die Suizidbeihilfe als eine Kassenleistung zu werten sein wird, der nichts Anrüchiges oder gar Verwerfliches anhaftet! 

„Kommerziell betriebene Suizidbeihilfe setzt Schwerstkranke und Sterbende unter unerträglichen Druck“, so Brysch in der Pressemitteilung weiter. Ohne Frage kann dies nicht ausgeschlossen werden und insofern sollte die Suizidhilfe dort angesiedelt werden, wo sie m.E. hingehört: in die Hände der Ärzteschaft! 

Es käme schließlich auch keiner auf die Idee zu behaupten, die palliativmedizinische Forschung setze die Patienten unter Druck, ihre Krankheit und das damit verbundene Leid anzunehmen – oder vielleicht doch?  

Es darf daran erinnert werden, dass manche Ethiker um des Ausbaus der Palliativmedizin und der Forschung für eine bessere Schmerzmedikation willen gelegentlich sich zu der abenteuerlichen Aussage hinreißen lassen, dass um der Forschungsbemühungen willen Bürgerinnen und Bürger von dem Verfassen einer Patientenverfügung absehen mögen. Anders gewendet bedeutet dies nichts anderes, als dass der sterbewillige Patient sich in den Dienst einer Wissenschaft zu stellen hat, damit diese weiter voranschreiten kann und diesbezüglich kann unterstellt werden, dass auch „Druck“ auf Schwerstkranke und Sterbende ausübt wird, der einer Instrumentalisierung der Patienten für vermeintlich höhere ethische Werte gleichzusetzen ist. 

Aus prinzipiellen Erwägungen heraus ist dringend darauf hinzuweisen, dass die Autonomie des Patienten die Hospizidee nicht (!) „zerstört“, wie mancherorts ebenfalls behauptet wird. Auch wenn nicht per se die Glaubwürdigkeit eines ohne Frage verdienstvollen Engagements aufs Spiel gesetzt wird, so ist doch der immer wieder behauptete Widerspruch zwischen Palliativmedizin und Hospizidee einerseits und der Sterbehilfe (in Form des ärztlich assistierten Suizids) andererseits nicht haltbar, zumal es den Befürwortern einer guten Sterbekultur nicht eingängig zu sein scheint, dass der Patient durchaus autonom seine Entscheidungen zu treffen gedenkt. Gelegentlich könnte in der Debatte der Eindruck entstehen, als seien all diejenigen, die für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintreten, nicht frei von kognitiven Beeinträchtigungen und bedürfen daher in erster Linie einer ethischen Grunderziehung, um so auf den richtigen Weg gebracht werden zu können. So gesehen spiegelt sich in dem ethischen Paternalismus zugleich eine ungeheure Arroganz wider, die kaum erträglich ist.

|